Ihr zuständiges Finanzamt finden
Nicht jedes Finanzamt ist für jeden Steuerfall zuständig. Für die meisten Steuerbürger – die jährlich eine gewöhnliche Einkommensteuererklärung abgeben müssen – ist das nahegelegene Finanzamt im Landkreis oder der kreisfreien Stadt zuständig.
Darüber hinaus nehmen einige Finanzämter für bestimmte Steuerarten oder bestimmte Steuerfälle eine überregionale Verantwortung für andere Finanzämter, des gesamten Landes oder gar bundesweit wahr.
Welches Finanzamt im Land Brandenburg für Sie zuständig ist ermitteln Sie in untenstehender Übersicht oder über den Finanzamtsfinder des Bundeszentralamtes für Steuern.
Nicht jedes Finanzamt ist für jeden Steuerfall zuständig. Für die meisten Steuerbürger – die jährlich eine gewöhnliche Einkommensteuererklärung abgeben müssen – ist das nahegelegene Finanzamt im Landkreis oder der kreisfreien Stadt zuständig.
Darüber hinaus nehmen einige Finanzämter für bestimmte Steuerarten oder bestimmte Steuerfälle eine überregionale Verantwortung für andere Finanzämter, des gesamten Landes oder gar bundesweit wahr.
Welches Finanzamt im Land Brandenburg für Sie zuständig ist ermitteln Sie in untenstehender Übersicht oder über den Finanzamtsfinder des Bundeszentralamtes für Steuern.
nach Finanzamt
Finanzamt Angermünde
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Angermünde ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Uckermark zuständig.
Überregionale Zuständigkeit
Das Finanzamt Angermünde ist für die
- Lohnsteueraußenprüfung der Arbeitgeber mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Angermünde, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Strausberg sowie
- für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Angermünde und Eberswalde
- für die Grunderwerbsteuer für die Finanzamtsbezirke Angermünde (Landkreis Uckermark), Eberswalde (Landkreis Barnim), Frankfurt (Oder) und Strausberg (Landkreis Märkisch-Oderland)
zuständig.
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Angermünde, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:
Groß- und Konzernbetriebsprüfungen | Finanzamt Königs Wusterhausen |
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung | Finanzamt Eberswalde |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Finanzamt Cottbus |
Steuerfahndung | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Straf- und Bußgeldverfahren | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Bundesweite Zuständigkeit
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Angermünde ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Uckermark zuständig.
Überregionale Zuständigkeit
Das Finanzamt Angermünde ist für die
- Lohnsteueraußenprüfung der Arbeitgeber mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Angermünde, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Strausberg sowie
- für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Angermünde und Eberswalde
- für die Grunderwerbsteuer für die Finanzamtsbezirke Angermünde (Landkreis Uckermark), Eberswalde (Landkreis Barnim), Frankfurt (Oder) und Strausberg (Landkreis Märkisch-Oderland)
zuständig.
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Angermünde, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:
Groß- und Konzernbetriebsprüfungen | Finanzamt Königs Wusterhausen |
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung | Finanzamt Eberswalde |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Finanzamt Cottbus |
Steuerfahndung | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Straf- und Bußgeldverfahren | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Bundesweite Zuständigkeit
Finanzamt Brandenburg a.d.H.
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Brandenburg ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern der Stadt Brandenburg an der Havel und im Landkreis Potsdam-Mittelmark (ausgenommen von Teltow, Kleinmachnow, Nuthetal und Stahnsdorf) zuständig.
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Brandenburg, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Kyritz |
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung | Finanzamt Kyritz |
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern | Finanzamt Nauen |
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger 100 Arbeitnehmern | Finanzamt Nauen |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Finanzamt Cottbus |
Groß- und Konzernbetriebsprüfung | Finanzamt Königs Wusterhausen |
Steuerfahndung | Finanzamt Potsdam |
Straf- und Bußgeldverfahren | Finanzamt Potsdam |
Bundesweite Zuständigkeit
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Brandenburg ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern der Stadt Brandenburg an der Havel und im Landkreis Potsdam-Mittelmark (ausgenommen von Teltow, Kleinmachnow, Nuthetal und Stahnsdorf) zuständig.
