Hinweise zur Kontaktaufnahme mit ihrem Finanzamt via E-Mail

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anliegen unter anderem per E-Mail an Ihr Finanzamt zu richten.

Ihr Finanzamt wird bemüht sein, Ihnen die gewünschten Auskünfte zu erteilen. Es dürfen jedoch lediglich einfache steuerliche Auskünfte erteilt und entsprechende Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen und Erklärungen geleistet werden. Es darf keine Beratung (z. B. über steuerliche Wahlmöglichkeiten oder die zukünftige Behandlung eines Sachverhalts) erfolgen. Diese Aufgabe ist den beratenden Berufen (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte usw.) gesetzlich vorbehalten.

Eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation ist derzeit mit den Finanzämtern leider nicht möglich. Unverschlüsselte E-Mails ähneln den Postkarten der Briefpost. Für eine sichere Kommunikation nutzen Sie bitte Ihr ELSTER-Benutzerkonto (elster.de) oder das ELSTER-Kontaktformular (keine Registrierung erforderlich).

Unbefugte können Ihre E-Mails ggf. lesen. Da die Finanzämter an das Steuergeheimnis gebunden sind, dürfen diese Ihnen deshalb nur bei sehr allgemeinen Fragen per E-Mail antworten. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass Sie die Antworten auf Ihre Fragen und Anträge auf dem üblichen Weg (z. B. durch Telefonanruf oder Briefpost) und per E-Mail lediglich eine Empfangsbestätigung Ihrer Anfrage erhalten. Bitte geben Sie daher für diese Zwecke in Ihrer E-Mail mindestens Ihre Steuernummer und Ihren Namen an. Anderenfalls kann Ihnen das Finanzamt nicht antworten.

Wenn Sie die Antworten des Finanzamtes auf Ihre E-Mail-Anfrage – auch wenn es um die Klärung persönlicher Sachverhalte geht – dennoch per E-Mail erhalten möchten, ist es erforderlich, dass Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis hierzu erklären. Bitte beachten Sie hierbei, dass ein Verzicht auf die Verschlüsselung elektronisch übermittelter Daten nur für die Sie höchstpersönlich betreffenden Daten gilt. Für diese Einverständniserklärung senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck „Einwilligung in den Versand unverschlüsselter E-Mails durch die Finanzbehörden“ per Post bzw. Telefax an ihr Finanzamt.

Welche Angelegenheiten können Sie per E-Mail erledigen?

Sie können

  • alle einfachen Schreiben und Anträge (z. B. Änderungsanträge zum Steuerbescheid, Anfrage nach dem Bearbeitungsstand, Fristverlängerungsantrag) und 
  • Einsprüche gegen Steuerbescheide

per E-Mail an Ihr Finanzamt senden. Beachten Sie jedoch, dass das Zustellungsrisiko, insbesondere bei fristwahrenden Schreiben, bei Ihnen liegt.

Welche Angelegenheiten sind nicht per E-Mail zulässig?

Eine E-Mail ist nicht zulässig, wenn die eigenhändige Unterschrift vom Gesetz vorgeschrieben ist oder wenn absolute Sicherheit über den Einsender bestehen muss (z. B. bei der Befreiung vom Steuergeheimnis).

Elektronische Steuererklärungen können nur über das Verfahren ELSTER angenommen werden.

Hinweise zu Anlagen von E-Mails

Die brandenburgische Finanzverwaltung verwendet als Bürokommunikationssoftware Microsoft Office. Damit wir Anlagen Ihrer E-Mail öffnen und lesen können, bitten wir Sie daher folgende Datei-Formate zu verwenden:

  • Word (.docx oder .txt)
  • Excel (.xlsx)
  • Adobe Acrobat (.pdf)

Aus Sicherheitsgründen können wir diese Formate derzeit nur lesen und ausdrucken. Makros oder sonstige Funktionen lassen sich nicht aufrufen bzw. ausführen. Auch ältere Office-Dateiformate (.doc, .xls) können nicht empfangen werden. Ebenfalls ist es uns leider nicht möglich, komprimierte Dateien (z. B. im ZIP-Format) zu öffnen. Wir möchten sie deshalb bitten, von einer Übersendung solcher Anhänge abzusehen.

Hinweise zur Datensicherheit

Alle per E-Mail gesendeten Informationen sind grundsätzlich ungeschützt. Ein gesichertes E-Mail-Verfahren steht momentan nicht zur Verfügung. Wenn Sie Kennwörter, Kreditkartennummern oder andere Informationen versenden, die sie geheim halten wollen, sollten Sie sicherheitshalber eine Übermittlung per E-Mail vermeiden und stattdessen auf den herkömmlichen Postweg bzw. telefonisch Kontakt aufnehmen.

Bitte beachten Sie stets, dass die elektronische Übermittlung von Daten auf eigene Gefahr erfolgt. Die Anbieter dieses Internetangebotes können die Abhörsicherheit und Unverfälschtheit eingehender E-Mails nicht gewährleisten.


Letzte Aktualisierung: 12.04.2023 um 00:00 Uhr
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