Grundsteuerreform – Wie geht es nach Ablauf der Abgabefrist weiter? - Erschienen am

Derzeit sind SMS (Short-Massages-Services) im Umlauf, in denen vermeintlich das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder die Finanzämter die Empfänger zur Zahlung von ausstehenden Beträgen auffordern.
Bitte reagieren Sie nicht auf solche Nachrichten (SMS), da diese von Unbekannten in betrügerischer Absicht verschickt werden.
Die Finanzverwaltung des Landes Brandenburg und auch das BZSt verschicken keine SMS.
Öffnen Sie niemals die in den Nachrichten enthaltenen Verlinkungen und geben Sie keinesfalls irgendwelche persönlichen Daten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt.
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Das Finanzamt hat in einigen Kommunen Informationsveranstaltungen zur Grundsteuerreform durchgeführt. Die auf diesen Veranstaltungen gezeigten Vorträge finden Sie bei Interesse auch nachfolgend zum Download.
(Weitere Hinweise und Informationen zur Grundsteuerwerterklärung finden Sie auch auf unserer Grundsteuer-Themenseite.)
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Über ELSTER können Sie z. B.:
Kostenloses Benutzerkonto einrichten unter elster.de
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Über ELSTER können Sie mit Ihrem Finanzamt elektronisch und vollständig papierlos kommunizieren und auch Ihre Steuererklärung abgeben. Hierfür ist keine Programminstallation erforderlich. Eine einmalige und kostenlose Registrierung reicht aus. Sie erhalten ein persönliches Benutzerkonto zur schnellen und sicheren Kommunikation mit Ihrem Finanzamt.
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Die SIS
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Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
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Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
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Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
Arbeitnehmernveranlagung (Einkommensteuer) Allgemeine Anfragen zu Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften. |
(03381) 397-280 |
Betriebsprüfung Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen. |
(03381) 397-314 |
Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung) Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert). |
(03381) 397-267 |
Einkommensteuer für Arbeitnehmer Allgemeine Anfragen zu Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften. |
(03381) 397-280 |
Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler). |
(03381) 397-235 |
Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte). |
(03381) 397-354 |
Elektronische Bilanz |
(03381) 397-362 |
Erbschaft- und Schenkungsteuer Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. |
Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. |
Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung) Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung. Beitreibung rückständiger Steuerschulden. |
(03381) 397-250 |
Geschäftsstelle Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten sowie allgemeine organisatorische Angelegenheiten des Finanzamtes. |
(03381) 397-301 |
Grunderwerbsteuer Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung. |
Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Finanzamt Kyritz. |
Investitionszulage Festsetzung sowie Anordnung und Durchführung der Prüfung von Investitionszulagen für Unternehmen nach den §§ 2, 3, 3a, 4 und 5a InvZuIG 1999 und dem InvZuIG 2005. |
(03381) 397-203 |
Körperschaften und Vereine Festsetzung der Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und ggf. Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) und andere Körperschaften. Besondere Probleme bei der Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften, insbesondere Vereine. |
(03381) 397-396 |
Kraftfahrzeugsteuer Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung. Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de. |
Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung: Informations- und Wissensmanagement Zoll |
Land- und Forstwirte Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der Land- und Forstwirte. |
(03381) 397-364 |
Lohnsteuerstelle Arbeitgeber / Lohnsteueranmeldung Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern. |
(03381) 397-236 |
Personengesellschaften Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer und Bearbeitung der Anträge auf Investitionszulage für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG). |
(03381) 397-133 |
Rechtsbehelfe (Allgemeine Fragen des Steuerverfahrensrechts) In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. |
(03381) 397-360 |
Sonstige Steuerpflichtige (Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermietung und Verpachtung) Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler). |
(03381) 397-235 |
Straf- und Bußgeldsachen Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung. |
Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Potsdam abgegeben. |
Steuerfahndung Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen. |
Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Potsdam abgegeben. |
Umsatzsteuersonderprüfung Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht |
(03381) 397-106 |
Umsatzsteuervoranmeldung Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen |
(03381) 397-115 |
Arbeitnehmernveranlagung (Einkommensteuer) Allgemeine Anfragen zu Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften. |
(03381) 397-280 |
Betriebsprüfung Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen. |
(03381) 397-314 |
Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung) Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert). |
(03381) 397-267 |
Einkommensteuer für Arbeitnehmer Allgemeine Anfragen zu Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften. |
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Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler). |
(03381) 397-235 |
Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte). |
(03381) 397-354 |
Elektronische Bilanz |
(03381) 397-362 |
Erbschaft- und Schenkungsteuer Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. |
Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. |
Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung) Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung. Beitreibung rückständiger Steuerschulden. |
(03381) 397-250 |
Geschäftsstelle Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten sowie allgemeine organisatorische Angelegenheiten des Finanzamtes. |
(03381) 397-301 |
Grunderwerbsteuer Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung. |
Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Finanzamt Kyritz. |
Investitionszulage Festsetzung sowie Anordnung und Durchführung der Prüfung von Investitionszulagen für Unternehmen nach den §§ 2, 3, 3a, 4 und 5a InvZuIG 1999 und dem InvZuIG 2005. |
(03381) 397-203 |
Körperschaften und Vereine Festsetzung der Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und ggf. Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) und andere Körperschaften. Besondere Probleme bei der Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften, insbesondere Vereine. |
(03381) 397-396 |
Kraftfahrzeugsteuer Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung. Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de. |
Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung: Informations- und Wissensmanagement Zoll |
Land- und Forstwirte Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der Land- und Forstwirte. |
(03381) 397-364 |
Lohnsteuerstelle Arbeitgeber / Lohnsteueranmeldung Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern. |
(03381) 397-236 |
Personengesellschaften Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer und Bearbeitung der Anträge auf Investitionszulage für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG). |
(03381) 397-133 |
Rechtsbehelfe (Allgemeine Fragen des Steuerverfahrensrechts) In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. |
(03381) 397-360 |
Sonstige Steuerpflichtige (Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermietung und Verpachtung) Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler). |
(03381) 397-235 |
Straf- und Bußgeldsachen Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung. |
Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Potsdam abgegeben. |
Steuerfahndung Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen. |
Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Potsdam abgegeben. |
Umsatzsteuersonderprüfung Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht |
(03381) 397-106 |
Umsatzsteuervoranmeldung Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen |
(03381) 397-115 |
Vorsteher Andreas Bausen |
Tel.: (03381) 397-303 Fax: (03381) 397-200 |
Ständige Vertreterin des Vorstehers Cornelia Schlüter |
Tel.: (03381) 397-357 Fax: (03381) 397-200 |
Geschäftsstellenleiterin Birgit Kerber |
Tel.: (03381) 397-301 Fax: (03381) 397-200 |
Vorsteher Andreas Bausen |
Tel.: (03381) 397-303 Fax: (03381) 397-200 |
Ständige Vertreterin des Vorstehers Cornelia Schlüter |
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Geschäftsstellenleiterin Birgit Kerber |
Tel.: (03381) 397-301 Fax: (03381) 397-200 |