Jetzt Grundsteuerwerterklärung abgegeben!
Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg mussten bis zum 31. Januar 2023 für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Auch wenn diese Frist nun verstrichen ist, besteht die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung weiter. Wir empfehlen dringend, dies ggf. nachzuholen.
Die Erklärung muss grundsätzlich elektronisch übermittelt werden. Das ist im Gesetz so vorgesehen. Dies kann beispielsweise über das kostenfreie Angebot im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ unter www.elster.de erfolgen. Hier kommen Sie mit diesem Pfad zur Grundsteuerwerterklärung: Elster → Formulare und Leistungen → Alle Formulare → Grundsteuer → Grundsteuer für andere Bundesländer (wenn Ihr Grundstück in Brandenburg liegt).
Bei einfach gelagerten Sachverhalten, wie z.B. Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken, kann für die elektronische Übermittlung auch die „Grundsteuererklärung für Privateigentum” genutzt werden→ www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de.