Belege zur Einkommensteuererklärung nur nach Aufforderung

Karteireiter: Steuern
Karteireiter: Steuern ©Falko Matte/fotolia
Karteireiter: Steuern
Karteireiter: Steuern ©Falko Matte/fotolia

Belege werden nur noch im Einzelfall für die Bearbeitung von Steuererklärungen benötigt. Ihr Finanzamt fordert diese im Bedarfsfall gesondert bei Ihnen an. Bitte verzichten Sie darauf, Belege unaufgefordert einzureichen. Sie sparen sich die Mühe der Übermittlung der Belege und beschleunigen unsere Bearbeitungsprozesse.

Wenn Ihr Finanzamt Belege nachgefordert hat, können Sie diese schnell und sicher über die Software, die Sie für Ihre Steuererklärung verwenden, oder selbstverständlich auch über ELSTER elektronisch einreichen. Die Belege gelangen direkt zur zuständigen Stelle in Ihrem Finanzamt.

Sie können Ihr Finanzamt bei einer schnelleren Bearbeitung Ihrer Steuererklärung unterstützen, indem Sie die in der Steuererklärung geltend gemachten Sachverhalte (z. B. Werbungskosten, Spenden, Haushaltsnahe Dienstleistungen) nicht als Gesamtsumme, sondern möglichst in Einzelpositionen aufschlüsseln. So können auch Beleganforderungen auf ein Minimum reduziert werden.

 Beispiele für eine nicht aussagekräftige Darstellung:

  • Spende 250 €
  • Fortbildung 700 €
  • Reparaturen 800 €

Beispiele für eine aussagekräftige Darstellung:

  • SOS-Kinderdorf (06/2021) 250 €
  • Ärztekongress München (13.–16.05.2021) – Teilnahmegebühr 700 €
  • 26.06.2021: Lohnanteil Reparatur Heizung (Heizungsbau GbR) 500 €

Auch wenn Sie verpflichtet sind, die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) einzureichen (betrifft freiberuflich Tätge und Gewerbetreibende), ist es erforderlich, die Einzelpositionen einzutragen, um dem Finanzamt alle relevanten Informationen für eine Bearbeitung zu liefern. Vergleichbares gilt auch für die Anlage V, die bei Vermietung oder Verpachtung einzureichen ist.


Letzte Aktualisierung: 13.01.2023 um 00:00 Uhr
Seite drucken