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Brandenburg, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Kyritz |
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung | Finanzamt Kyritz |
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern | Finanzamt Nauen |
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger 100 Arbeitnehmern | Finanzamt Nauen |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Finanzamt Cottbus |
Groß- und Konzernbetriebsprüfung | Finanzamt Königs Wusterhausen |
Steuerfahndung | Finanzamt Potsdam |
Straf- und Bußgeldverfahren | Finanzamt Potsdam |
Bundesweite Zuständigkeit
Finanzamt Calau
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Calau ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Oberspreewald-Lausitz und des Landkreises Elbe-Elster zuständig.
Überregionale Zuständigkeit
Das Finanzamt Calau ist für die
- Grunderwerbsteuer für die Finanzämter Calau, Cottbus, Königs Wusterhausen und Luckenwalde;
- für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Calau, Cottbus, Königs Wusterhausen, Luckenwalde:
- für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Calau und Cottbus sowie
- die Landwirtschaftliche Betriebsprüfung für die Finanzämter Calau, Cottbus, Luckenwalde und Königs Wusterhausen
zuständig.
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Calau, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:
Steuerfahndung | Finanzamt Cottbus |
Groß- und Konzernbetriebsprüfung | Finanzamt Königs Wusterhausen |
Straf- und Bußgeldverfahren | Finanzamt Cottbus |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Finanzamt Cottbus |
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Bundesweite Zuständigkeit
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Calau ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Oberspreewald-Lausitz und des Landkreises Elbe-Elster zuständig.
Überregionale Zuständigkeit
Das Finanzamt Calau ist für die
- Grunderwerbsteuer für die Finanzämter Calau, Cottbus, Königs Wusterhausen und Luckenwalde;
- für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Calau, Cottbus, Königs Wusterhausen, Luckenwalde:
- für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Calau und Cottbus sowie
- die Landwirtschaftliche Betriebsprüfung für die Finanzämter Calau, Cottbus, Luckenwalde und Königs Wusterhausen
zuständig.
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Calau, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:
Steuerfahndung | Finanzamt Cottbus |
Groß- und Konzernbetriebsprüfung | Finanzamt Königs Wusterhausen |
Straf- und Bußgeldverfahren | Finanzamt Cottbus |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Finanzamt Cottbus |
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Bundesweite Zuständigkeit
Finanzamt Cottbus
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Cottbus ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern in der kreisfreien Stadt Cottbus und im gesamten Landkreis Spree-Neiße zuständig.
Überregionale Zuständigkeit
Dem Finanzamt Cottbus wurden die nachfolgenden Zuständigkeiten übertragen:
Umsatzbesteuerung für polnische Unternehmen mit den Anfangsbuchstaben des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften des Firmennamens N bis Z | bundesweite Zentralzuständigkeit |
Besteuerung von Einkommen und Ertrag für polnische Bauunternehmen und deren Arbeitnehmer mit den Anfangsbuchstaben des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften des Firmennamens N bis Z | bundesweite Zentralzuständigkeit |
Rennwett- und Lotteriesteuer | für alle Finanzämter |
Steuerfahndung | Finanzämter Calau, Cottbus, Königs Wusterhausen, Luckenwalde |
Straf- und Bußgeldverfahren | Finanzämter Calau, Cottbus, Königs Wusterhausen, Luckenwalde |
Straf- und Bußgeldverfahren sowie Steuerfahndung im Zusammenhang mit im Ausland ansässigen Werkvertrags- und Verleih-unternehmen sowie deren ausländische Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer |
Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg |
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Cottbus, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Calau |
Betriebsprüfung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe | Finanzamt Calau |
Groß- und Konzernbetriebsprüfung | Finanzamt Königs Wusterhausen |
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern | Finanzamt Calau |
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern | Finanzamt Calau |
Bundesweite Zuständigkeit
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Cottbus ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern in der kreisfreien Stadt Cottbus und im gesamten Landkreis Spree-Neiße zuständig.
