Betrugsversuche in Zusammenhang mit Steuerangelegenheiten

Betrüger wollen persönliche Daten oder Geld erbeuten

- Erschienen am 14.07.2026
Symbolbild: Achtung betrügerische Mail in Umlauf Bild: WoGi/AdobeStock

Derzeit sind vermehrt betrügerische E-Mails und Schreiben im Umlauf, die vermeintlich im Namen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt), des Finanzministeriums eines Bundeslandes, der Zollverwaltung, der Finanzämter oder von ELSTER versendet werden. Ziel der Betrüger ist es immer, persönliche Daten oder Geld von Steuerpflichtigen zu erbeuten.

Die gefälschten Nachrichten wirken oft täuschend echt. Sie enthalten zum Beispiel eine persönliche Anrede, steuerliche Fachausdrücke und erzeugen Handlungsdruck. Empfängerinnen und Empfänger werden beispielsweise aufgefordert,

      • angeblich geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen über einen Link zu bestätigen,
      • Formulare für eine Einkommensteuererstattung auszufüllen,
      • Konto- oder Kreditkartendaten für eine vermeintliche Steuererstattung einzugeben,
      • angebliche Zahlungsrückstände auszugleichen,
      • gefälschte Zahlungsaufforderungen zu begleichen, etwa wegen eines „Verspätungszuschlags zur Steuererklärung“, einer unterlassenen Offenlegung von Umsatzzahlen oder anderer angeblicher Forderungen.

Oder es wird eine angeblche Betriebsprüfung angekündigt.

In einigen Fällen enthalten die betrügerischen E-Mails Anhänge mit vermeintlichen Zahlungsanweisungen oder Hinweisen auf angebliche Steuerrückstände. Häufig wird dabei mit Vollstreckungsmaßnahmen gedroht, um zusätzlichen Druck aufzubauen.

Wichtig ist daher zu wissen: Weder ELSTER noch irgendeine Steuerbehörde wird Bürgerinnen und Bürger per E-Mail, QR-Code, SMS oder telefonisch kontaktieren, um zu einer Zahlung oder der Herausgabe von sicherheitsrelevanten Daten wie zum Beispiel der Bankverbindung aufzufordern!

Die brandenburgische Steuerverwaltung hat sich aus diesem Grund frühzeitig entschieden, die E-Mail-Kommunikation nicht mehr öffentlich zu bewerben. Benachrichtigungen von ELSTER an ein privates E-Mail-Postfach enthalten grundsätzlich keine konkreten Angaben zum Steuerfall (z. B. „Mahnung“ oder „Erstattung“), sondern lediglich den Hinweis „Es liegt eine neue Mitteilung in Ihrem ELSTER-Konto vor“. Für die sichere und datenschutzkonforme elektronische Kommunikation empfehlen wir daher die Nutzung des persönlichen „Mein ELSTER-Kontos“ oder die „Mein ELSTER+-App“.

So sollten Sie reagieren, wenn Sie eine verdächtige Nachricht erhalten:

  • Scannen Sie keine QR-Codes und klicken Sie keine Links in verdächtigen E-Mails an.
  • Öffnen Sie keine Anhänge unbekannter oder zweifelhafter Nachrichten.
  • Geben Sie keine persönlichen Daten oder Bankverbindungen preis.
  • Überweisen Sie keine geforderten Beträge.
  • Löschen Sie die verdächtige E-Mail oder entsorgen das Schreiben.

Im Falle der vermeintlichen Ankündigung einer Betriebsprüfung wird in den E-Mails auf einen PDF-Anhang verwiesen, bei dem es sich allerdings um eine HTML-Datei handelt, die nach dem Öffnen zur Eingabe eines Passworts auffordert. Betroffene sollten diese Datei weder öffnen noch persönliche Daten eingeben oder etwaigen Zahlungsaufforderungen nachkommen.

Die Steuerverwaltung empfiehlt, bei ungewöhnlichen Nachrichten stets besondere Vorsicht walten zu lassen. Im Zweifel sollten Sie direkt Kontakt mit ihrem Finanzamt aufnehmen und die Echtheit der Nachricht überprüfen.