Grundsteuerreform – Wie geht es nach Ablauf der Abgabefrist weiter? - Erschienen am

Derzeit sind SMS (Short-Massages-Services) im Umlauf, in denen vermeintlich das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder die Finanzämter die Empfänger zur Zahlung von ausstehenden Beträgen auffordern.
Bitte reagieren Sie nicht auf solche Nachrichten (SMS), da diese von Unbekannten in betrügerischer Absicht verschickt werden.
Die Finanzverwaltung des Landes Brandenburg und auch das BZSt verschicken keine SMS.
Öffnen Sie niemals die in den Nachrichten enthaltenen Verlinkungen und geben Sie keinesfalls irgendwelche persönlichen Daten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt.
Derzeit sind SMS (Short-Massages-Services) im Umlauf, in denen vermeintlich das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder die Finanzämter die Empfänger zur Zahlung von ausstehenden Beträgen auffordern.
Bitte reagieren Sie nicht auf solche Nachrichten (SMS), da diese von Unbekannten in betrügerischer Absicht verschickt werden.
Die Finanzverwaltung des Landes Brandenburg und auch das BZSt verschicken keine SMS.
Öffnen Sie niemals die in den Nachrichten enthaltenen Verlinkungen und geben Sie keinesfalls irgendwelche persönlichen Daten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt.
Das Finanzamt hat in einigen Kommunen Informationsveranstaltungen zur Grundsteuerreform durchgeführt. Die auf diesen Veranstaltungen gezeigten Vorträge finden Sie bei Interesse auch nachfolgend zum Download.
(Weitere Hinweise und Informationen zur Grundsteuerwerterklärung finden Sie auch auf unserer Grundsteuer-Themenseite.)
Das Finanzamt hat in einigen Kommunen Informationsveranstaltungen zur Grundsteuerreform durchgeführt. Die auf diesen Veranstaltungen gezeigten Vorträge finden Sie bei Interesse auch nachfolgend zum Download.
(Weitere Hinweise und Informationen zur Grundsteuerwerterklärung finden Sie auch auf unserer Grundsteuer-Themenseite.)
Über ELSTER können Sie z. B.:
Kostenloses Benutzerkonto einrichten unter elster.de
Über ELSTER können Sie z. B.:
Kostenloses Benutzerkonto einrichten unter elster.de
Über ELSTER können Sie mit Ihrem Finanzamt elektronisch und vollständig papierlos kommunizieren und auch Ihre Steuererklärung abgeben. Hierfür ist keine Programminstallation erforderlich. Eine einmalige und kostenlose Registrierung reicht aus. Sie erhalten ein persönliches Benutzerkonto zur schnellen und sicheren Kommunikation mit Ihrem Finanzamt.
Über ELSTER können Sie mit Ihrem Finanzamt elektronisch und vollständig papierlos kommunizieren und auch Ihre Steuererklärung abgeben. Hierfür ist keine Programminstallation erforderlich. Eine einmalige und kostenlose Registrierung reicht aus. Sie erhalten ein persönliches Benutzerkonto zur schnellen und sicheren Kommunikation mit Ihrem Finanzamt.
Die SIS
Die SIS
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer, Vermietung und Verpachtung) Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften. |
(03371) 606-115 |
Betriebsprüfung Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen. |
(03371) 606-213 |
Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung) Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert). |
(03371) 606-171 |
Einkommensteuer (Veranlagung natürlicher Personen, Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte) |
(03371) 606-222 |
Elektronische Bilanz Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen. Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen. |
(03371) 606-222 |
Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung) Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Beitreibung rückständiger Steuerschulden. |
(03371) 606-417 |
Grunderwerbsteuer | Die Zuständigkeit der Grunderwerbsteuer wurde an das Finanzamt Calau übergegeben. |
Insolvenzordnung Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach der Insolvenzordnung. |
(03371) 606-417 |
Investitionszulage Festsetzung sowie Anordnung und Durchführung der Prüfung von Investitionszulagen für Unternehmen nach den §§ 2, 3, 3a, 4 und 5a InvZuIG 1999 und dem InvZuIG 2005. |
(03371) 606-215 |
Körperschaften und Vereine Festsetzung der Ertrag- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitionszulage der Körperschaften (z. B. GmbH, AG), Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften, Stiftungen. |
(03371) 606-513 |
Kraftfahrzeugsteuer Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung. Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de. |
Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung: Informations- und Wissensmanagement Zoll |
Lohnsteuerstelle Arbeitgeber Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern. |
(03371) 606-218 |
Lohnsteueranmeldung | (03371) 606-301 |
Neuaufnahmestelle | (03371) 606-201, -202, -251 |
Personengesellschaften Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer und Bearbeitung der Anträge auf Investitionszulage für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG). |
(03371) 606-504 |
Umsatzsteuersonderprüfung |
|
Umsatzsteuervoranmeldung Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen |
(03371) 606-301 |
Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer, Vermietung und Verpachtung) Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften. |
(03371) 606-115 |
Betriebsprüfung Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen. |
(03371) 606-213 |
Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung) Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert). |
(03371) 606-171 |
Einkommensteuer (Veranlagung natürlicher Personen, Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte) |
(03371) 606-222 |
Elektronische Bilanz Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen. Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen. |
(03371) 606-222 |
Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung) Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Beitreibung rückständiger Steuerschulden. |
(03371) 606-417 |
Grunderwerbsteuer | Die Zuständigkeit der Grunderwerbsteuer wurde an das Finanzamt Calau übergegeben. |
Insolvenzordnung Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach der Insolvenzordnung. |
(03371) 606-417 |
Investitionszulage Festsetzung sowie Anordnung und Durchführung der Prüfung von Investitionszulagen für Unternehmen nach den §§ 2, 3, 3a, 4 und 5a InvZuIG 1999 und dem InvZuIG 2005. |
(03371) 606-215 |
Körperschaften und Vereine Festsetzung der Ertrag- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitionszulage der Körperschaften (z. B. GmbH, AG), Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften, Stiftungen. |
(03371) 606-513 |
Kraftfahrzeugsteuer Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung. Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de. |
Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung: Informations- und Wissensmanagement Zoll |
Lohnsteuerstelle Arbeitgeber Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern. |
(03371) 606-218 |
Lohnsteueranmeldung | (03371) 606-301 |
Neuaufnahmestelle | (03371) 606-201, -202, -251 |
Personengesellschaften Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer und Bearbeitung der Anträge auf Investitionszulage für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG). |
(03371) 606-504 |
Umsatzsteuersonderprüfung |
|
Umsatzsteuervoranmeldung Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen |
(03371) 606-301 |
Vorsteherin Dagmar Otto |
Tel.: (03371) 606-314 Fax: (03371) 606-200 |
Ständiger Vertreter der Vorsteherin Michael Finschow |
Tel.: (03371) 606-318 Fax: (03371) 606-200 |
Geschäftsstellenleiter Mike Mählis |
Tel.: (03371) 606-313 Fax: (03371) 606-200 |
Vorsteherin Dagmar Otto |
Tel.: (03371) 606-314 Fax: (03371) 606-200 |
Ständiger Vertreter der Vorsteherin Michael Finschow |
Tel.: (03371) 606-318 Fax: (03371) 606-200 |
Geschäftsstellenleiter Mike Mählis |
Tel.: (03371) 606-313 Fax: (03371) 606-200 |