Willkommen beim Finanzamt Brandenburg

Finanzamt Brandenburg
Johanna Bergmann/MdFE
Finanzamt Brandenburg
Johanna Bergmann/MdFE
Warnung vor betrügerischer SMS

Derzeit sind SMS (Short-Massages-Services) im Umlauf, in denen vermeintlich das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder die Finanzämter die Empfänger zur Zahlung von ausstehenden Beträgen auffordern.
Bitte reagieren Sie nicht auf solche Nachrichten (SMS), da diese von Unbekannten in betrügerischer Absicht verschickt werden.
Die Finanzverwaltung des Landes Brandenburg und auch das BZSt verschicken keine SMS.
Öffnen Sie niemals die in den Nachrichten enthaltenen Verlinkungen und geben Sie keinesfalls irgendwelche persönlichen Daten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt.

Warnung vor betrügerischer SMS

Derzeit sind SMS (Short-Massages-Services) im Umlauf, in denen vermeintlich das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder die Finanzämter die Empfänger zur Zahlung von ausstehenden Beträgen auffordern.
Bitte reagieren Sie nicht auf solche Nachrichten (SMS), da diese von Unbekannten in betrügerischer Absicht verschickt werden.
Die Finanzverwaltung des Landes Brandenburg und auch das BZSt verschicken keine SMS.
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Mitteilungen des Finanzamtes Brandenburg





Ihr Finanzamt informierte vor Ort

Grundsteuerreform: Wort-Bild-Marke

Das Finanzamt hat in einigen Kommunen Informationsveranstaltungen zur Grundsteuerreform durchgeführt. Die auf diesen Veranstaltungen gezeigten Vorträge finden Sie bei Interesse auch nachfolgend zum Download.
(Weitere Hinweise und Informationen zur Grundsteuerwerterklärung finden Sie auch auf unserer Grundsteuer-Themenseite.)

Grundsteuerreform: Wort-Bild-Marke

Das Finanzamt hat in einigen Kommunen Informationsveranstaltungen zur Grundsteuerreform durchgeführt. Die auf diesen Veranstaltungen gezeigten Vorträge finden Sie bei Interesse auch nachfolgend zum Download.
(Weitere Hinweise und Informationen zur Grundsteuerwerterklärung finden Sie auch auf unserer Grundsteuer-Themenseite.)


Ihr Online-Finanzamt Brandenburg

schnell – sicher – digital

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Über ELSTER können Sie z. B.:

  • Nachrichten ans Finanzamt schreiben
  • Fristverlängerungen beantragen
  • Steuererklärungen erstellen und senden
  • und einiges mehr

Kostenloses Benutzerkonto einrichten unter elster.de

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Über ELSTER können Sie mit Ihrem Finanzamt elektronisch und vollständig papierlos kommunizieren und auch Ihre Steuererklärung abgeben. Hierfür ist keine Programminstallation erforderlich. Eine einmalige und kostenlose Registrierung reicht aus. Sie erhalten ein persönliches Benutzerkonto zur schnellen und sicheren Kommunikation mit Ihrem Finanzamt.

Mehr Informationen auf unserer Elster-Seite

Über ELSTER können Sie mit Ihrem Finanzamt elektronisch und vollständig papierlos kommunizieren und auch Ihre Steuererklärung abgeben. Hierfür ist keine Programminstallation erforderlich. Eine einmalige und kostenlose Registrierung reicht aus. Sie erhalten ein persönliches Benutzerkonto zur schnellen und sicheren Kommunikation mit Ihrem Finanzamt.

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Die Service- und Informationsstelle (SIS) im Finanzamt Brandenburg

Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.

Die SIS

  • nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
    Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
    Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de.
  • bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
    Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
  • erteilt allgemeine Auskünfte.
    Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.

Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.

Die SIS

  • nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
    Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
    Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de.
  • bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
    Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
  • erteilt allgemeine Auskünfte.
    Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.

Kontakt zur SIS Brandenburg

Organisation
Organisation:
Finanzamt Brandenburg
Standort
Straße:
Magdeburger Straße 46
PLZ Ort:
14770 Brandenburg a.d.H.
Ansprechpartner:
E-Mail:
poststelle.fa-brandenburg@­fa.brandenburg.de
Telefon:
(03381) 397-152
Fax:
(03381) 397-200

Öffnungszeiten der SIS Brandenburg

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.


  • Ansprechpartner nach (Steuer)Themen

    Arbeitnehmernveranlagung (Einkommensteuer)
    Allgemeine Anfragen zu Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften. 
    (03381) 397-280
    Betriebsprüfung
    Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.
    (03381) 397-314
    Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert). 
    (03381) 397-267
    Einkommensteuer für Arbeitnehmer
    Allgemeine Anfragen zu Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften. 
    (03381) 397-280
    Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).
    (03381) 397-235
    Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte).
    (03381) 397-354

    Elektronische Bilanz
    Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen.
    Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.