Überregionale Zuständigkeit
Dem Finanzamt Cottbus wurden die nachfolgenden Zuständigkeiten übertragen:
Umsatzbesteuerung für polnische Unternehmen mit den Anfangsbuchstaben des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften des Firmennamens N bis Z | bundesweite Zentralzuständigkeit |
Besteuerung von Einkommen und Ertrag für polnische Bauunternehmen und deren Arbeitnehmer mit den Anfangsbuchstaben des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften des Firmennamens N bis Z | bundesweite Zentralzuständigkeit |
Rennwett- und Lotteriesteuer | für alle Finanzämter |
Steuerfahndung | Finanzämter Calau, Cottbus, Königs Wusterhausen, Luckenwalde |
Straf- und Bußgeldverfahren | Finanzämter Calau, Cottbus, Königs Wusterhausen, Luckenwalde |
Straf- und Bußgeldverfahren sowie Steuerfahndung im Zusammenhang mit im Ausland ansässigen Werkvertrags- und Verleih-unternehmen sowie deren ausländische Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer |
Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg |
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Cottbus, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Calau |
Betriebsprüfung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe | Finanzamt Calau |
Groß- und Konzernbetriebsprüfung | Finanzamt Königs Wusterhausen |
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern | Finanzamt Calau |
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern | Finanzamt Calau |
Bundesweite Zuständigkeit
Finanzamt Eberswalde
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Eberswalde ist für die Festsetzung und für die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Barnim zuständig.
Überregionale Zuständigkeit
Das Finanzamt Eberswalde ist zuständig für die
- Durchführung von Betriebsprüfungen bei den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in den Finanzamtsbezirken Angermünde, Eberswalde, Oranienburg, Frankfurt (Oder) und Strausberg
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Strausberg, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:
Steuerfahndung | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Straf- und Bußgeldverfahren | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Groß- und Konzernbetriebsprüfung | Finanzamt Königs Wusterhausen |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Angermünde |
Lohnsteueraußenprüfung | Finanzamt Angermünde |
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Finanzamt Cottbus |
Bundesweite Zuständigkeit
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Eberswalde ist für die Festsetzung und für die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Barnim zuständig.
Überregionale Zuständigkeit
Das Finanzamt Eberswalde ist zuständig für die
- Durchführung von Betriebsprüfungen bei den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in den Finanzamtsbezirken Angermünde, Eberswalde, Oranienburg, Frankfurt (Oder) und Strausberg
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Strausberg, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:
Steuerfahndung | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Straf- und Bußgeldverfahren | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Groß- und Konzernbetriebsprüfung | Finanzamt Königs Wusterhausen |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Angermünde |
Lohnsteueraußenprüfung | Finanzamt Angermünde |
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Finanzamt Cottbus |
Bundesweite Zuständigkeit
Finanzamt Frankfurt (Oder)
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Frankfurt (Oder) ist zuständig für die Festsetzung und Erhebung der Steuern in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) und im Landkreis Oder-Spree mit der amtsfreien Gemeinde Eisenhüttenstadt und den Ämtern Brieskow-Finkenheerd, Neuzelle und Schlaubetal.
