Ihr zuständiges Finanzamt finden

Nicht jedes Finanzamt ist für jeden Steuerfall zuständig. Für die meisten Steuerbürger – die jährlich eine gewöhnliche Einkommensteuererklärung abgeben müssen – ist das nahegelegene Finanzamt im Landkreis oder der kreisfreien Stadt zuständig.

Darüber hinaus nehmen einige Finanzämter für bestimmte Steuerarten oder bestimmte Steuerfälle eine überregionale Verantwortung für andere Finanzämter, des gesamten Landes oder gar bundesweit wahr.

Welches Finanzamt im Land Brandenburg für Sie zuständig ist ermitteln Sie in untenstehender Übersicht oder über den Finanzamtsfinder des Bundeszentralamtes für Steuern.

Nicht jedes Finanzamt ist für jeden Steuerfall zuständig. Für die meisten Steuerbürger – die jährlich eine gewöhnliche Einkommensteuererklärung abgeben müssen – ist das nahegelegene Finanzamt im Landkreis oder der kreisfreien Stadt zuständig.

Darüber hinaus nehmen einige Finanzämter für bestimmte Steuerarten oder bestimmte Steuerfälle eine überregionale Verantwortung für andere Finanzämter, des gesamten Landes oder gar bundesweit wahr.

Welches Finanzamt im Land Brandenburg für Sie zuständig ist ermitteln Sie in untenstehender Übersicht oder über den Finanzamtsfinder des Bundeszentralamtes für Steuern.

nach Finanzamt

Finanzamt Angermünde

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Angermünde ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Uckermark zuständig.

Überregionale Zuständigkeit

Das Finanzamt Angermünde ist für die

  • Lohnsteueraußenprüfung der Arbeitgeber mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Angermünde, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Strausberg sowie
  • für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Angermünde und Eberswalde
  • für die Grunderwerbsteuer für die Finanzamtsbezirke Angermünde (Landkreis Uckermark), Eberswalde (Landkreis Barnim), Frankfurt (Oder) und Strausberg (Landkreis Märkisch-Oderland)

zuständig.

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Angermünde, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:

Groß- und Konzernbetriebsprüfungen Finanzamt Königs Wusterhausen
Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Frankfurt (Oder)
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung Finanzamt Eberswalde
Rennwett- und Lotteriesteuer Finanzamt Cottbus
Steuerfahndung Finanzamt Frankfurt (Oder)
Straf- und Bußgeldverfahren Finanzamt Frankfurt (Oder)

Bundesweite Zuständigkeit

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Angermünde ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Uckermark zuständig.

Überregionale Zuständigkeit

Das Finanzamt Angermünde ist für die

  • Lohnsteueraußenprüfung der Arbeitgeber mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Angermünde, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Strausberg sowie
  • für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Angermünde und Eberswalde
  • für die Grunderwerbsteuer für die Finanzamtsbezirke Angermünde (Landkreis Uckermark), Eberswalde (Landkreis Barnim), Frankfurt (Oder) und Strausberg (Landkreis Märkisch-Oderland)

zuständig.

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Angermünde, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:

Groß- und Konzernbetriebsprüfungen Finanzamt Königs Wusterhausen
Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Frankfurt (Oder)
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung Finanzamt Eberswalde
Rennwett- und Lotteriesteuer Finanzamt Cottbus
Steuerfahndung Finanzamt Frankfurt (Oder)
Straf- und Bußgeldverfahren Finanzamt Frankfurt (Oder)

Bundesweite Zuständigkeit

Finanzamt Brandenburg a.d.H.

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Brandenburg ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern der Stadt Brandenburg an der Havel und im Landkreis Potsdam-Mittelmark (ausgenommen von Teltow, Kleinmachnow, Nuthetal und Stahnsdorf) zuständig.

