Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher kommunaler Mandatsträger
- Erschienen am 10.12.2021
Wer sich ehrenamtlich in den Kommunalvertretungen bspw. in einer Gemeindevertretung engagiert, erhält Aufwandsentschädigungen für diese Tätigkeit. Diese sind zwar grundsätzlich als Einnahmen einkommensteuerpflichtig, allerdings werden sie in Höhe des Aufwands, der pauschal unterstellt werden kann, steuerfrei gestellt. Da dieser Aufwand mittlerweile gestiegen ist, wird dem durch Erhöhung der Freibeträge Rechnung getragen.