Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer durch das Bundeszentralamt für Steuern

- Erschienen am 04.11.2024

Wirtschaftlich Tätige erhalten vom Bundeszentralamt für Steuern in mehreren Stufen ab November 2024 bis 2026 zur eindeutigen Identifizierung eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139a und § 139c Abgabenordnung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Bundeszentralamt für Steuern. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern.

Bitte beachten Sie, dass die Finanzämter hierzu keine Auskünfte geben können.