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Brandenburg, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:

Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Frankfurt (Oder)
Grunderwerbsteuer Finanzamt Kyritz
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung Finanzamt Kyritz
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern Finanzamt Nauen
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger 100 Arbeitnehmern Finanzamt Nauen
Rennwett- und Lotteriesteuer Finanzamt Cottbus
Groß- und Konzernbetriebsprüfung Finanzamt Königs Wusterhausen
Steuerfahndung Finanzamt Potsdam
Straf- und Bußgeldverfahren Finanzamt Potsdam

Bundesweite Zuständigkeit

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Brandenburg ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern der Stadt Brandenburg an der Havel und im Landkreis Potsdam-Mittelmark (ausgenommen von Teltow, Kleinmachnow, Nuthetal und Stahnsdorf) zuständig.

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Brandenburg, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:

Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Frankfurt (Oder)
Grunderwerbsteuer Finanzamt Kyritz
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung Finanzamt Kyritz
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern Finanzamt Nauen
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger 100 Arbeitnehmern Finanzamt Nauen
Rennwett- und Lotteriesteuer Finanzamt Cottbus
Groß- und Konzernbetriebsprüfung Finanzamt Königs Wusterhausen
Steuerfahndung Finanzamt Potsdam
Straf- und Bußgeldverfahren Finanzamt Potsdam

Bundesweite Zuständigkeit

Finanzamt Calau

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Calau ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Oberspreewald-Lausitz und des Landkreises Elbe-Elster zuständig.

Überregionale Zuständigkeit 

Das Finanzamt Calau ist für die

  • Grunderwerbsteuer für die Finanzämter Calau, Cottbus, Königs Wusterhausen und Luckenwalde;
  • für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Calau, Cottbus, Königs Wusterhausen, Luckenwalde:
  • für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Calau und Cottbus sowie
  • die Landwirtschaftliche Betriebsprüfung für die Finanzämter Calau, Cottbus, Luckenwalde und Königs Wusterhausen

zuständig.

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Calau, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:

Steuerfahndung Finanzamt Cottbus
Groß- und Konzernbetriebsprüfung Finanzamt Königs Wusterhausen
Straf- und Bußgeldverfahren Finanzamt Cottbus
Rennwett- und Lotteriesteuer Finanzamt Cottbus
Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Frankfurt (Oder)

Bundesweite Zuständigkeit

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Calau ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Oberspreewald-Lausitz und des Landkreises Elbe-Elster zuständig.

Überregionale Zuständigkeit 

Das Finanzamt Calau ist für die

  • Grunderwerbsteuer für die Finanzämter Calau, Cottbus, Königs Wusterhausen und Luckenwalde;
  • für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Calau, Cottbus, Königs Wusterhausen, Luckenwalde:
  • für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Calau und Cottbus sowie
  • die Landwirtschaftliche Betriebsprüfung für die Finanzämter Calau, Cottbus, Luckenwalde und Königs Wusterhausen

zuständig.

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Calau, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:

Steuerfahndung Finanzamt Cottbus
Groß- und Konzernbetriebsprüfung Finanzamt Königs Wusterhausen
Straf- und Bußgeldverfahren Finanzamt Cottbus
Rennwett- und Lotteriesteuer Finanzamt Cottbus
Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Frankfurt (Oder)

Bundesweite Zuständigkeit

Finanzamt Cottbus

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Cottbus ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern in der kreisfreien Stadt Cottbus und im gesamten Landkreis Spree-Neiße zuständig.

Überregionale Zuständigkeit

Dem Finanzamt Cottbus wurden die nachfolgenden Zuständigkeiten übertragen:

Umsatzbesteuerung für polnische Unternehmen mit den Anfangsbuchstaben des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften des Firmennamens N bis Z bundesweite Zentralzuständigkeit
Besteuerung von Einkommen und Ertrag für polnische Bauunternehmen und deren Arbeitnehmer mit den Anfangsbuchstaben des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften des Firmennamens N bis Z bundesweite Zentralzuständigkeit
Rennwett- und Lotteriesteuer für alle Finanzämter
Steuerfahndung Finanzämter Calau, Cottbus,  Königs Wusterhausen, Luckenwalde
Straf- und Bußgeldverfahren Finanzämter Calau, Cottbus,  Königs Wusterhausen, Luckenwalde

Straf- und Bußgeldverfahren sowie Steuerfahndung im Zusammenhang mit im Ausland ansässigen Werkvertrags- und Verleih-unternehmen sowie deren ausländische Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer

Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Cottbus, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:

Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Frankfurt (Oder)
Grunderwerbsteuer Finanzamt Calau
Betriebsprüfung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe Finanzamt Calau
Groß- und Konzernbetriebsprüfung Finanzamt Königs Wusterhausen
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern Finanzamt Calau
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern Finanzamt Calau

Bundesweite Zuständigkeit

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Cottbus ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern in der kreisfreien Stadt Cottbus und im gesamten Landkreis Spree-Neiße zuständig.