Überregionale Zuständigkeiten
Dem Finanzamt Frankfurt (Oder) wurden die nachfolgenden Zuständigkeiten für die Bezirke anderer Finanzämter übertragen:
Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer | für alle Finanzämter des Landes Brandenburg |
Feststellung von Bedarfswerten i.S.d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Bewertungsstichtage ab 01.01.2009 mit Ausnahme von Grundbesitzwerten | für alle Finanzämter des Landes Brandenburg |
Aufgaben der Steuerfahndungs-, Straf- und Bußgeldangelegenheiten | Finanzämter Frankfurt (Oder), Angermünde, Eberswalde und Strausberg |
Lohnsteueraußenprüfungen bei Betriebsstätten mit jeweils weniger 100 Arbeitnehmern | Finanzämter Frankfurt (Oder) und Strausberg |
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Frankfurt (Oder), sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Angermünde |
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung | Finanzamt Eberswalde |
Groß- und Konzernbetriebsprüfung | Finanzamt Königs Wusterhausen |
Lohnsteueraußenprüfungen bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern | Finanzamt Angermünde |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Finanzamt Cottbus |
Bundesweite Zuständigkeit
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Frankfurt (Oder) ist zuständig für die Festsetzung und Erhebung der Steuern in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) und im Landkreis Oder-Spree mit der amtsfreien Gemeinde Eisenhüttenstadt und den Ämtern Brieskow-Finkenheerd, Neuzelle und Schlaubetal.
Überregionale Zuständigkeiten
Dem Finanzamt Frankfurt (Oder) wurden die nachfolgenden Zuständigkeiten für die Bezirke anderer Finanzämter übertragen:
Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer | für alle Finanzämter des Landes Brandenburg |
Feststellung von Bedarfswerten i.S.d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Bewertungsstichtage ab 01.01.2009 mit Ausnahme von Grundbesitzwerten | für alle Finanzämter des Landes Brandenburg |
Aufgaben der Steuerfahndungs-, Straf- und Bußgeldangelegenheiten | Finanzämter Frankfurt (Oder), Angermünde, Eberswalde und Strausberg |
Lohnsteueraußenprüfungen bei Betriebsstätten mit jeweils weniger 100 Arbeitnehmern | Finanzämter Frankfurt (Oder) und Strausberg |
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Frankfurt (Oder), sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Angermünde |
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung | Finanzamt Eberswalde |
Groß- und Konzernbetriebsprüfung | Finanzamt Königs Wusterhausen |
Lohnsteueraußenprüfungen bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern | Finanzamt Angermünde |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Finanzamt Cottbus |
Bundesweite Zuständigkeit
Finanzamt Königs Wusterhausen
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Königs Wusterhausen ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Dahme-Spreewald zuständig.
Überregionale Zuständigkeit
Das Finanzamt Königs Wusterhausen ist für die
- Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Luckenwalde und Königs Wusterhausen sowie
- für die Groß- und Konzernbetriebsprüfung im Bereich aller Finanzämter des Landes Brandenburg
zuständig.
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Königs Wusterhausen, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Calau |
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung | Finanzamt Calau |
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern | Finanzamt Calau |
Steuerfahndung | Finanzamt Cottbus |
Straf- und Bußgeldverfahren | Finanzamt Cottbus |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Finanzamt Cottbus |
Bundesweite Zuständigkeit
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Königs Wusterhausen ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Dahme-Spreewald zuständig.
Überregionale Zuständigkeit
Das Finanzamt Königs Wusterhausen ist für die
- Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Luckenwalde und Königs Wusterhausen sowie
- für die Groß- und Konzernbetriebsprüfung im Bereich aller Finanzämter des Landes Brandenburg
zuständig.
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Königs Wusterhausen, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Calau |
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung | Finanzamt Calau |
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern | Finanzamt Calau |
Steuerfahndung | Finanzamt Cottbus |
Straf- und Bußgeldverfahren | Finanzamt Cottbus |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Finanzamt Cottbus |
Bundesweite Zuständigkeit
Finanzamt Kyritz
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Kyritz ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Ostprignitz-Ruppin und Prignitz zuständig.
