Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer) Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für Personen mit Lohneinkünften. |
(03375) 275-136, -138, -140, -167 |
Betriebsprüfung Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen. |
(03375) 275-323 |
Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung) Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert). |
(03375) 275-148 und -149 Bausachverständiger: (03375) 275-153 |
Einkommensteuer für Arbeitnehmer Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für Personen mit Lohneinkünften. |
(03375) 275-136, -138, -140, -167 |
Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler). |
(03375) 275-247 |
Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler). |
(03375) 275-133 |
Elektronische Bilanz Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen. Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen. |
(03375) 275-271 |
Erbschaft- und Schenkungsteuer Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. |
Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. |
Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass und Vollstreckung) Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung. Beitreibung rückständiger Steuerschulden. |
(03375) 275-253 |
Geschäftsstelle Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes. |
(03375) 275-303 |
Groß- und Konzernbetriebsprüfung Zuständigkeit für alle Finanzämter des Landes Brandenburg
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(03375) 275-162 und -164 |
Grunderwerbsteuer |
Die Zuständigkeit der Grunderwerbsteuer wurde an das Finanzamt Calau übergegeben. |
Investitionszulage Festsetzung sowie Anordnung und Durchführung der Prüfung von Investitionszulagen für Unternehmen nach den §§ 2, 3, 3a, 4 und 5a InvZuIG 1999 und dem InvZuIG 2005. |
(03375) 275-534 |
IT-Stelle Klärung von Fragen rund um ELSTER |
(03375) 275-404 |
Körperschaften und Vereine Festsetzung der Ertrag- und Umsatzsteuer der Körperschaften (z. B. GmbH, AG), Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften, Stiftungen. |
(03375) 275-346 |
Kraftfahrzeugsteuer Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung. Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de. |
Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:
Informations- und Wissensmanagement Zoll Telefon: (0351) 44834-550 E-Mail: info.kraftst@zoll.de
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Land- und Forstwirte Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der Land- und Forstwirte. |
(03375) 275-283 |
Lohnsteuerstelle Arbeitgeber |
(03375) 275-533 und -534 |
Lohnsteueranmeldung |
(03375) 275-434 und -437 |
Lohnsteueraußenprüfung Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen. |
(03375) 275-533 und -529 |
Neuaufnahmestelle für Existenzgründer In der Neuaufnahmestelle werden alle Anmeldungen einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit von Einzelfirmen, Personengesellschaften und Körperschaften bearbeitet. Sie dient damit allen Existenzgründern als erste Anlaufstelle im Finanzamt |
(03375) 275-105, -107, -163, -165 |
Personengesellschaften Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG). |
(03375) 275-126 |
Rechtsbehelfe In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. |
(03375) 275-502 |
Straf- und Bußgeldsachen Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung. |
Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Cottbus abgegeben. |
Sonstige Steuerpflichtige (Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter, Verpächter) Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler). |
(03375) 275-247 |
Steuerfahndung Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten und Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen. |
Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Cottbus abgeben. |
Umsatzsteuervoranmeldung Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen |
(03375) 275-434 und -437 |
Umsatzsteuersonderprüfung Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht |
(03375) 275-430 |