Überregionale Zuständigkeit

Dem Finanzamt Cottbus wurden die nachfolgenden Zuständigkeiten übertragen:

Umsatzbesteuerung für polnische Unternehmen mit den Anfangsbuchstaben des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften des Firmennamens N bis Z bundesweite Zentralzuständigkeit
Besteuerung von Einkommen und Ertrag für polnische Bauunternehmen und deren Arbeitnehmer mit den Anfangsbuchstaben des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften des Firmennamens N bis Z bundesweite Zentralzuständigkeit
Rennwett- und Lotteriesteuer für alle Finanzämter
Steuerfahndung Finanzämter Calau, Cottbus,  Königs Wusterhausen, Luckenwalde
Straf- und Bußgeldverfahren Finanzämter Calau, Cottbus,  Königs Wusterhausen, Luckenwalde

Straf- und Bußgeldverfahren sowie Steuerfahndung im Zusammenhang mit im Ausland ansässigen Werkvertrags- und Verleih-unternehmen sowie deren ausländische Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer

Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Cottbus, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:

Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Frankfurt (Oder)
Grunderwerbsteuer Finanzamt Calau
Betriebsprüfung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe Finanzamt Calau
Groß- und Konzernbetriebsprüfung Finanzamt Königs Wusterhausen
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern Finanzamt Calau
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern Finanzamt Calau

Bundesweite Zuständigkeit

Finanzamt Eberswalde

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Eberswalde ist für die Festsetzung und für die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Barnim zuständig.

Überregionale Zuständigkeit

Das Finanzamt Eberswalde ist zuständig für die

  • Durchführung von Betriebsprüfungen bei den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in den Finanzamtsbezirken Angermünde, Eberswalde, Oranienburg, Frankfurt (Oder) und Strausberg

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Strausberg, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:

Steuerfahndung Finanzamt Frankfurt (Oder)
Straf- und Bußgeldverfahren Finanzamt Frankfurt (Oder)
Groß- und Konzernbetriebsprüfung Finanzamt Königs Wusterhausen
Grunderwerbsteuer Finanzamt Angermünde
Lohnsteueraußenprüfung Finanzamt Angermünde
Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Frankfurt (Oder)
Rennwett- und Lotteriesteuer Finanzamt Cottbus

Bundesweite Zuständigkeit

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Eberswalde ist für die Festsetzung und für die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Barnim zuständig.

Überregionale Zuständigkeit

Das Finanzamt Eberswalde ist zuständig für die

  • Durchführung von Betriebsprüfungen bei den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in den Finanzamtsbezirken Angermünde, Eberswalde, Oranienburg, Frankfurt (Oder) und Strausberg

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Strausberg, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:

Steuerfahndung Finanzamt Frankfurt (Oder)
Straf- und Bußgeldverfahren Finanzamt Frankfurt (Oder)
Groß- und Konzernbetriebsprüfung Finanzamt Königs Wusterhausen
Grunderwerbsteuer Finanzamt Angermünde
Lohnsteueraußenprüfung Finanzamt Angermünde
Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Frankfurt (Oder)
Rennwett- und Lotteriesteuer Finanzamt Cottbus

Bundesweite Zuständigkeit

Finanzamt Frankfurt (Oder)

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Frankfurt (Oder) ist zuständig für die Festsetzung und Erhebung der Steuern in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) und im Landkreis Oder-Spree mit der amtsfreien Gemeinde Eisenhüttenstadt und den Ämtern Brieskow-Finkenheerd, Neuzelle und Schlaubetal.

