Willkommen beim Finanzamt Luckenwalde

Finanzamt Luckenwalde
Johanna Bergmann/MdFE
Finanzamt Luckenwalde
Johanna Bergmann/MdFE
Warnung vor betrügerischer SMS

Derzeit sind SMS (Short-Massages-Services) im Umlauf, in denen vermeintlich das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder die Finanzämter die Empfänger zur Zahlung von ausstehenden Beträgen auffordern.
Bitte reagieren Sie nicht auf solche Nachrichten (SMS), da diese von Unbekannten in betrügerischer Absicht verschickt werden.
Die Finanzverwaltung des Landes Brandenburg und auch das BZSt verschicken keine SMS.
Öffnen Sie niemals die in den Nachrichten enthaltenen Verlinkungen und geben Sie keinesfalls irgendwelche persönlichen Daten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt.

Warnung vor betrügerischer SMS

Derzeit sind SMS (Short-Massages-Services) im Umlauf, in denen vermeintlich das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder die Finanzämter die Empfänger zur Zahlung von ausstehenden Beträgen auffordern.
Bitte reagieren Sie nicht auf solche Nachrichten (SMS), da diese von Unbekannten in betrügerischer Absicht verschickt werden.
Die Finanzverwaltung des Landes Brandenburg und auch das BZSt verschicken keine SMS.
Öffnen Sie niemals die in den Nachrichten enthaltenen Verlinkungen und geben Sie keinesfalls irgendwelche persönlichen Daten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt.


Mitteilungen des Finanzamtes Luckenwalde





Ihr Finanzamt informierte vor Ort

Grundsteuerreform: Wort-Bild-Marke

Das Finanzamt hat in einigen Kommunen Informationsveranstaltungen zur Grundsteuerreform durchgeführt. Die auf diesen Veranstaltungen gezeigten Vorträge finden Sie bei Interesse auch nachfolgend zum Download.
(Weitere Hinweise und Informationen zur Grundsteuerwerterklärung finden Sie auch auf unserer Grundsteuer-Themenseite.)

Grundsteuerreform: Wort-Bild-Marke

Das Finanzamt hat in einigen Kommunen Informationsveranstaltungen zur Grundsteuerreform durchgeführt. Die auf diesen Veranstaltungen gezeigten Vorträge finden Sie bei Interesse auch nachfolgend zum Download.
(Weitere Hinweise und Informationen zur Grundsteuerwerterklärung finden Sie auch auf unserer Grundsteuer-Themenseite.)


Ihr Online-Finanzamt Luckenwalde

schnell – sicher – digital

schnell – sicher – digital

Über ELSTER können Sie z. B.:

  • Nachrichten ans Finanzamt schreiben
  • Fristverlängerungen beantragen
  • Steuererklärungen erstellen und senden
  • und einiges mehr

Kostenloses Benutzerkonto einrichten unter elster.de

Über ELSTER können Sie z. B.:

  • Nachrichten ans Finanzamt schreiben
  • Fristverlängerungen beantragen
  • Steuererklärungen erstellen und senden
  • und einiges mehr

Kostenloses Benutzerkonto einrichten unter elster.de

Über ELSTER können Sie mit Ihrem Finanzamt elektronisch und vollständig papierlos kommunizieren und auch Ihre Steuererklärung abgeben. Hierfür ist keine Programminstallation erforderlich. Eine einmalige und kostenlose Registrierung reicht aus. Sie erhalten ein persönliches Benutzerkonto zur schnellen und sicheren Kommunikation mit Ihrem Finanzamt.

Mehr Informationen auf unserer Elster-Seite

Über ELSTER können Sie mit Ihrem Finanzamt elektronisch und vollständig papierlos kommunizieren und auch Ihre Steuererklärung abgeben. Hierfür ist keine Programminstallation erforderlich. Eine einmalige und kostenlose Registrierung reicht aus. Sie erhalten ein persönliches Benutzerkonto zur schnellen und sicheren Kommunikation mit Ihrem Finanzamt.

Mehr Informationen auf unserer Elster-Seite


Die Service- und Informationsstelle (SIS) im Finanzamt Luckenwalde

Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.

Die SIS

  • nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
    Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
    Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de.
  • bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
    Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
  • erteilt allgemeine Auskünfte.
    Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.

Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.

Die SIS

  • nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
    Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
    Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de.
  • bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
    Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
  • erteilt allgemeine Auskünfte.
    Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.

Kontakt zur SIS Luckenwalde

Organisation
Organisation:
Finanzamt Luckenwalde
Standort
Straße:
Dr.-Georg-Schaeffler-Straße 2
PLZ Ort:
14943 Luckenwalde
Ansprechpartner:
E-Mail:
poststelle.fa-luckenwalde@­fa.brandenburg.de
Telefon:
(03371) 606-117, -118, -119
Fax:
(03371) 606-200

Öffnungszeiten der SIS Luckenwalde

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.


