Kontoverbindungen der Finanzämter im Land Brandenburg gelten weiterhin
Zahlreiche Nachfragen von Steuerpflichtigen nach Einführung der Empfängerprüfung bei Banken
- Erschienen amAb dem heutigen Donnerstag (9. Oktober) ist bei elektronischen Überweisungen eine neue Empfängerprüfung für Banken und Sparkassen vorgeschrieben. Die Überprüfung des Zahlungsempfängers – die sogenannte „Verification of Payee“ – hat seit Anfang der Woche auch bei Brandenburgs Finanzämtern zu mehreren Nachfragen von Steuerpflichtigen geführt. Aus diesem Anlass weist das Finanzministerium in Potsdam darauf hin, dass die Kontoverbindungen der 13 Finanzämter unverändert bleiben und weiter aus dem Namen des jeweiligen Finanzamtes und der bisherigen IBAN-Nummer bestehen. Entsprechend vorgenommene Überweisungen erreichen die Finanzämter weiterhin.
Bereits vor dem heutigen Stichtag hatten einige Banken und Sparkassen zum Wochenstart die Empfängerprüfung eingeführt. Danach meldeten in einigen Bundesländern, so auch in Brandenburg Steuerpflichtige, dass ihre Banken und Sparkassen sie bei elektronischen Überweisungen an das Finanzamt darauf hinwiesen, dass die Empfängernamen nicht zur angegebenen IBAN-Nummer passen. Durch diese Rückmeldungen konnte festgestellt werden, dass bei der Bundesbank für die Konten der Brandenburger Finanzämter teilweise abweichende Empfängernamen hinterlegt waren. Umgehend veranlasste das Finanzministerium in Potsdam am Dienstag (7. Oktober), dass bei der Bundesbank für Brandenburgs Finanzämter der jeweilige Name hinterlegt wird. Nach der Korrektur der Empfängernamen durch die Bundesbank sollte es künftig zu keinen Hinweisen bei elektronischen Überweisungen mehr kommen.
Wie Brandenburgs Finanzministerium betont, gelten unverändert die Kontoverbindungen der Finanzämter im Land fort: In Brandenburg entspricht der Empfängername (= Kontoinhaber) der Bezeichnung des jeweiligen Finanzamts wie zum Beispiel „Finanzamt Oranienburg“. Die IBAN-Nummern gelten ebenfalls weiterhin, sie finden sich auf den entsprechenden Schreiben der Finanzämter und auch auf den jeweiligen Internetseiten der Finanzämter. Entsprechend richtig ausgefüllte Überweisungen erreichen auch weiterhin die Finanzämter im Land Brandenburg.
IBAN | Kontoinhaberbezeichnung |
DE 491 000 000 000 170 015 00 | Finanzamt Angermünde |
DE 181 000 000 000 160 015 03 | Finanzamt Brandenburg |
DE 831 000 000 000 100 015 62 | Finanzamt Calau |
DE 131 000 000 000 100 015 61 | Finanzamt Cottbus |
DE 221 000 000 000 170 015 01 | Finanzamt Eberswalde |
DE 921 000 000 000 170 015 02 | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
DE 071 000 000 000 160 015 07 | Finanzamt Kyritz |
DE 611 000 000 000 160 015 05 | Finanzamt Königs Wusterhausen |
DE 881 000 000 000 160 015 04 | Finanzamt Luckenwalde |
DE 501 000 000 000 160 015 09 | Finanzamt Nauen |
DE 771 000 000 000 160 015 08 | Finanzamt Oranienburg |
DE 721 000 000 000 160 015 01 | Finanzamt Potsdam |
DE 381 000 000 000 170 015 04 | Finanzamt Strausberg |