Anmeldeverpflichtung für Existenzgründende jetzt elektronisch

Bereits seit 2020 müssen Existenzgründende, die einen Betrieb eröffnen oder eine freiberufliche Tätigkeit neu aufnehmen, innerhalb von vier Wochen ohne vorhergehende Aufforderung des Finanzamtes den sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ übermitteln. Die Fragebögen enthalten Angaben zu den persönlichen Verhältnissen, zum Unternehmen und zu den zu erwartenden Einkünften beziehungsweise Umsätzen. Ab dem 1. Januar 2021 gilt bei der Neugründung von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften grundsätzlich eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt. Die Fragebögen werden für alle in ELSTER registrierten Benutzerinnen und Benutzer online angeboten und können authentifiziert übermittelt werden. Informationen zur kostenlosen Registrierung sowie eine Übersicht über weitere Software-Produkte, die die Übermittlung anbieten, finden Sie im Online-Portal „Mein ELSTER“.

Bereits seit 2020 müssen Existenzgründende, die einen Betrieb eröffnen oder eine freiberufliche Tätigkeit neu aufnehmen, innerhalb von vier Wochen ohne vorhergehende Aufforderung des Finanzamtes den sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ übermitteln. Die Fragebögen enthalten Angaben zu den persönlichen Verhältnissen, zum Unternehmen und zu den zu erwartenden Einkünften beziehungsweise Umsätzen. Ab dem 1. Januar 2021 gilt bei der Neugründung von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften grundsätzlich eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung an das Finanzamt. Die Fragebögen werden für alle in ELSTER registrierten Benutzerinnen und Benutzer online angeboten und können authentifiziert übermittelt werden. Informationen zur kostenlosen Registrierung sowie eine Übersicht über weitere Software-Produkte, die die Übermittlung anbieten, finden Sie im Online-Portal „Mein ELSTER“.


Letzte Aktualisierung: 08.01.2021 um 00:00 Uhr
Seite drucken