Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Symbolbild: Wärmedämmung und energetische Sanierung; blaues Sparschwein und Haus im Thermografiebild
©GaToR-GFX/AdobeStock

Seit diesem Jahr (2020) besteht die Möglichkeit, für energetische Maßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude Steuerermäßigungen zu erhalten. Betroffen sind Maßnahmen wie etwa die Dämmung von Wänden und Dachflächen oder die Erneuerung der Heizungsanlage.

Erforderlich ist, dass die baulichen Maßnahmen die in der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. Die Steuerermäßigungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine nach amtlich vorgeschriebenem Muster erstellte Bescheinigung nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen und die Anforderungen aus der Rechtsverordnung erfüllt sind.

Symbolbild: Wärmedämmung und energetische Sanierung; blaues Sparschwein und Haus im Thermografiebild
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Seit diesem Jahr (2020) besteht die Möglichkeit, für energetische Maßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude Steuerermäßigungen zu erhalten. Betroffen sind Maßnahmen wie etwa die Dämmung von Wänden und Dachflächen oder die Erneuerung der Heizungsanlage.

Erforderlich ist, dass die baulichen Maßnahmen die in der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. Die Steuerermäßigungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn durch eine nach amtlich vorgeschriebenem Muster erstellte Bescheinigung nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen und die Anforderungen aus der Rechtsverordnung erfüllt sind.