Überregionale Zuständigkeit
Das Finanzamt Kyritz ist zuständig für die
- Durchführung von Betriebsprüfungen bei den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in den Finanzamtsbezirken Brandenburg, Nauen, Potsdam,
- Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Kyritz und Oranienburg sowie
- Grunderwerbsteuer für die Finanzämter Brandenburg, Kyritz, Nauen, Oranienburg und Potsdam
zuständig.
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Kyritz, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Steuerfahndung | Finanzamt Potsdam |
Straf- und Bußgeldverfahren | Finanzamt Potsdam |
Groß- und Konzernbetriebsprüfung | Finanzamt Königs Wusterhausen |
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern | Finanzamt Nauen |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Finanzamt Cottbus |
Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertrags- und Verleihunternehmen sowie deren ausländischer Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer einschließlich der Verwaltung der Lohn- und Umsatzsteuer | Finanzamt Oranienburg |
Steuerfahndung und Straf- und Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit im Ausland ansässigen Werkvertrags- und Verleihunternehmen sowie deren ausländischer Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer | Finanzamt Cottbus |
Besteuerung grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung | Finanzamt Oranienburg |
Bundesweite Zuständigkeit
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Kyritz ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Ostprignitz-Ruppin und Prignitz zuständig.
Überregionale Zuständigkeit
Das Finanzamt Kyritz ist zuständig für die
- Durchführung von Betriebsprüfungen bei den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in den Finanzamtsbezirken Brandenburg, Nauen, Potsdam,
- Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Kyritz und Oranienburg sowie
- Grunderwerbsteuer für die Finanzämter Brandenburg, Kyritz, Nauen, Oranienburg und Potsdam
zuständig.
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Kyritz, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Steuerfahndung | Finanzamt Potsdam |
Straf- und Bußgeldverfahren | Finanzamt Potsdam |
Groß- und Konzernbetriebsprüfung | Finanzamt Königs Wusterhausen |
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern | Finanzamt Nauen |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Finanzamt Cottbus |
Besteuerung der im Ausland ansässigen Werkvertrags- und Verleihunternehmen sowie deren ausländischer Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer einschließlich der Verwaltung der Lohn- und Umsatzsteuer | Finanzamt Oranienburg |
Steuerfahndung und Straf- und Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit im Ausland ansässigen Werkvertrags- und Verleihunternehmen sowie deren ausländischer Werkvertrags- und Leiharbeitnehmer | Finanzamt Cottbus |
Besteuerung grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung | Finanzamt Oranienburg |
Bundesweite Zuständigkeit
Finanzamt Luckenwalde
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Luckenwalde ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Teltow-Fläming zuständig.
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Luckenwalde, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Calau |
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung | Finanzamt Calau |
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern | Finanzamt Calau |
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern | Finanzamt Königs Wusterhausen |
Groß- und Konzernbetriebsprüfung |
Finanzamt Königs Wusterhausen |
Steuerfahndung | Finanzamt Cottbus |
Straf- und Bußgeldverfahren | Finanzamt Cottbus |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Finanzamt Cottbus |
Bundesweite Zuständigkeit
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Luckenwalde ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Teltow-Fläming zuständig.
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Luckenwalde, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Calau |
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung | Finanzamt Calau |
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern | Finanzamt Calau |
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern | Finanzamt Königs Wusterhausen |
Groß- und Konzernbetriebsprüfung |
Finanzamt Königs Wusterhausen |
Steuerfahndung | Finanzamt Cottbus |
Straf- und Bußgeldverfahren | Finanzamt Cottbus |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Finanzamt Cottbus |
Bundesweite Zuständigkeit
Finanzamt Nauen
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Nauen ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Havelland zuständig.
Überregionale Zuständigkeit
Das Finanzamt Nauen ist zuständig für die
- Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Brandenburg a. d. H., Kyritz, Oranienburg, Potsdam und Nauen sowie
- die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Brandenburg a. d. H., Potsdam und Nauen.