    (03381) 397-362
    Erbschaft- und Schenkungsteuer
    Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
    Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben.
    Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
    Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
    Beitreibung rückständiger Steuerschulden.
    (03381) 397-250
    Geschäftsstelle
    Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten sowie allgemeine organisatorische Angelegenheiten des Finanzamtes.
    (03381) 397-301
    Grunderwerbsteuer
    Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung.
    Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Finanzamt Kyritz.
    Investitionszulage
    Festsetzung sowie Anordnung und Durchführung der Prüfung von Investitionszulagen für Unternehmen nach den §§ 2, 3, 3a, 4 und 5a InvZuIG 1999 und dem InvZuIG 2005.
    (03381) 397-203
    Körperschaften und Vereine
    Festsetzung der Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und ggf. Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) und andere Körperschaften.
    Besondere Probleme bei der Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften, insbesondere Vereine.
    (03381) 397-396
    Kraftfahrzeugsteuer
    Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
    Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.

    Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:

    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Telefon: (0351) 44834-550
    E-Mail: info.kraftst@zoll.de

    Land- und Forstwirte
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der Land- und Forstwirte.
    (03381) 397-364
    Lohnsteuerstelle Arbeitgeber / Lohnsteueranmeldung
    Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.
    (03381) 397-236
    Personengesellschaften
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer und Bearbeitung der Anträge auf Investitionszulage für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG).
    (03381) 397-133
    Rechtsbehelfe (Allgemeine Fragen des Steuerverfahrensrechts)
    In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.
    (03381) 397-360
    Sonstige Steuerpflichtige (Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermietung und Verpachtung) 
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).
    (03381) 397-235
    Straf- und Bußgeldsachen
    Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung.

    Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Potsdam abgegeben.

    Steuerfahndung
    Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen.

    Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Potsdam abgegeben.

    Umsatzsteuersonderprüfung
    Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht
    (03381) 397-106
    Umsatzsteuervoranmeldung
    Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
    (03381) 397-115

    Arbeitnehmernveranlagung (Einkommensteuer)
    Allgemeine Anfragen zu Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften. 
    (03381) 397-280
    Betriebsprüfung
    Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.
    (03381) 397-314
    Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert). 
    (03381) 397-267
    Einkommensteuer für Arbeitnehmer
    Allgemeine Anfragen zu Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften. 
    (03381) 397-280
    Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).
    (03381) 397-235
    Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte).
    (03381) 397-354

    Elektronische Bilanz
    Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen.
    Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.

    (03381) 397-362
    Erbschaft- und Schenkungsteuer
    Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
    Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben.
    Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
    Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
    Beitreibung rückständiger Steuerschulden.
    (03381) 397-250
    Geschäftsstelle
    Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten sowie allgemeine organisatorische Angelegenheiten des Finanzamtes.
    (03381) 397-301
    Grunderwerbsteuer
    Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung.
    Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Finanzamt Kyritz.
    Investitionszulage
    Festsetzung sowie Anordnung und Durchführung der Prüfung von Investitionszulagen für Unternehmen nach den §§ 2, 3, 3a, 4 und 5a InvZuIG 1999 und dem InvZuIG 2005.
    (03381) 397-203
    Körperschaften und Vereine
    Festsetzung der Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und ggf. Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) und andere Körperschaften.
    Besondere Probleme bei der Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften, insbesondere Vereine.
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    Kraftfahrzeugsteuer
    Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
    Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.

    Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:

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    Telefon: (0351) 44834-550
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    Land- und Forstwirte
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der Land- und Forstwirte.
    (03381) 397-364
    Lohnsteuerstelle Arbeitgeber / Lohnsteueranmeldung
    Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.
    (03381) 397-236
    Personengesellschaften
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer und Bearbeitung der Anträge auf Investitionszulage für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG).
    (03381) 397-133
    Rechtsbehelfe (Allgemeine Fragen des Steuerverfahrensrechts)
    In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.
    (03381) 397-360
    Sonstige Steuerpflichtige (Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermietung und Verpachtung) 
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).
    (03381) 397-235
    Straf- und Bußgeldsachen
    Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung.

    Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Potsdam abgegeben.

    Steuerfahndung
    Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen.

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    Umsatzsteuersonderprüfung
    Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht
    (03381) 397-106
    Umsatzsteuervoranmeldung
    Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
    (03381) 397-115

  • Amtsleitung

    Vorsteher
    Andreas Bausen
    Tel.: (03381) 397-303
    Fax: (03381) 397-200
    Ständige Vertreterin
    des Vorstehers

    Cornelia Schlüter
    Tel.: (03381) 397-357
    Fax: (03381) 397-200
    Geschäftsstellenleiterin
    Birgit Kerber
    Tel.: (03381) 397-301
    Fax: (03381) 397-200

    Vorsteher
    Andreas Bausen
    Tel.: (03381) 397-303
    Fax: (03381) 397-200
    Ständige Vertreterin
    des Vorstehers

    Cornelia Schlüter
    Tel.: (03381) 397-357
    Fax: (03381) 397-200
    Geschäftsstellenleiterin
    Birgit Kerber
    Tel.: (03381) 397-301
    Fax: (03381) 397-200