Überregionale Zuständigkeiten

Dem Finanzamt Frankfurt (Oder) wurden die nachfolgenden Zuständigkeiten für die Bezirke anderer Finanzämter übertragen:

Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für alle Finanzämter des Landes Brandenburg
Feststellung von Bedarfswerten i.S.d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Bewertungsstichtage ab 01.01.2009 mit Ausnahme von Grundbesitzwerten für alle Finanzämter des Landes Brandenburg
Aufgaben der Steuerfahndungs-, Straf- und Bußgeldangelegenheiten Finanzämter Frankfurt (Oder), Angermünde, Eberswalde und Strausberg
Lohnsteueraußenprüfungen bei Betriebsstätten mit jeweils weniger 100 Arbeitnehmern Finanzämter Frankfurt (Oder) und Strausberg

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Frankfurt (Oder), sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:

Grunderwerbsteuer Finanzamt Angermünde
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung Finanzamt Eberswalde 
Groß- und Konzernbetriebsprüfung Finanzamt Königs Wusterhausen
Lohnsteueraußenprüfungen bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern Finanzamt Angermünde
Rennwett- und Lotteriesteuer Finanzamt Cottbus

Bundesweite Zuständigkeit

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Frankfurt (Oder) ist zuständig für die Festsetzung und Erhebung der Steuern in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) und im Landkreis Oder-Spree mit der amtsfreien Gemeinde Eisenhüttenstadt und den Ämtern Brieskow-Finkenheerd, Neuzelle und Schlaubetal.

Überregionale Zuständigkeiten

Dem Finanzamt Frankfurt (Oder) wurden die nachfolgenden Zuständigkeiten für die Bezirke anderer Finanzämter übertragen:

Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für alle Finanzämter des Landes Brandenburg
Feststellung von Bedarfswerten i.S.d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Bewertungsstichtage ab 01.01.2009 mit Ausnahme von Grundbesitzwerten für alle Finanzämter des Landes Brandenburg
Aufgaben der Steuerfahndungs-, Straf- und Bußgeldangelegenheiten Finanzämter Frankfurt (Oder), Angermünde, Eberswalde und Strausberg
Lohnsteueraußenprüfungen bei Betriebsstätten mit jeweils weniger 100 Arbeitnehmern Finanzämter Frankfurt (Oder) und Strausberg

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Frankfurt (Oder), sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:

Grunderwerbsteuer Finanzamt Angermünde
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung Finanzamt Eberswalde 
Groß- und Konzernbetriebsprüfung Finanzamt Königs Wusterhausen
Lohnsteueraußenprüfungen bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern Finanzamt Angermünde
Rennwett- und Lotteriesteuer Finanzamt Cottbus

Bundesweite Zuständigkeit

Finanzamt Königs Wusterhausen

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Königs Wusterhausen ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Dahme-Spreewald zuständig.

Überregionale Zuständigkeit

Das Finanzamt Königs Wusterhausen ist für die

  • Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Luckenwalde und Königs Wusterhausen sowie
  • für die Groß- und Konzernbetriebsprüfung im Bereich aller Finanzämter des Landes Brandenburg

zuständig.

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Königs Wusterhausen, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:

Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Frankfurt (Oder)
Grunderwerbsteuer Finanzamt Calau
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung Finanzamt Calau
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern Finanzamt Calau
Steuerfahndung Finanzamt Cottbus
Straf- und Bußgeldverfahren Finanzamt Cottbus
Rennwett- und Lotteriesteuer Finanzamt Cottbus

Bundesweite Zuständigkeit

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Königs Wusterhausen ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Dahme-Spreewald zuständig.

Überregionale Zuständigkeit

Das Finanzamt Königs Wusterhausen ist für die

  • Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Luckenwalde und Königs Wusterhausen sowie
  • für die Groß- und Konzernbetriebsprüfung im Bereich aller Finanzämter des Landes Brandenburg

zuständig.

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Königs Wusterhausen, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:

Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Frankfurt (Oder)
Grunderwerbsteuer Finanzamt Calau
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung Finanzamt Calau
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern Finanzamt Calau
Steuerfahndung Finanzamt Cottbus
Straf- und Bußgeldverfahren Finanzamt Cottbus
Rennwett- und Lotteriesteuer Finanzamt Cottbus

Bundesweite Zuständigkeit

Finanzamt Kyritz

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Kyritz ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Ostprignitz-Ruppin und Prignitz zuständig.