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Nauen, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Kyritz |
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung | Finanzamt Kyritz |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Finanzamt Cottbus |
Groß- und Konzernbetriebsprüfung | Finanzamt Königs Wusterhausen |
Steuerfahndung | Finanzamt Potsdam |
Straf- und Bußgeldverfahren | Finanzamt Potsdam |
Bundesweite Zuständigkeit
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Nauen ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Havelland zuständig.
Überregionale Zuständigkeit
Das Finanzamt Nauen ist zuständig für die
- Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Brandenburg a. d. H., Kyritz, Oranienburg, Potsdam und Nauen sowie
- die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Brandenburg a. d. H., Potsdam und Nauen.
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Nauen, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Kyritz |
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung | Finanzamt Kyritz |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Finanzamt Cottbus |
Groß- und Konzernbetriebsprüfung | Finanzamt Königs Wusterhausen |
Steuerfahndung | Finanzamt Potsdam |
Straf- und Bußgeldverfahren | Finanzamt Potsdam |
Bundesweite Zuständigkeit
Finanzamt Oranienburg
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Oranienburg ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Oberhavel zuständig.
Überregionale Zuständigkeit
Das Finanzamt Oranienburg ist für ausgewählte Aufgabenbereiche bundesweit, landesweit bzw. regional abgegrenzt zuständig:
Umsatzbesteuerung für polnische Unternehmen mit den Anfangsbuchstaben des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften des Firmennamens H bis L |
bundesweite Zentralzuständigkeit |
Besteuerung von Einkommen und Ertrag für polnische Bauunternehmen und deren Arbeitnehmer mit den Anfangsbuchstaben des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften des Firmennamens H bis L | bundesweite Zentralzuständigkeit |
bundesweite Zentralzuständigkeit | |
Besteuerung von Einkommen und Ertrag für slowenische Bauunternehmen und deren Arbeitnehmer | bundesweite Zentralzuständigkeit |
Besteuerung grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung | Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg |
Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg |
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Oranienburg, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet.
Groß- und Konzernbetriebsprüfungen | Finanzamt Königs Wusterhausen |
Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben aller Größenklassen und Konzernen | Finanzamt Eberswalde |
Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen bei Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 EStG) mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern (ZALST) | Finanzamt Nauen |
Umsatzsteuersonderprüfungen in länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Fällen in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsstelle beim Bundesentralamt für Steuern | Finanzamt Cottbus |
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Verwaltung der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die nach dem 31.12.2009 verwirklicht werden | Finanzamt Kyritz |
Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen bei Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 EStG) mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern (RALST) | Finanzamt Kyritz |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Finanzamt Cottbus |
Steuerfahndung | Finanzamt Potsdam |
Straf- und Bußgeldsachen | Finanzamt Potsdam |
Bundesweite Zuständigkeit
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Oranienburg ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Oberhavel zuständig.
Überregionale Zuständigkeit
Das Finanzamt Oranienburg ist für ausgewählte Aufgabenbereiche bundesweit, landesweit bzw. regional abgegrenzt zuständig:
Umsatzbesteuerung für polnische Unternehmen mit den Anfangsbuchstaben des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften des Firmennamens H bis L |
bundesweite Zentralzuständigkeit |
Besteuerung von Einkommen und Ertrag für polnische Bauunternehmen und deren Arbeitnehmer mit den Anfangsbuchstaben des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften des Firmennamens H bis L | bundesweite Zentralzuständigkeit |
bundesweite Zentralzuständigkeit | |
Besteuerung von Einkommen und Ertrag für slowenische Bauunternehmen und deren Arbeitnehmer | bundesweite Zentralzuständigkeit |
Besteuerung grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung | Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg |
Bezirke aller Finanzämter des Landes Brandenburg |
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Oranienburg, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet.
