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Sie sind hier: Mitteilungen aus den Finanzämtern

Weihnachtsfrieden für Brandenburgs Steuerpflichtige - Erschienen am 17.12.2025 - Erschienen unter der Rubrik/en
  • Mitteilung für alle Finanzämter

Wie in den vergangenen Jahren werden die Finanzämter im Land Brandenburg auch dieses Jahr wieder während der Weihnachtsfeiertage keine Vollstreckungsmaßnahmen bei Steuerpflichtigen mit Steuerrückständen durchführen. Daher müssen Bürgerinnen und Bürger mit Steuerrückständen vom 22. bis einschließlich 30. Dezember 2025 nicht mit Vollstreckungen der Finanzämter rechnen, da diese den sogenannten „Weihnachtsfrieden“ wahren.

Finanzamt Potsdam vorübergehend vom 01.11.2024 bis voraussichtlich 30.06.2026 jeweils freitags für Publikumsverkehr geschlossen - Erschienen am 16.12.2025 - Erschienen unter der Rubrik/en
  • Mitteilungen des Finanzamtes Potsdam

Wegen umfangreicher Baumaßnahmen bleibt das Finanzamt ab dem 1. November 2024 bis voraussichtlich 30. Juni 2026 jeweils freitags für den Publikumsverkehr geschlossen.


Geänderte Öffnungszeiten der Finanzämter zwischen Weihnachten und Neujahr - Erschienen am 16.12.2025 - Erschienen unter der Rubrik/en
  • Mitteilung für alle Finanzämter

Die Finanzämter des Landes Brandenburg schließen am Dienstag, den 23. Dezember 2025, bereits um 12:00 Uhr für den Publikumsverkehr. Sie sind erst wieder am 2. Januar 2026 erreichbar.

Beendigung des Webservice „Informationsportal Grundstücksdaten für den Stichtag 01.01.2022“ - Erschienen am 16.12.2025 - Erschienen unter der Rubrik/en
  • Grundsteuer
  • Mitteilung für alle Finanzämter

Als Bürgerservice wurde im Rahmen der Grundsteuerreform das „Informationsportal Grundstücksdaten“ aufgebaut, um eine übersichtliche Zusammenstellung von öffentlich zugänglichen Daten zum Bewertungsstichtag 01.01.2022 anzubieten. Auf Grund der bereits zum 31.01.2023 geendeten Abgabefrist wird der Webservice zum 31.12.2025 eingestellt.


Sichere elektronische Kommunikation - Erschienen am 09.12.2025 - Erschienen unter der Rubrik/en
  • Mitteilung für alle Finanzämter

©MQ-Illustrations/AdobeStock

Zum 31.12.2025 werden die zentralen E-Mail-Postfächer der Poststellen aller Brandenburger Finanzämter endgültig abgeschaltet. Nutzen Sie deshalb ELSTER oder für Nachrichten an das Finanzamt das registrierungsfreie Kontaktformular.

Wie zufrieden sind Sie mit dem Service Ihres Finanzamts? - Erschienen am 22.10.2025 - Erschienen unter der Rubrik/en
  • Mitteilung für alle Finanzämter

Welche Bearbeitungszeit halten Sie von der Abgabe der Steuererklärung bis zum Bescheiddatum für angemessen? Haben Sie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Steuerbescheide digital zu erhalten? Welche Verbesserungen wünschen Sie sich?


Kontoverbindungen der Finanzämter im Land Brandenburg gelten weiterhin - Erschienen am 09.10.2025 - Erschienen unter der Rubrik/en
  • Mitteilung für alle Finanzämter

Ab dem heutigen Donnerstag (9. Oktober) ist bei elektronischen Überweisungen eine neue Empfängerprüfung für Banken und Sparkassen vorgeschrieben. Die Überprüfung des Zahlungsempfängers – die sogenannte „Verification of Payee“ – hat seit Anfang der Woche auch bei Brandenburgs Finanzämtern zu mehreren Nachfragen von Steuerpflichtigen geführt. Aus diesem Anlass weist das Finanzministerium in Potsdam darauf hin, dass die Kontoverbindungen der 13 Finanzämter unverändert bleiben und weiter aus dem Namen des jeweiligen Finanzamtes und der bisherigen IBAN-Nummer bestehen. Entsprechend vorgenommene Überweisungen erreichen die Finanzämter weiterhin.

Brandenburgs Finanzämter senden Belege künftig ohne Prüfung zurück - Erschienen am 07.08.2025 - Erschienen unter der Rubrik/en
  • Mitteilung für alle Finanzämter

Die brandenburgischen Finanzämter werden künftig Belege ohne Prüfung zurücksenden. Denn es ist nicht erforderlich, Belege direkt mit der Steuererklärung einzureichen. Stattdessen müssen Steuerpflichtige die Belege lediglich bereithalten und dem Finanzamt nur auf gesonderte Anforderung hin vorlegen.


Grundsteuer: Wer weiterhin keine Erklärung abgibt, muss mit Zwangsgeld rechnen - Erschienen am 23.04.2025 - Erschienen unter der Rubrik/en
  • Mitteilung für alle Finanzämter

Die Umsetzung der bundesweiten Grundsteuer-Reform ist im Land Brandenburg weit fortgeschritten. Der Großteil der Eigentümerinnen und Eigentümer ist der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung inzwischen nachgekommen. Die Finanzämter haben wiederum fast alle dieser Erklärungen bearbeitet, die Grundstücke bewertet und den jeweiligen Kommunen die Daten zur Verfügung gestellt.

Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer wegen Verfassungswidrigkeit - Erschienen am 31.03.2025 - Erschienen unter der Rubrik/en
  • Mitteilung für alle Finanzämter
  • Grundsteuer

Symbolbild: Aktueller Hinweis zur Grundsteuerreform

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat aktuell darauf hingewiesen, dass jüngst zahlreiche Anträge auf Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden eingegangen sind. Bei einem großen Teil der Anträge sei allein die Verfassungswidrigkeit der Bewertungsvorschriften für die Grundsteue...


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