Überregionale Zuständigkeit

Das Finanzamt Kyritz ist zuständig für die

  • Durchführung von Betriebsprüfungen bei den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in den Finanzamtsbezirken Brandenburg, Nauen, Potsdam,
  • Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Kyritz und Oranienburg sowie
  • Grunderwerbsteuer für die Finanzämter Brandenburg, Kyritz, Nauen, Oranienburg und Potsdam

zuständig.

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Kyritz, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:

Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Frankfurt (Oder)
Steuerfahndung Finanzamt Potsdam
Straf- und Bußgeldverfahren Finanzamt Potsdam
Groß- und Konzernbetriebsprüfung Finanzamt Königs Wusterhausen
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern Finanzamt Nauen
Rennwett- und Lotteriesteuer Finanzamt Cottbus
Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertrags- und Verleihunternehmen sowie deren ausländischer Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer einschließlich der Verwaltung der Lohn- und Umsatzsteuer Finanzamt Oranienburg
Steuerfahndung und Straf- und Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit im Ausland ansässigen Werkvertrags- und Verleihunternehmen sowie deren ausländischer Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer Finanzamt Cottbus
Besteuerung grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung Finanzamt Oranienburg

Bundesweite Zuständigkeit

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Kyritz ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Ostprignitz-Ruppin und Prignitz zuständig.

Überregionale Zuständigkeit

Das Finanzamt Kyritz ist zuständig für die

  • Durchführung von Betriebsprüfungen bei den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in den Finanzamtsbezirken Brandenburg, Nauen, Potsdam,
  • Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Kyritz und Oranienburg sowie
  • Grunderwerbsteuer für die Finanzämter Brandenburg, Kyritz, Nauen, Oranienburg und Potsdam

zuständig.

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Kyritz, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:

Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Frankfurt (Oder)
Steuerfahndung Finanzamt Potsdam
Straf- und Bußgeldverfahren Finanzamt Potsdam
Groß- und Konzernbetriebsprüfung Finanzamt Königs Wusterhausen
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern Finanzamt Nauen
Rennwett- und Lotteriesteuer Finanzamt Cottbus
Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertrags- und Verleihunternehmen sowie deren ausländischer Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer einschließlich der Verwaltung der Lohn- und Umsatzsteuer Finanzamt Oranienburg
Steuerfahndung und Straf- und Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit im Ausland ansässigen Werkvertrags- und Verleihunternehmen sowie deren ausländischer Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer Finanzamt Cottbus
Besteuerung grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung Finanzamt Oranienburg

Bundesweite Zuständigkeit

Finanzamt Luckenwalde

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Luckenwalde ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Teltow-Fläming zuständig.

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Luckenwalde, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:

Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Frankfurt (Oder)
Grunderwerbsteuer Finanzamt Calau
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung Finanzamt Calau
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern Finanzamt Calau
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern Finanzamt Königs Wusterhausen

Groß- und Konzernbetriebsprüfung

Finanzamt Königs Wusterhausen
Steuerfahndung Finanzamt Cottbus
Straf- und Bußgeldverfahren Finanzamt Cottbus
Rennwett- und Lotteriesteuer Finanzamt Cottbus

Bundesweite Zuständigkeit

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Luckenwalde ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Teltow-Fläming zuständig.

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Luckenwalde, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:

Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Frankfurt (Oder)
Grunderwerbsteuer Finanzamt Calau
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung Finanzamt Calau
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern Finanzamt Calau
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern Finanzamt Königs Wusterhausen

Groß- und Konzernbetriebsprüfung

Finanzamt Königs Wusterhausen
Steuerfahndung Finanzamt Cottbus
Straf- und Bußgeldverfahren Finanzamt Cottbus
Rennwett- und Lotteriesteuer Finanzamt Cottbus

Bundesweite Zuständigkeit

Finanzamt Nauen

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Nauen ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Havelland zuständig.