  • Ansprechpartner nach Steuer(Themen)

    Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer, Vermietung und Verpachtung)
    Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.

    (03371) 606-115

    Betriebsprüfung
    Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.
    (03371) 606-213
    Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert). 
    (03371) 606-171
    Einkommensteuer (Veranlagung natürlicher Personen, Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte)

    (03371) 606-222

    Elektronische Bilanz
    Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen.
    Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.
    (03371) 606-222
    Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
    Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Beitreibung rückständiger Steuerschulden.
    (03371) 606-417
    Grunderwerbsteuer Die Zuständigkeit der Grunderwerbsteuer wurde an das Finanzamt Calau übergegeben. 
    Insolvenzordnung
    Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach der Insolvenzordnung.
    (03371) 606-417
    Investitionszulage
    Festsetzung sowie Anordnung und Durchführung der Prüfung von Investitionszulagen für Unternehmen nach den §§ 2, 3, 3a, 4 und 5a InvZuIG 1999 und dem InvZuIG 2005.
    (03371) 606-215
    Körperschaften und Vereine
    Festsetzung der Ertrag- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitionszulage der Körperschaften (z. B. GmbH, AG), Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften, Stiftungen.
    (03371) 606-513
    Kraftfahrzeugsteuer

    Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.

    Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.

    Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:

    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Telefon: (0351) 44834-550
    E-Mail: info.kraftst@zoll.de

    Lohnsteuerstelle Arbeitgeber
    Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.
    (03371) 606-218
    Lohnsteueranmeldung (03371) 606-301
    Neuaufnahmestelle (03371) 606-201, -202, -251
    Personengesellschaften
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer und Bearbeitung der Anträge auf Investitionszulage für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG).
    (03371) 606-504

    Umsatzsteuersonderprüfung
    Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen
    Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht


    (03371) 606-402
    (03371) 606-219

    Umsatzsteuervoranmeldung
    Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
    (03371) 606-301

    Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer, Vermietung und Verpachtung)
    Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.

    (03371) 606-115

    Betriebsprüfung
    Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.
    (03371) 606-213
    Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert). 
    (03371) 606-171
    Einkommensteuer (Veranlagung natürlicher Personen, Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte)

    (03371) 606-222

    Elektronische Bilanz
    Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen.
    Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.
    (03371) 606-222
    Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
    Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Beitreibung rückständiger Steuerschulden.
    (03371) 606-417
    Grunderwerbsteuer Die Zuständigkeit der Grunderwerbsteuer wurde an das Finanzamt Calau übergegeben. 
    Insolvenzordnung
    Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach der Insolvenzordnung.
    (03371) 606-417
    Investitionszulage
    Festsetzung sowie Anordnung und Durchführung der Prüfung von Investitionszulagen für Unternehmen nach den §§ 2, 3, 3a, 4 und 5a InvZuIG 1999 und dem InvZuIG 2005.
    (03371) 606-215
    Körperschaften und Vereine
    Festsetzung der Ertrag- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitionszulage der Körperschaften (z. B. GmbH, AG), Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften, Stiftungen.
    (03371) 606-513
    Kraftfahrzeugsteuer

    Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.

    Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.

    Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:

    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Telefon: (0351) 44834-550
    E-Mail: info.kraftst@zoll.de

    Lohnsteuerstelle Arbeitgeber
    Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.
    (03371) 606-218
    Lohnsteueranmeldung (03371) 606-301
    Neuaufnahmestelle (03371) 606-201, -202, -251
    Personengesellschaften
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer und Bearbeitung der Anträge auf Investitionszulage für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG).
    (03371) 606-504

    Umsatzsteuersonderprüfung
    Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen
    Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht


    (03371) 606-402
    (03371) 606-219

    Umsatzsteuervoranmeldung
    Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
    (03371) 606-301

  • Amtsleitung

    Vorsteherin
    Dagmar Otto
    Tel.: (03371) 606-314
    Fax: (03371) 606-200
    Ständiger Vertreter der
    Vorsteherin

    Michael Finschow 
    Tel.: (03371) 606-318
    Fax: (03371) 606-200
    Geschäftsstellenleiter
    Mike Mählis
    Tel.: (03371) 606-313
    Fax: (03371) 606-200

    Vorsteherin
    Dagmar Otto
    Tel.: (03371) 606-314
    Fax: (03371) 606-200
    Ständiger Vertreter der
    Vorsteherin

    Michael Finschow 
    Tel.: (03371) 606-318
    Fax: (03371) 606-200
    Geschäftsstellenleiter
    Mike Mählis
    Tel.: (03371) 606-313
    Fax: (03371) 606-200