Belege zur Einkommensteuererklärung nur nach Aufforderung einsenden
Einkommensteuererklärung:
Belege einreichen? Nicht mehr nötig!
Seit der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 brauchen Sie keine Belege und separate Aufstellungen mehr an Ihr Finanzamt versenden. Es genügt, wenn Sie diese für eventuelle Rückfragen aufbewahren.
Da nach wie vor viele Belege unaufgefordert und auf Papier eingesendet werden, senden Brandenburgs Finanzämter seit 2025 solche nicht angeforderten Belege ohne Prüfung zurück. Der Grund: Die prompte Rücksendung soll dazu beitragen, das Bearbeiten der Steuererklärungen und das Erstellen der Bescheide weiter zu beschleunigen. Denn die Verarbeitung von Papierbelegen ist aufwendig. Diese mussten zuvor sortiert und digitalisiert werden, auch wenn sie für das jeweilige Besteuerungsverfahren tatsächlich gar nicht benötigt werden. Im August 2025 erfolgte daher die Umstellung: Seitdem senden Brandenburgs Finanzämter Belege zu einer auf Papier abgegebenen Einkommensteuererklärung ohne Prüfung zurück.
Steuerpflichtige möchten Belege dennoch zusammen mit der Steuererklärung einreichen?
Digital ist das kein Problem. Nur Papierbelege werden zurückgesandt. Digitale Belege können bei der digitalen Erstellung der Einkommensteuererklärung mit den dazugehörigen Angaben verknüpft werden. Dabei ist es egal, ob die Erklärung im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ unter elster.de oder mit einer anderen Steuersoftware erstellt wird. Weitere Infos erhalten Sie auch unter:
Seit der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2017 brauchen Sie keine Belege und separate Aufstellungen mehr an Ihr Finanzamt versenden. Es genügt, wenn Sie diese für eventuelle Rückfragen aufbewahren.
Da nach wie vor viele Belege unaufgefordert und auf Papier eingesendet werden, senden Brandenburgs Finanzämter seit 2025 solche nicht angeforderten Belege ohne Prüfung zurück. Der Grund: Die prompte Rücksendung soll dazu beitragen, das Bearbeiten der Steuererklärungen und das Erstellen der Bescheide weiter zu beschleunigen. Denn die Verarbeitung von Papierbelegen ist aufwendig. Diese mussten zuvor sortiert und digitalisiert werden, auch wenn sie für das jeweilige Besteuerungsverfahren tatsächlich gar nicht benötigt werden. Im August 2025 erfolgte daher die Umstellung: Seitdem senden Brandenburgs Finanzämter Belege zu einer auf Papier abgegebenen Einkommensteuererklärung ohne Prüfung zurück.
Steuerpflichtige möchten Belege dennoch zusammen mit der Steuererklärung einreichen?
Digital ist das kein Problem. Nur Papierbelege werden zurückgesandt. Digitale Belege können bei der digitalen Erstellung der Einkommensteuererklärung mit den dazugehörigen Angaben verknüpft werden. Dabei ist es egal, ob die Erklärung im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ unter elster.de oder mit einer anderen Steuersoftware erstellt wird. Weitere Infos erhalten Sie auch unter:
Falls Belege, dann richtig benennen
Belege werden nur noch im Einzelfall für die Bearbeitung von Steuererklärungen benötigt. Ihr Finanzamt fordert diese im Bedarfsfall gesondert bei Ihnen an. Bitte verzichten Sie darauf, Belege unaufgefordert einzureichen. Sie sparen sich die Mühe der Übermittlung der Belege und beschleunigen unsere Bearbeitungsprozesse.
Wenn Ihr Finanzamt Belege nachgefordert hat, können Sie diese schnell und sicher über die Software, die Sie für Ihre Steuererklärung verwenden, oder selbstverständlich auch über ELSTER elektronisch einreichen. Die Belege gelangen direkt zur zuständigen Stelle in Ihrem Finanzamt.
Sie können Ihr Finanzamt bei einer schnelleren Bearbeitung Ihrer Steuererklärung unterstützen, indem Sie die in der Steuererklärung geltend gemachten Sachverhalte (z. B. Werbungskosten, Spenden, Haushaltsnahe Dienstleistungen) nicht als Gesamtsumme, sondern möglichst in Einzelpositionen aufschlüsseln. So können auch Beleganforderungen auf ein Minimum reduziert werden.
Beispiele für eine nicht aussagekräftige Darstellung:
- Spende 250 €
- Fortbildung 700 €
- Reparaturen 800 €
Beispiele für eine aussagekräftige Darstellung:
- SOS-Kinderdorf (06/2025) 250 €
- Ärztekongress München (13.–16.05.2025) – Teilnahmegebühr 700 €
- 26.06.2025: Lohnanteil Reparatur Heizung (Heizungsbau GbR) 500 €
Auch wenn Sie verpflichtet sind, die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) einzureichen (betrifft freiberuflich Tätige und Gewerbetreibende), ist es erforderlich, die Einzelpositionen einzutragen, um dem Finanzamt alle relevanten Informationen für eine Bearbeitung zu liefern. Vergleichbares gilt auch für die Anlage V, die bei Vermietung oder Verpachtung einzureichen ist.
Belege werden nur noch im Einzelfall für die Bearbeitung von Steuererklärungen benötigt. Ihr Finanzamt fordert diese im Bedarfsfall gesondert bei Ihnen an. Bitte verzichten Sie darauf, Belege unaufgefordert einzureichen. Sie sparen sich die Mühe der Übermittlung der Belege und beschleunigen unsere Bearbeitungsprozesse.
Wenn Ihr Finanzamt Belege nachgefordert hat, können Sie diese schnell und sicher über die Software, die Sie für Ihre Steuererklärung verwenden, oder selbstverständlich auch über ELSTER elektronisch einreichen. Die Belege gelangen direkt zur zuständigen Stelle in Ihrem Finanzamt.
Sie können Ihr Finanzamt bei einer schnelleren Bearbeitung Ihrer Steuererklärung unterstützen, indem Sie die in der Steuererklärung geltend gemachten Sachverhalte (z. B. Werbungskosten, Spenden, Haushaltsnahe Dienstleistungen) nicht als Gesamtsumme, sondern möglichst in Einzelpositionen aufschlüsseln. So können auch Beleganforderungen auf ein Minimum reduziert werden.
Beispiele für eine nicht aussagekräftige Darstellung:
- Spende 250 €
- Fortbildung 700 €
- Reparaturen 800 €
Beispiele für eine aussagekräftige Darstellung:
- SOS-Kinderdorf (06/2025) 250 €
- Ärztekongress München (13.–16.05.2025) – Teilnahmegebühr 700 €
- 26.06.2025: Lohnanteil Reparatur Heizung (Heizungsbau GbR) 500 €
Auch wenn Sie verpflichtet sind, die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) einzureichen (betrifft freiberuflich Tätige und Gewerbetreibende), ist es erforderlich, die Einzelpositionen einzutragen, um dem Finanzamt alle relevanten Informationen für eine Bearbeitung zu liefern. Vergleichbares gilt auch für die Anlage V, die bei Vermietung oder Verpachtung einzureichen ist.
Seite drucken