Überregionale Zuständigkeit

Das Finanzamt Nauen ist zuständig für die

  • Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Brandenburg a. d. H., Kyritz, Oranienburg, Potsdam und Nauen sowie
  • die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Brandenburg a. d. H., Potsdam und Nauen.

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Nauen, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:

Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Frankfurt (Oder)
Grunderwerbsteuer Finanzamt Kyritz
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung Finanzamt Kyritz
Rennwett- und Lotteriesteuer Finanzamt Cottbus
Groß- und Konzernbetriebsprüfung Finanzamt Königs Wusterhausen
Steuerfahndung Finanzamt Potsdam
Straf- und Bußgeldverfahren Finanzamt Potsdam

Bundesweite Zuständigkeit

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Nauen ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Havelland zuständig.

Überregionale Zuständigkeit

Das Finanzamt Nauen ist zuständig für die

  • Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Brandenburg a. d. H., Kyritz, Oranienburg, Potsdam und Nauen sowie
  • die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Brandenburg a. d. H., Potsdam und Nauen.

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Nauen, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:

Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Frankfurt (Oder)
Grunderwerbsteuer Finanzamt Kyritz
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung Finanzamt Kyritz
Rennwett- und Lotteriesteuer Finanzamt Cottbus
Groß- und Konzernbetriebsprüfung Finanzamt Königs Wusterhausen
Steuerfahndung Finanzamt Potsdam
Straf- und Bußgeldverfahren Finanzamt Potsdam

Bundesweite Zuständigkeit

Finanzamt Oranienburg

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Oranienburg ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Oberhavel zuständig.

Überregionale Zuständigkeit

Das Finanzamt Oranienburg ist für ausgewählte Aufgabenbereiche bundesweit, landesweit bzw. regional abgegrenzt zuständig:

Umsatzbesteuerung für polnische Unternehmen mit den Anfangsbuchstaben des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften des Firmennamens H bis L

bundesweite Zentral­zuständigkeit
Besteuerung von Einkommen und Ertrag für polnische Bauunternehmen und deren Arbeitnehmer mit den Anfangsbuchstaben des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften des Firmennamens H bis L bundesweite Zentral­zuständigkeit

Umsatzbesteuerung für slowenische Unternehmen

bundesweite Zentral­zuständigkeit
Besteuerung von Einkommen und Ertrag für slowenische Bauunternehmen und deren Arbeitnehmer bundesweite Zentral­zuständigkeit
Besteuerung grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg

Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertrags- und Verleihunternehmen sowie deren ausländischer Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer einschließlich der Verwaltung der Lohn- und Umsatzsteuer

Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Oranienburg, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet.

Groß- und Konzernbetriebsprüfungen Finanzamt Königs Wusterhausen
Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben aller Größenklassen und Konzernen Finanzamt Eberswalde
Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen bei Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 EStG) mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern (ZALST) Finanzamt Nauen
Umsatzsteuersonderprüfungen in länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Fällen in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsstelle beim Bundesentralamt für Steuern Finanzamt Cottbus
Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Frankfurt (Oder)
Verwaltung der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die nach dem 31.12.2009 verwirklicht werden Finanzamt Kyritz
Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen bei Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 EStG) mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern (RALST) Finanzamt Kyritz
Rennwett- und Lotteriesteuer Finanzamt Cottbus
Steuerfahndung Finanzamt Potsdam
Straf- und Bußgeldsachen Finanzamt Potsdam

Bundesweite Zuständigkeit

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Oranienburg ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Oberhavel zuständig.

Überregionale Zuständigkeit

Das Finanzamt Oranienburg ist für ausgewählte Aufgabenbereiche bundesweit, landesweit bzw. regional abgegrenzt zuständig:

Umsatzbesteuerung für polnische Unternehmen mit den Anfangsbuchstaben des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften des Firmennamens H bis L

bundesweite Zentral­zuständigkeit
Besteuerung von Einkommen und Ertrag für polnische Bauunternehmen und deren Arbeitnehmer mit den Anfangsbuchstaben des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften des Firmennamens H bis L bundesweite Zentral­zuständigkeit

Umsatzbesteuerung für slowenische Unternehmen

bundesweite Zentral­zuständigkeit
Besteuerung von Einkommen und Ertrag für slowenische Bauunternehmen und deren Arbeitnehmer bundesweite Zentral­zuständigkeit
Besteuerung grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg

Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertrags- und Verleihunternehmen sowie deren ausländischer Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer einschließlich der Verwaltung der Lohn- und Umsatzsteuer

Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Oranienburg, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet.

