Aktuelles aus dem Finanzamt Strausberg
An dieser Stelle finden Sie aktuelle Mitteilungen und Hinweise, die das Finanzamt Strausberg betreffen.
Mitteilungen des Finanzamtes Strausberg
Öffentliche Zustellungen nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz
Öffentliche Zustellungen nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz erfolgen an dieser Stelle nur ausnahmsweise, wenn die Bekanntgabe über die Tafel für öffentliche Bekanntmachungen im Finanzamt nicht möglich ist.
Öffentliche Zustellungen nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz erfolgen an dieser Stelle nur ausnahmsweise, wenn die Bekanntgabe über die Tafel für öffentliche Bekanntmachungen im Finanzamt nicht möglich ist.
Name, Vorname und letzte bekannte Anschrift |
Frau Jana Riemer als Beteiligte der Ges. bürgerlichen Rechts Landwirtschaftsbetrieb Wolfsland GbR, Hohenschönhauser Str. 75, 10369 Berlin |
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben.
Der vorgenannten Person ist zuzustellen:
- Einspruchsentscheidung vom 09.12.2020 betreffend die Einsprüche vom 11.10.2016 gegen die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2012 und 2013 vom 19.09.2016
Das vorbezeichnete Dokument wird deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) öffentlich zugestellt. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Das Dokument kann vom Betroffenen oder einem bevollmächtigten Vertreter des Betroffenen gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises im Zimmer Haus 2 Zimmer 320 eingesehen und abgeholt werden.
Im Auftrag
gez. Faupel
Strausberg, 09.12.2021
Name, Vorname und letzte bekannte Anschrift |
Frau Jana Riemer als Beteiligte der Ges. bürgerlichen Rechts Landwirtschaftsbetrieb Wolfsland GbR, Hohenschönhauser Str. 75, 10369 Berlin |
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben.
Der vorgenannten Person ist zuzustellen:
- Einspruchsentscheidung vom 09.12.2020 betreffend die Einsprüche vom 11.10.2016 gegen die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2012 und 2013 vom 19.09.2016
Das vorbezeichnete Dokument wird deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) öffentlich zugestellt. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Das Dokument kann vom Betroffenen oder einem bevollmächtigten Vertreter des Betroffenen gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises im Zimmer Haus 2 Zimmer 320 eingesehen und abgeholt werden.
Im Auftrag
gez. Faupel
Strausberg, 09.12.2021
Name, Vorname und letzte bekannte Anschrift |
Jens Abel, Straße E 4, 15345 Altlandsberg |
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben.
Der vorgenannten Person sind zuzustellen:
- Einkommensteuerbescheid 2018 vom 15.01.2021
- Einkommensteuerbescheid 2019 vom 15.01.2021
- Umsatzsteuerbescheid 2018 vom 15.01.2021
- Umsatzsteuerbescheid 2019 vom 15.01.2021
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können vom Betroffenen oder einem bevollmächtigten Vertreter des Betroffenen gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises im Zimmer 1/420 eingesehen und abgeholt werden.
Im Auftrag
gez. Schubert
Strausberg, 15.01.2021
Name, Vorname und letzte bekannte Anschrift |
Jens Abel, Straße E 4, 15345 Altlandsberg |
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben.
Der vorgenannten Person sind zuzustellen:
- Einkommensteuerbescheid 2018 vom 15.01.2021
- Einkommensteuerbescheid 2019 vom 15.01.2021
- Umsatzsteuerbescheid 2018 vom 15.01.2021
- Umsatzsteuerbescheid 2019 vom 15.01.2021
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können vom Betroffenen oder einem bevollmächtigten Vertreter des Betroffenen gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises im Zimmer 1/420 eingesehen und abgeholt werden.
Im Auftrag
gez. Schubert
Strausberg, 15.01.2021
Name, Vorname und letzte bekannte Anschrift |
Mihails und Tatjana Maruscenko, Arndtstr. 58, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf |
Die Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg. Ein inländischer Empfangsbevollmächtigter wurde trotz Aufforderung nicht bestellt.
Der vorgenannten Personen sind zuzustellen:
Einkommensteuerbescheid 2018 vom 04.01.2021
Umsatzsteuerbescheid 2018 vom 04.01.2021
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können vom Betroffenen oder einem bevollmächtigten Vertreter des Betroffenen gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises im Zimmer 1/307 eingesehen und abgeholt werden.
Im Auftrag
gez. Vooth
Strausberg, 06.01.2021
Name, Vorname und letzte bekannte Anschrift |
Mihails und Tatjana Maruscenko, Arndtstr. 58, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf |
Die Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg. Ein inländischer Empfangsbevollmächtigter wurde trotz Aufforderung nicht bestellt.
Der vorgenannten Personen sind zuzustellen:
Einkommensteuerbescheid 2018 vom 04.01.2021
Umsatzsteuerbescheid 2018 vom 04.01.2021
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können vom Betroffenen oder einem bevollmächtigten Vertreter des Betroffenen gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises im Zimmer 1/307 eingesehen und abgeholt werden.
Im Auftrag
gez. Vooth
Strausberg, 06.01.2021