
Willkommen beim Finanzamt Strausberg


Mitteilungen des Finanzamtes Strausberg


Ihr Finanzamt informierte vor Ort

Das Finanzamt hat in einigen Kommunen Informationsveranstaltungen zur Grundsteuerreform durchgeführt. Die auf diesen Veranstaltungen gezeigten Vorträge finden Sie bei Interesse auch nachfolgend zum Download.
(Weitere Hinweise und Informationen zur Grundsteuerwerterklärung finden Sie auch auf unserer Grundsteuer-Themenseite.)

Das Finanzamt hat in einigen Kommunen Informationsveranstaltungen zur Grundsteuerreform durchgeführt. Die auf diesen Veranstaltungen gezeigten Vorträge finden Sie bei Interesse auch nachfolgend zum Download.
(Weitere Hinweise und Informationen zur Grundsteuerwerterklärung finden Sie auch auf unserer Grundsteuer-Themenseite.)
Ihr Online-Finanzamt Strausberg
schnell – sicher – digital
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Über ELSTER können Sie z. B.:
- Nachrichten ans Finanzamt schreiben
- Fristverlängerungen beantragen
- Steuererklärungen erstellen und senden
- und einiges mehr
Kostenloses Benutzerkonto einrichten unter elster.de
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Über ELSTER können Sie mit Ihrem Finanzamt elektronisch und vollständig papierlos kommunizieren und auch Ihre Steuererklärung abgeben. Hierfür ist keine Programminstallation erforderlich. Eine einmalige und kostenlose Registrierung reicht aus. Sie erhalten ein persönliches Benutzerkonto zur schnellen und sicheren Kommunikation mit Ihrem Finanzamt.
Über ELSTER können Sie mit Ihrem Finanzamt elektronisch und vollständig papierlos kommunizieren und auch Ihre Steuererklärung abgeben. Hierfür ist keine Programminstallation erforderlich. Eine einmalige und kostenlose Registrierung reicht aus. Sie erhalten ein persönliches Benutzerkonto zur schnellen und sicheren Kommunikation mit Ihrem Finanzamt.
Die Service- und Informationsstelle (SIS) im Finanzamt Strausberg
Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.
Die SIS
- nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de. - bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). - erteilt allgemeine Auskünfte.
Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.
Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.
Die SIS
- nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de. - bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). - erteilt allgemeine Auskünfte.
Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.
Kontakt zur SIS Strausberg
- Organisation
-
- Organisation:
- Finanzamt Strausberg
- Standort
-
- Straße:
- Prötzeler Chaussee 12a
- PLZ Ort:
- 15344 Strausberg
- Ansprechpartner:
-
- E-Mail:
- poststelle.fa-strausberg@ fa.brandenburg.de
- Telefon:
- (03341) 342-1009
- Telefon 2:
- (03341) 342-1011
- Fax:
- (03341) 342-2190
Öffnungszeiten der SIS Strausberg
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
Ansprechpartner
-
Ansprechpartner nach Steuer(Themen)
Arbeitnehmernveranlagung (Einkommensteuer)
Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.(03341) 342-1305 Betriebsprüfung
Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.(03341) 342-2329 Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert).(03341) 342-2027 Einkommensteuer für Arbeitnehmer
Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.(03341) 342-1305 Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).(03341) 342-1213 Elektronische Bilanz
Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen.
Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.(03341) 342-1230 Erbschaft- und Schenkungsteuer
Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
Beitreibung rückständiger Steuerschulden.(03341) 342-1327 Geschäftsstelle
Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten sowie allgemeine organisatorische Angelegenheiten des Finanzamtes.(03341) 342-2120 Grunderwerbsteuer
Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung.Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Angermünde abgegeben. Investitionszulage
Festsetzung sowie Anordnung und Durchführung der Prüfung von Investitionszulagen für Unternehmen nach den §§ 2, 3, 3a, 4 und 5a InvZuIG 1999 und dem InvZuIG 2005.(03341) 342-2438 Körperschaften und Vereine
Festsetzung der Ertrag- und Umsatzsteuer der Körperschaften (z. B. GmbH, AG), Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften, Stiftungen.(03341) 342-2445 Kraftfahrzeugsteuer
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: (0351) 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.deLand- und Forstwirte
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der Land- und Forstwirte.(03341) 342-1433 Lohnsteuerstelle Arbeitgeber / Lohnsteueranmeldung
Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.(03341) 342-2231 Neuaufnahmestelle
Klärung einiger grundlegender steuerlicher und organisatorischer Fragen im Zusammenhang mit der Anmeldung Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt(03341) 342-2235, -2236 Personengesellschaften
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer und Bearbeitung der Anträge auf Investitionszulage für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG).(03341) 342-2407 Rechtsbehelfe (Allgemeine Fragen des Steuerverfahrensrechts)
In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.(03341) 342-2338 Sonstige Steuerpflichtige (Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermietung und Verpachtung)
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).(03341) 342-1213 Straf- und Bußgeldsachen
Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung.Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. Steuerfahndung
Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen.Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. Umsatzsteuersonderprüfung
Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht(03341) 342-2205 Umsatzsteuervoranmeldung
Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen(03341) 342-2213 Arbeitnehmernveranlagung (Einkommensteuer)
Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.(03341) 342-1305 Betriebsprüfung
Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.(03341) 342-2329 Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert).(03341) 342-2027 Einkommensteuer für Arbeitnehmer
Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.(03341) 342-1305 Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).(03341) 342-1213 Elektronische Bilanz
Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen.
Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.(03341) 342-1230 Erbschaft- und Schenkungsteuer
Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
Beitreibung rückständiger Steuerschulden.(03341) 342-1327 Geschäftsstelle
Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten sowie allgemeine organisatorische Angelegenheiten des Finanzamtes.(03341) 342-2120 Grunderwerbsteuer
Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung.Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Angermünde abgegeben. Investitionszulage
Festsetzung sowie Anordnung und Durchführung der Prüfung von Investitionszulagen für Unternehmen nach den §§ 2, 3, 3a, 4 und 5a InvZuIG 1999 und dem InvZuIG 2005.(03341) 342-2438 Körperschaften und Vereine
Festsetzung der Ertrag- und Umsatzsteuer der Körperschaften (z. B. GmbH, AG), Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften, Stiftungen.(03341) 342-2445 Kraftfahrzeugsteuer
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: (0351) 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.deLand- und Forstwirte
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der Land- und Forstwirte.(03341) 342-1433 Lohnsteuerstelle Arbeitgeber / Lohnsteueranmeldung
Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.(03341) 342-2231 Neuaufnahmestelle
Klärung einiger grundlegender steuerlicher und organisatorischer Fragen im Zusammenhang mit der Anmeldung Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt(03341) 342-2235, -2236 Personengesellschaften
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer und Bearbeitung der Anträge auf Investitionszulage für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG).(03341) 342-2407 Rechtsbehelfe (Allgemeine Fragen des Steuerverfahrensrechts)
In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.(03341) 342-2338 Sonstige Steuerpflichtige (Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermietung und Verpachtung)
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).(03341) 342-1213 Straf- und Bußgeldsachen
Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung.Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. Steuerfahndung
Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen.Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. Umsatzsteuersonderprüfung
Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht(03341) 342-2205 Umsatzsteuervoranmeldung
Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen(03341) 342-2213 -
Amtsleitung
Vorsteher
n.n.Tel.: (03341) 342-2113
Fax: (03341) 342-1199Ständige Vertreterin
des Vorstehers
Bianca StuchlyTel.: (03341) 342-2107
Fax: (03341) 342-1199Geschäftsstellenleiter
Daniel MenneTel.: (03341) 342-2120
Fax: (03341) 342-1199Vorsteher
n.n.Tel.: (03341) 342-2113
Fax: (03341) 342-1199Ständige Vertreterin
des Vorstehers
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Daniel MenneTel.: (03341) 342-2120
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