Groß- und Konzernbetriebsprüfungen Finanzamt Königs Wusterhausen
Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben aller Größenklassen und Konzernen Finanzamt Eberswalde
Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen bei Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 EStG) mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern (ZALST) Finanzamt Nauen
Umsatzsteuersonderprüfungen in länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Fällen in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsstelle beim Bundesentralamt für Steuern Finanzamt Cottbus
Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Frankfurt (Oder)
Verwaltung der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die nach dem 31.12.2009 verwirklicht werden Finanzamt Kyritz
Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen bei Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 EStG) mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern (RALST) Finanzamt Kyritz
Rennwett- und Lotteriesteuer Finanzamt Cottbus
Steuerfahndung Finanzamt Potsdam
Straf- und Bußgeldsachen Finanzamt Potsdam

Bundesweite Zuständigkeit

Finanzamt Potsdam

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Potsdam ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im Bereich der kreisfreien Landeshauptstadt Potsdam, der amtsfreien Stadt Teltow und der amtsfreien Gemeinden Kleinmachnow, Nuthetal und Stahnsdorf zuständig. 

Überregionale Zuständigkeiten

Zuständig für die Bezirke der Finanzämter Brandenburg, Nauen, Oranienburg und Kyritz:

  • Aufgaben der Steuerfahndung und
  • Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Potsdam, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:

Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Frankfurt (Oder)
Grunderwerbsteuer Finanzamt Kyritz
Groß- und Konzernbetriebsprüfung Finanzamt Königs Wusterhausen
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung Finanzamt Kyritz
Lohnsteueraußenprüfung Finanzamt Nauen
Rennwett- und Lotteriesteuer Finanzamt Cottbus
Umsatzsteuersonderprüfung in länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Fällen Finanzamt Cottbus

Bundesweite Zuständigkeit

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Potsdam ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im Bereich der kreisfreien Landeshauptstadt Potsdam, der amtsfreien Stadt Teltow und der amtsfreien Gemeinden Kleinmachnow, Nuthetal und Stahnsdorf zuständig. 

Überregionale Zuständigkeiten

Zuständig für die Bezirke der Finanzämter Brandenburg, Nauen, Oranienburg und Kyritz:

  • Aufgaben der Steuerfahndung und
  • Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Potsdam, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:

Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Frankfurt (Oder)
Grunderwerbsteuer Finanzamt Kyritz
Groß- und Konzernbetriebsprüfung Finanzamt Königs Wusterhausen
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung Finanzamt Kyritz
Lohnsteueraußenprüfung Finanzamt Nauen
Rennwett- und Lotteriesteuer Finanzamt Cottbus
Umsatzsteuersonderprüfung in länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Fällen Finanzamt Cottbus

Bundesweite Zuständigkeit

Finanzamt Strausberg

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Strausberg ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Märkisch-Oderland zuständig.

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Strausberg, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:

Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Frankfurt (Oder)
Grunderwerbsteuer Finanzamt Angermünde
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung Finanzamt Eberswalde
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern Finanzamt Angermünde
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern Finanzamt Frankfurt (Oder)
Rennwett- und Lotteriesteuer Finanzamt Cottbus
Groß- und Konzernbetriebsprüfung Finanzamt Königs Wusterhausen
Steuerfahndung Finanzamt Frankfurt (Oder)
Straf- und Bußgeldverfahren Finanzamt Frankfurt (Oder)

Bundesweite Zuständigkeit

Örtliche Zuständigkeit

Das Finanzamt Strausberg ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Märkisch-Oderland zuständig.

