
Willkommen beim Finanzamt Luckenwalde


Mitteilungen des Finanzamtes Luckenwalde


Ihr Finanzamt informierte vor Ort

Das Finanzamt hat in einigen Kommunen Informationsveranstaltungen zur Grundsteuerreform durchgeführt. Die auf diesen Veranstaltungen gezeigten Vorträge finden Sie bei Interesse auch nachfolgend zum Download.
(Weitere Hinweise und Informationen zur Grundsteuerwerterklärung finden Sie auch auf unserer Grundsteuer-Themenseite.)

Das Finanzamt hat in einigen Kommunen Informationsveranstaltungen zur Grundsteuerreform durchgeführt. Die auf diesen Veranstaltungen gezeigten Vorträge finden Sie bei Interesse auch nachfolgend zum Download.
(Weitere Hinweise und Informationen zur Grundsteuerwerterklärung finden Sie auch auf unserer Grundsteuer-Themenseite.)
Ihr Online-Finanzamt Luckenwalde
schnell – sicher – digital
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Über ELSTER können Sie z. B.:
- Nachrichten ans Finanzamt schreiben
- Fristverlängerungen beantragen
- Steuererklärungen erstellen und senden
- und einiges mehr
Kostenloses Benutzerkonto einrichten unter elster.de
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- Steuererklärungen erstellen und senden
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Über ELSTER können Sie mit Ihrem Finanzamt elektronisch und vollständig papierlos kommunizieren und auch Ihre Steuererklärung abgeben. Hierfür ist keine Programminstallation erforderlich. Eine einmalige und kostenlose Registrierung reicht aus. Sie erhalten ein persönliches Benutzerkonto zur schnellen und sicheren Kommunikation mit Ihrem Finanzamt.
Über ELSTER können Sie mit Ihrem Finanzamt elektronisch und vollständig papierlos kommunizieren und auch Ihre Steuererklärung abgeben. Hierfür ist keine Programminstallation erforderlich. Eine einmalige und kostenlose Registrierung reicht aus. Sie erhalten ein persönliches Benutzerkonto zur schnellen und sicheren Kommunikation mit Ihrem Finanzamt.
Die Service- und Informationsstelle (SIS) im Finanzamt Luckenwalde
Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.
Die SIS
- nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de. - bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). - erteilt allgemeine Auskünfte.
Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.
Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.
Die SIS
- nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de. - bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). - erteilt allgemeine Auskünfte.
Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.
Kontakt zur SIS Luckenwalde
- Organisation
-
- Organisation:
- Finanzamt Luckenwalde
- Standort
-
- Straße:
- Dr.-Georg-Schaeffler-Straße 2
- PLZ Ort:
- 14943 Luckenwalde
- Ansprechpartner:
-
- E-Mail:
- poststelle.fa-luckenwalde@ fa.brandenburg.de
- Telefon:
- (03371) 606-117, -118, -119
- Fax:
- (03371) 606-200
Öffnungszeiten der SIS Luckenwalde
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
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Ansprechpartner nach Steuer(Themen)
Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer, Vermietung und Verpachtung)
Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.(03371) 606-115
Betriebsprüfung
Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.(03371) 606-213 Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert).(03371) 606-171 Einkommensteuer (Veranlagung natürlicher Personen, Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte) (03371) 606-222
Elektronische Bilanz
Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen.
Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.(03371) 606-222 Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Beitreibung rückständiger Steuerschulden.(03371) 606-417 Grunderwerbsteuer Die Zuständigkeit der Grunderwerbsteuer wurde an das Finanzamt Calau übergegeben. Insolvenzordnung
Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach der Insolvenzordnung.(03371) 606-417 Investitionszulage
Festsetzung sowie Anordnung und Durchführung der Prüfung von Investitionszulagen für Unternehmen nach den §§ 2, 3, 3a, 4 und 5a InvZuIG 1999 und dem InvZuIG 2005.(03371) 606-215 Körperschaften und Vereine
Festsetzung der Ertrag- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitionszulage der Körperschaften (z. B. GmbH, AG), Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften, Stiftungen.(03371) 606-513 Kraftfahrzeugsteuer
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.
Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: (0351) 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.deLohnsteuerstelle Arbeitgeber
Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.(03371) 606-218 Lohnsteueranmeldung (03371) 606-301 Neuaufnahmestelle (03371) 606-201, -202, -251 Personengesellschaften
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer und Bearbeitung der Anträge auf Investitionszulage für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG).(03371) 606-504 Umsatzsteuersonderprüfung
Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen
Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht
(03371) 606-402
(03371) 606-219Umsatzsteuervoranmeldung
Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen(03371) 606-301 Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer, Vermietung und Verpachtung)
Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.(03371) 606-115
Betriebsprüfung
Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.(03371) 606-213 Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert).(03371) 606-171 Einkommensteuer (Veranlagung natürlicher Personen, Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte) (03371) 606-222
Elektronische Bilanz
Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen.
Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.(03371) 606-222 Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Beitreibung rückständiger Steuerschulden.(03371) 606-417 Grunderwerbsteuer Die Zuständigkeit der Grunderwerbsteuer wurde an das Finanzamt Calau übergegeben. Insolvenzordnung
Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach der Insolvenzordnung.(03371) 606-417 Investitionszulage
Festsetzung sowie Anordnung und Durchführung der Prüfung von Investitionszulagen für Unternehmen nach den §§ 2, 3, 3a, 4 und 5a InvZuIG 1999 und dem InvZuIG 2005.(03371) 606-215 Körperschaften und Vereine
Festsetzung der Ertrag- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitionszulage der Körperschaften (z. B. GmbH, AG), Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften, Stiftungen.(03371) 606-513 Kraftfahrzeugsteuer
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.
Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: (0351) 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.deLohnsteuerstelle Arbeitgeber
Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.(03371) 606-218 Lohnsteueranmeldung (03371) 606-301 Neuaufnahmestelle (03371) 606-201, -202, -251 Personengesellschaften
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer und Bearbeitung der Anträge auf Investitionszulage für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG).(03371) 606-504 Umsatzsteuersonderprüfung
Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen
Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht
(03371) 606-402
(03371) 606-219Umsatzsteuervoranmeldung
Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen(03371) 606-301 -
Amtsleitung
Vorsteherin
Dagmar OttoTel.: (03371) 606-314
Fax: (03371) 606-200Ständiger Vertreter der
Vorsteherin
Michael FinschowTel.: (03371) 606-318
Fax: (03371) 606-200Geschäftsstellenleiter
Mike MählisTel.: (03371) 606-313
Fax: (03371) 606-200Vorsteherin
Dagmar OttoTel.: (03371) 606-314
Fax: (03371) 606-200Ständiger Vertreter der
Vorsteherin
Michael FinschowTel.: (03371) 606-318
Fax: (03371) 606-200Geschäftsstellenleiter
Mike MählisTel.: (03371) 606-313
Fax: (03371) 606-200