Groß- und Konzernbetriebsprüfungen | Finanzamt Königs Wusterhausen |
Anordnung und Durchführung von Betriebsprüfungen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben aller Größenklassen und Konzernen | Finanzamt Eberswalde |
Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen bei Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 EStG) mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern (ZALST) | Finanzamt Nauen |
Umsatzsteuersonderprüfungen in länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Fällen in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsstelle beim Bundesentralamt für Steuern | Finanzamt Cottbus |
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Verwaltung der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die nach dem 31.12.2009 verwirklicht werden | Finanzamt Kyritz |
Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen bei Betriebsstätten (§ 41 Abs. 2 EStG) mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern (RALST) | Finanzamt Kyritz |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Finanzamt Cottbus |
Steuerfahndung | Finanzamt Potsdam |
Straf- und Bußgeldsachen | Finanzamt Potsdam |
Bundesweite Zuständigkeit
Finanzamt Potsdam
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Potsdam ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im Bereich der kreisfreien Landeshauptstadt Potsdam, der amtsfreien Stadt Teltow und der amtsfreien Gemeinden Kleinmachnow, Nuthetal und Stahnsdorf zuständig.
Überregionale Zuständigkeiten
Zuständig für die Bezirke der Finanzämter Brandenburg, Nauen, Oranienburg und Kyritz:
- Aufgaben der Steuerfahndung und
- Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Potsdam, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Kyritz |
Groß- und Konzernbetriebsprüfung | Finanzamt Königs Wusterhausen |
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung | Finanzamt Kyritz |
Lohnsteueraußenprüfung | Finanzamt Nauen |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Finanzamt Cottbus |
Umsatzsteuersonderprüfung in länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Fällen | Finanzamt Cottbus |
Bundesweite Zuständigkeit
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Potsdam ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im Bereich der kreisfreien Landeshauptstadt Potsdam, der amtsfreien Stadt Teltow und der amtsfreien Gemeinden Kleinmachnow, Nuthetal und Stahnsdorf zuständig.
Überregionale Zuständigkeiten
Zuständig für die Bezirke der Finanzämter Brandenburg, Nauen, Oranienburg und Kyritz:
- Aufgaben der Steuerfahndung und
- Aufgaben in Straf- und Bußgeldverfahren
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Potsdam, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Kyritz |
Groß- und Konzernbetriebsprüfung | Finanzamt Königs Wusterhausen |
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung | Finanzamt Kyritz |
Lohnsteueraußenprüfung | Finanzamt Nauen |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Finanzamt Cottbus |
Umsatzsteuersonderprüfung in länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Fällen | Finanzamt Cottbus |
Bundesweite Zuständigkeit
Finanzamt Strausberg
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Strausberg ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Märkisch-Oderland zuständig.
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Strausberg, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Angermünde |
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung | Finanzamt Eberswalde |
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern | Finanzamt Angermünde |
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Finanzamt Cottbus |
Groß- und Konzernbetriebsprüfung | Finanzamt Königs Wusterhausen |
Steuerfahndung | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Straf- und Bußgeldverfahren | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Bundesweite Zuständigkeit
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Strausberg ist für die Festsetzung und die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Märkisch-Oderland zuständig.
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Strausberg, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet:
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Grunderwerbsteuer | Finanzamt Angermünde |
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung | Finanzamt Eberswalde |
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern | Finanzamt Angermünde |
Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Finanzamt Cottbus |
Groß- und Konzernbetriebsprüfung | Finanzamt Königs Wusterhausen |
Steuerfahndung | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Straf- und Bußgeldverfahren | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Bundesweite Zuständigkeit
nach Stichwort/Steuerart
Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist im Land Brandenburg das Finanzamt Frankfurt (Oder) zuständig.
- Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist im Land Brandenburg das Finanzamt Frankfurt (Oder) zuständig.
Groß- und Konzernprüfung
- Das Finanzamt Königs Wusterhausen für die Groß- und Konzernbetriebsprüfung im Bereich aller Finanzämter des Landes Brandenburg zuständig.