An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten

Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Strausberg, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:

Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Frankfurt (Oder)
Grunderwerbsteuer Finanzamt Angermünde
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung Finanzamt Eberswalde
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern Finanzamt Angermünde
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern Finanzamt Frankfurt (Oder)
Rennwett- und Lotteriesteuer Finanzamt Cottbus
Groß- und Konzernbetriebsprüfung Finanzamt Königs Wusterhausen
Steuerfahndung Finanzamt Frankfurt (Oder)
Straf- und Bußgeldverfahren Finanzamt Frankfurt (Oder)

Bundesweite Zuständigkeit

nach Stichwort/Steuerart

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Groß- und Konzernprüfung

Grunderwerbsteuer

  • Das Finanzamt Angermünde ist für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer für die Bezirke der Finanzämter Angermünde, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Strausberg zuständig.
  • Das Finanzamt Calau ist für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer für die Bezirke der Finanzämter Calau, Cottbus, Königs Wusterhausen und Luckenwalde zuständig.
  • Das Finanzamt Kyritz ist für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer für die Bezirke der Finanzämter Brandenburg, Kyritz, Nauen, Oranienburg und Potsdam zuständig.
  • Das Finanzamt Angermünde ist für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer für die Bezirke der Finanzämter Angermünde, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Strausberg zuständig.
  • Das Finanzamt Calau ist für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer für die Bezirke der Finanzämter Calau, Cottbus, Königs Wusterhausen und Luckenwalde zuständig.
  • Das Finanzamt Kyritz ist für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer für die Bezirke der Finanzämter Brandenburg, Kyritz, Nauen, Oranienburg und Potsdam zuständig.

Lohnsteueraußenprüfung

  • Das Finanzamt Angermünde ist für die Lohnsteueraußenprüfung der Arbeitgeber mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Angermünde, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Strausberg zuständig.
  • Das Finanzamt Angermünde ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Angermünde und Eberswalde zuständig.
  • Das Finanzamt Calau ist für die Lohnsteueraußenprüfung der Arbeitgeber mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Calau, Cottbus, Königs Wusterhausen und Luckenwalde zuständig.
  • Das Finanzamt Calau ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Calau und Cottbus zuständig.
  • Das Finanzamt Frankfurt (Oder) ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Frankfurt (Oder) und Cottbus zuständig.
  • Das Finanzamt Königs Wusterhausen ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Luckenwalde und Königs Wusterhausen zuständig.
  • Das Finanzamt Kyritz ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Kyritz und Oranienburg zuständig.
  • Das Finanzamt Nauen ist zuständig für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Brandenburg a. d.­ H., Kyritz, Oranienburg, Potsdam und Nauen.
  • Das Finanzamt Nauen ist zuständig für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Brandenburg a. d. H., Potsdam und Nauen.
  • Das Finanzamt Angermünde ist für die Lohnsteueraußenprüfung der Arbeitgeber mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Angermünde, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Strausberg zuständig.
  • Das Finanzamt Angermünde ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Angermünde und Eberswalde zuständig.
  • Das Finanzamt Calau ist für die Lohnsteueraußenprüfung der Arbeitgeber mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Calau, Cottbus, Königs Wusterhausen und Luckenwalde zuständig.
  • Das Finanzamt Calau ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Calau und Cottbus zuständig.
  • Das Finanzamt Frankfurt (Oder) ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Frankfurt (Oder) und Cottbus zuständig.
  • Das Finanzamt Königs Wusterhausen ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Luckenwalde und Königs Wusterhausen zuständig.
  • Das Finanzamt Kyritz ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Kyritz und Oranienburg zuständig.
  • Das Finanzamt Nauen ist zuständig für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Brandenburg a. d.­ H., Kyritz, Oranienburg, Potsdam und Nauen.
  • Das Finanzamt Nauen ist zuständig für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Brandenburg a. d. H., Potsdam und Nauen.

Rennwett- und Lotteriesteuer

  • Das Finanzamt Cottbus ist für die Verwaltung der Rennwett- und Lotteriesteuer für alle Finanzämter des Landes Brandenburg zuständig.
  • Das Finanzamt Cottbus ist für die Verwaltung der Rennwett- und Lotteriesteuer für alle Finanzämter des Landes Brandenburg zuständig.