Kontakt zum Finanzamt Königs Wusterhausen

Ihre Nachricht an das Finanzamt Königs Wusterhausen

Mit nachfolgendem Link gelangen Sie zu einem Kontaktformular auf dem Portal „Mein ELSTER“.

Eine Anmeldung bei „Mein ELSTER“ zur Übermittlung der Nachricht ist nicht erforderlich.

Auf der zweiten Seite des Formulars können Sie Dokumente hochladen, die Sie ans Finanzamt übermitteln wollen.

Bitte beachten Sie: Für bestimmte Funktionen des ELSTER-Portals benötigen Sie eine Registrierung, so z. B. für die elektronische Erstellung und Abgabe der Steuererklärung, Steueranmeldungen, Einspruchseinlegungen, Nachreichen von Belegen, Anträge etc..

Kontaktformular für steuerliche Fragen (ohne Registrierung)


Der folgende Link dient ausschließlich für Anliegen OHNE steuerlichen Bezug (z. B. für Bewerbungen oder für Lieferanten und Dienstleister des Finanzamtes): Kontaktformular für NICHT-steuerliche Fragen

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Ihr Besuch im Finanzamt Königs Wusterhausen

Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.

Die SIS

  • nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
    Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
    Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de.
  • bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
    Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
  • erteilt allgemeine Auskünfte.
    Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.

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  • bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
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Kontakt zum Finanzamt Königs Wusterhausen

Organisation
Organisation:
Finanzamt Königs Wusterhausen
Standort
Straße:
Max-Werner-Straße 9
PLZ Ort:
15711 Königs Wusterhausen
Ansprechpartner:
Telefon:
(03375) 275-136, -138
Telefon 2:
(03375) 275-140, -167

Öffnungszeiten des Finanzamtes Königs Wusterhausen

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.


Ansprechpersonen

  • Ansprechpartner nach Steuer(Themen)

    Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer)
    Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für Personen mit Lohneinkünften.
    (03375) 275-136, -138, -140, -167
    Betriebsprüfung
    Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.
    (03375) 275-323
    Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert).  
    (03375) 275-148 und  -149
    Bausachverständiger: (03375) 275-153
    Einkommensteuer für Arbeitnehmer
    Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für Personen mit Lohneinkünften.
    (03375) 275-136, -138, -140, -167
    Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).
    (03375) 275-234 und -126
    Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).
    (03375) 275-133
    Elektronische Bilanz
    Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen.
    Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.
    (03375) 275-234 und -126
    Erbschaft- und Schenkungsteuer
    Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
    Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben.
    Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass und Vollstreckung)
    Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
    Beitreibung rückständiger Steuerschulden.
    (03375) 275-253
    Geschäftsstelle
    Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes.
    (03375) 275-303
    Groß- und Konzernbetriebsprüfung
    Zuständigkeit für alle Finanzämter des Landes Brandenburg
    (03375) 275-162 und -164
    Grunderwerbsteuer Die Zuständigkeit der Grunderwerbsteuer wurde an das Finanzamt Calau übergegeben. 
    IT-Stelle
    Klärung von Fragen rund um ELSTER
    (03375) 275-404
    Körperschaften und Vereine
    Festsetzung der Ertrag- und Umsatzsteuer der Körperschaften (z. B. GmbH, AG), Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften, Stiftungen.
    (03375) 275-346
    Kraftfahrzeugsteuer
    Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
    Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.

    Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:

    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Telefon: (0351) 44834-550
    E-Mail: info.kraftst@zoll.de