- Das Finanzamt Königs Wusterhausen für die Groß- und Konzernbetriebsprüfung im Bereich aller Finanzämter des Landes Brandenburg zuständig.
Grunderwerbsteuer
- Das Finanzamt Angermünde ist für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer für die Bezirke der Finanzämter Angermünde, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Strausberg zuständig.
- Das Finanzamt Calau ist für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer für die Bezirke der Finanzämter Calau, Cottbus, Königs Wusterhausen und Luckenwalde zuständig.
- Das Finanzamt Kyritz ist für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer für die Bezirke der Finanzämter Brandenburg, Kyritz, Nauen, Oranienburg und Potsdam zuständig.
- Das Finanzamt Angermünde ist für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer für die Bezirke der Finanzämter Angermünde, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Strausberg zuständig.
- Das Finanzamt Calau ist für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer für die Bezirke der Finanzämter Calau, Cottbus, Königs Wusterhausen und Luckenwalde zuständig.
- Das Finanzamt Kyritz ist für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer für die Bezirke der Finanzämter Brandenburg, Kyritz, Nauen, Oranienburg und Potsdam zuständig.
Lohnsteueraußenprüfung
- Das Finanzamt Angermünde ist für die Lohnsteueraußenprüfung der Arbeitgeber mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Angermünde, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Strausberg zuständig.
- Das Finanzamt Angermünde ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Angermünde und Eberswalde zuständig.
- Das Finanzamt Calau ist für die Lohnsteueraußenprüfung der Arbeitgeber mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Calau, Cottbus, Königs Wusterhausen und Luckenwalde zuständig.
- Das Finanzamt Calau ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Calau und Cottbus zuständig.
- Das Finanzamt Frankfurt (Oder) ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Frankfurt (Oder) und Cottbus zuständig.
- Das Finanzamt Königs Wusterhausen ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Luckenwalde und Königs Wusterhausen zuständig.
- Das Finanzamt Kyritz ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Kyritz und Oranienburg zuständig.
- Das Finanzamt Nauen ist zuständig für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Brandenburg a. d. H., Kyritz, Oranienburg, Potsdam und Nauen.
- Das Finanzamt Nauen ist zuständig für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Brandenburg a. d. H., Potsdam und Nauen.
- Das Finanzamt Angermünde ist für die Lohnsteueraußenprüfung der Arbeitgeber mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Angermünde, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Strausberg zuständig.
- Das Finanzamt Angermünde ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Angermünde und Eberswalde zuständig.
- Das Finanzamt Calau ist für die Lohnsteueraußenprüfung der Arbeitgeber mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Calau, Cottbus, Königs Wusterhausen und Luckenwalde zuständig.
- Das Finanzamt Calau ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Calau und Cottbus zuständig.
- Das Finanzamt Frankfurt (Oder) ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern der Finanzämter Frankfurt (Oder) und Cottbus zuständig.
- Das Finanzamt Königs Wusterhausen ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Luckenwalde und Königs Wusterhausen zuständig.
- Das Finanzamt Kyritz ist für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Kyritz und Oranienburg zuständig.
- Das Finanzamt Nauen ist zuständig für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit jeweils mindestens 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Brandenburg a. d. H., Kyritz, Oranienburg, Potsdam und Nauen.
- Das Finanzamt Nauen ist zuständig für die Lohnsteueraußenprüfung bei Betriebsstätten mit weniger als 100 Arbeitnehmern für die Finanzämter Brandenburg a. d. H., Potsdam und Nauen.
Rennwett- und Lotteriesteuer
- Das Finanzamt Cottbus ist für die Verwaltung der Rennwett- und Lotteriesteuer für alle Finanzämter des Landes Brandenburg zuständig.
- Das Finanzamt Cottbus ist für die Verwaltung der Rennwett- und Lotteriesteuer für alle Finanzämter des Landes Brandenburg zuständig.