Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer wegen Verfassungswidrigkeit
- Erschienen amDas Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat aktuell darauf hingewiesen, dass jüngst zahlreiche Anträge auf Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden eingegangen sind. Bei einem großen Teil der Anträge sei allein die Verfassungswidrigkeit der Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer geltend gemacht worden. Die Antragsteller wollten einen Zahlungsaufschub bis zu einer endgültigen Entscheidung über diese Frage erreichen. Hierzu hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung voraussetzt, dass „ein besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht, dem der Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt“. Dies beruhe auf der Überlegung, dass jedem formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetz ein grundsätzlicher Geltungsanspruch zukomme. Ein berechtigtes Interesse an der Verschonung von der Pflicht zur Zahlung sei nur dann anzuerkennen, wenn substantiiert dargelegt wird, welcher nicht wiedergutzumachende Schaden eintreten würde, wenn die Grundsteuer zunächst bezahlt und das Bundesverfassungsgericht später die Verfassungswidrigkeit der Bewertungsvorschriften feststellen würde. Das Finanzgericht weiter: „Dies setzt in der Regel eine umfassende Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Rechtsschutzsuchenden voraus. Daran hat es in den bisher entschiedenen Fällen stets gefehlt.“ Derartige Anträge haben demnach vor dem Finanzgericht keinen Erfolg.
Die vollständige Pressemittteilung ist hier zu finden: https://www.finanzgericht.berlin.brandenburg.de/fg/de/pressemitteilungen/ansicht/~25-03-2025-keine-aussetzung-der-vollziehung-der-neuen-grundsteuer-wegen-verfassungswidrigkeit-ohne-b