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Mitteilungen des Finanzamtes Kyritz


Ihr Online-Finanzamt Kyritz
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Über ELSTER können Sie z. B.:
- Nachrichten ans Finanzamt schreiben
- Fristverlängerungen beantragen
- Steuererklärungen erstellen und senden
- und einiges mehr
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Über ELSTER können Sie mit Ihrem Finanzamt elektronisch und vollständig papierlos kommunizieren und auch Ihre Steuererklärung abgeben. Hierfür ist keine Programminstallation erforderlich. Eine einmalige und kostenlose Registrierung reicht aus. Sie erhalten ein persönliches Benutzerkonto zur schnellen und sicheren Kommunikation mit Ihrem Finanzamt.
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Die Service- und Informationsstelle (SIS) im Finanzamt Kyritz
Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.
Die SIS
- nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de. - bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). - erteilt allgemeine Auskünfte.
Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.
Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.
Die SIS
- nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de. - bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). - erteilt allgemeine Auskünfte.
Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.
Kontakt zur SIS Kyritz
- Organisation
-
- Organisation:
- Finanzamt Kyritz
- Standort
-
- Straße:
- Perleberger Straße 1
- PLZ Ort:
- 16866 Kyritz
- Ansprechpartner:
-
- E-Mail:
- poststelle.fa-kyritz@ fa.brandenburg.de
- Telefon:
- (033971) 65-0
- Fax:
- (033971) 65-200
Öffnungszeiten der SIS Kyritz
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
-
Vor-Ort-Service Perleberg
Kontakt
- Organisation
-
- Organisation:
- Vor-Ort-Service Perleberg des Finanzamtes Kyritz
- Standort
-
- Straße:
- Karl-Liebknecht-Straße 35
- PLZ Ort:
- 19348 Perleberg
- Ansprechpartner:
-
- E-Mail:
- poststelle.fa-kyritz@ fa.brandenburg.de
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 17:00 UhrDienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 17:00 Uhr
Öffnungszeiten der SIS Pritzwalk
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
-
Vor-Ort-Service Neuruppin
Kontakt
- Organisation
-
- Organisation:
- Vor-Ort-Service Neuruppin des Finanzamtes Kyritz
- Standort
-
- Zusatzname 1:
- Landesbehördenzentrum Neuruppin
- Straße:
- Fehrbelliner Straße 4f
- PLZ Ort:
- 16816 Neuruppin
- Ansprechpartner:
-
- E-Mail:
- poststelle.fa-kyritz@ fa.brandenburg.de
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 17:00 UhrDienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 17:00 Uhr
Ansprechpartner
-
Ansprechpartner nach (Steuer)Themen
Anmeldesteuern (Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen)
Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen(033971) 65-211 Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer)
Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.(033971) 65-0 Betriebsprüfung
Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.(033971) 65-213 Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert).(033971) 65-0 Bodenschätzung (033971) 65-112 Einkommensteuer für Arbeitnehmer
Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.(033971) 65-0 Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler)(033971) 65-0 Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte).(033971) 65-0 Elektronische Bilanz (033971) 65-590 Erbschaft- und Schenkungsteuer
Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.Die Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
Beitreibung rückständiger Steuerschulden.(033971) 65-0 Geschäftsstelle
Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes.(033971) 65-472 Grunderwerbsteuerstelle
Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei Grundstückserwerben und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung(033971) 65-112 Kraftfahrzeugsteuer
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: (0351) 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.deInvestitionszulage
Festsetzung sowie Anordnung und Durchführung der Prüfung von Investitionszulagen für Unternehmen nach den §§ 2, 3, 3a, 4 und 5a InvZuIG 1999 und dem InvZuIG 2005.(033971) 65-252 Land- und Forstwirte
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der Land- und Forstwirte.(033971) 65-0 Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle
Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern(033971) 65-209 Lohnsteueraußenprüfung
Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen.(033971) 65-214 Neuaufnahmestelle - Neugründung von Unternehmen
- Aushändigung von Formularen zur steuerlichen Erfassung einschließlich
entsprechender Informationsbroschüren zu diesem Thema, - Klärung einiger grundlegender steuerlicher und organisatorischer Fragen
im Zusammenhang mit der Anmeldung Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt
(zur steuerlichen Beratung selbst ist das Finanzamt jedoch nicht
befugt),
(033971) 65-533 o. 433 o. 532 Rechtsbehelfe (Allgemeine Fragen des Steuerverfahrensrechts)
In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.(033971) 65-0 Rennwett- und Lotteriesteuer
Bearbeitung von Lotteriesteueranmeldungen und Rennwettsteueranmeldungen.Die Zuständigkeit liegt im Finanzamt Cottbus. Sonstige Steuerpflichtige (Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermietung und Verpachtung)
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler)(033971) 65-0 Umsatzsteuersonderprüfung
Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht.(033971) 65-264 Anmeldesteuern (Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen)
Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen(033971) 65-211 Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer)
Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.(033971) 65-0 Betriebsprüfung
Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.(033971) 65-213 Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert).(033971) 65-0 Bodenschätzung (033971) 65-112 Einkommensteuer für Arbeitnehmer
Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.(033971) 65-0 Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler)(033971) 65-0 Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte).(033971) 65-0 Elektronische Bilanz (033971) 65-590 Erbschaft- und Schenkungsteuer
Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.Die Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
Beitreibung rückständiger Steuerschulden.(033971) 65-0 Geschäftsstelle
Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes.(033971) 65-472 Grunderwerbsteuerstelle
Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei Grundstückserwerben und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung(033971) 65-112 Kraftfahrzeugsteuer
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: (0351) 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.deInvestitionszulage
Festsetzung sowie Anordnung und Durchführung der Prüfung von Investitionszulagen für Unternehmen nach den §§ 2, 3, 3a, 4 und 5a InvZuIG 1999 und dem InvZuIG 2005.(033971) 65-252 Land- und Forstwirte
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der Land- und Forstwirte.(033971) 65-0 Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle
Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern(033971) 65-209 Lohnsteueraußenprüfung
Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen.(033971) 65-214 Neuaufnahmestelle - Neugründung von Unternehmen
- Aushändigung von Formularen zur steuerlichen Erfassung einschließlich
entsprechender Informationsbroschüren zu diesem Thema, - Klärung einiger grundlegender steuerlicher und organisatorischer Fragen
im Zusammenhang mit der Anmeldung Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt
(zur steuerlichen Beratung selbst ist das Finanzamt jedoch nicht
befugt),
(033971) 65-533 o. 433 o. 532 Rechtsbehelfe (Allgemeine Fragen des Steuerverfahrensrechts)
In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.(033971) 65-0 Rennwett- und Lotteriesteuer
Bearbeitung von Lotteriesteueranmeldungen und Rennwettsteueranmeldungen.Die Zuständigkeit liegt im Finanzamt Cottbus. Sonstige Steuerpflichtige (Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermietung und Verpachtung)
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler)(033971) 65-0 Umsatzsteuersonderprüfung
Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht.(033971) 65-264 - Aushändigung von Formularen zur steuerlichen Erfassung einschließlich
-
Amtsleitung
Vorsteher
Christian SchrinnerTel.: (033971) 65-470
Fax: (033971) 65-200Ständiger Vertreter
des Vorstehers
Ingo ZwolinskiTel.: (033971) 65-475
Fax: (033971) 65-200Geschäftsstellenleiterin
Sally DaukschTel.: (033971) 65-472
Fax: (033971) 65-200Vorsteher
Christian SchrinnerTel.: (033971) 65-470
Fax: (033971) 65-200Ständiger Vertreter
des Vorstehers
Ingo ZwolinskiTel.: (033971) 65-475
Fax: (033971) 65-200Geschäftsstellenleiterin
Sally DaukschTel.: (033971) 65-472
Fax: (033971) 65-200