    Land- und Forstwirte
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der Land- und Forstwirte.
    (03375) 275-283
    Lohnsteuerstelle Arbeitgeber (03375) 275-533 und -534
    Lohnsteueranmeldung (03375) 275-434 und -437
    Lohnsteueraußenprüfung
    Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen.
    (03375) 275-533 und -529
    Neuaufnahmestelle für Existenzgründer
    In der Neuaufnahmestelle werden alle Anmeldungen einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit von Einzelfirmen, Personengesellschaften und Körperschaften bearbeitet. Sie dient damit allen Existenzgründern als erste Anlaufstelle im Finanzamt 
    (03375) 275-105, -107, -163, -291
    Personengesellschaften
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG).
    (03375) 275-126
    Rechtsbehelfe
    In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.
    (03375) 275-506
    Straf- und Bußgeldsachen
    Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung.
    Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Cottbus abgegeben.
    Sonstige Steuerpflichtige (Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter, Verpächter)
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).
    (03375) 275-234 und -126
    Steuerfahndung
    Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten und Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen.
    Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Cottbus abgeben.
    Umsatzsteuervoranmeldung
    Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
    (03375) 275-434 und -437
    Umsatzsteuersonderprüfung
    Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht
    (03375) 275-430

    Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer)
    Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für Personen mit Lohneinkünften.
    (03375) 275-136, -138, -140, -167
    Betriebsprüfung
    Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.
    (03375) 275-323
    Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert).  
    (03375) 275-148 und  -149
    Bausachverständiger: (03375) 275-153
    Einkommensteuer für Arbeitnehmer
    Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für Personen mit Lohneinkünften.
    (03375) 275-136, -138, -140, -167
    Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).
    (03375) 275-234 und -126
    Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).
    (03375) 275-133
    Elektronische Bilanz
    Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen.
    Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.
    (03375) 275-234 und -126
    Erbschaft- und Schenkungsteuer
    Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
    Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben.
    Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass und Vollstreckung)
    Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
    Beitreibung rückständiger Steuerschulden.
    (03375) 275-253
    Geschäftsstelle
    Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes.
    (03375) 275-303
    Groß- und Konzernbetriebsprüfung
    Zuständigkeit für alle Finanzämter des Landes Brandenburg
    (03375) 275-162 und -164
    Grunderwerbsteuer Die Zuständigkeit der Grunderwerbsteuer wurde an das Finanzamt Calau übergegeben. 
    IT-Stelle
    Klärung von Fragen rund um ELSTER
    (03375) 275-404
    Körperschaften und Vereine
    Festsetzung der Ertrag- und Umsatzsteuer der Körperschaften (z. B. GmbH, AG), Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften, Stiftungen.
    (03375) 275-346
    Kraftfahrzeugsteuer
    Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
    Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.

    Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:

    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Telefon: (0351) 44834-550
    E-Mail: info.kraftst@zoll.de

    Land- und Forstwirte
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der Land- und Forstwirte.
    (03375) 275-283
    Lohnsteuerstelle Arbeitgeber (03375) 275-533 und -534
    Lohnsteueranmeldung (03375) 275-434 und -437
    Lohnsteueraußenprüfung
    Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen.
    (03375) 275-533 und -529
    Neuaufnahmestelle für Existenzgründer
    In der Neuaufnahmestelle werden alle Anmeldungen einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit von Einzelfirmen, Personengesellschaften und Körperschaften bearbeitet. Sie dient damit allen Existenzgründern als erste Anlaufstelle im Finanzamt 
    (03375) 275-105, -107, -163, -291
    Personengesellschaften
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG).
    (03375) 275-126
    Rechtsbehelfe
    In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.
    (03375) 275-506
    Straf- und Bußgeldsachen
    Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung.
    Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Cottbus abgegeben.
    Sonstige Steuerpflichtige (Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter, Verpächter)
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).
    (03375) 275-234 und -126
    Steuerfahndung
    Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten und Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen.
    Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Cottbus abgeben.
    Umsatzsteuervoranmeldung
    Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
    (03375) 275-434 und -437
    Umsatzsteuersonderprüfung
    Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht
    (03375) 275-430

  • Amtsleitung

    Amtsbezeichnung
    Name
    Telefonnummer
    Vorsteherin  
    Marion Springborn
    (03375) 275-550
    Geschäftsstellenleiterin
    Kathrein Sommerfeldt
    (03375) 275-303

    Amtsbezeichnung
    Name
    Telefonnummer
    Vorsteherin  
    Marion Springborn
    (03375) 275-550
    Geschäftsstellenleiterin
    Kathrein Sommerfeldt
    (03375) 275-303


Letzte Aktualisierung: 03.04.2024 um 13:41 Uhr
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