Grundsteuerreform – Wie geht es nach Ablauf der Abgabefrist weiter?

Fristverlängerung, Verspätungszuschlag, Bescheid und Rechtsbehelfsverfahren

- Erschienen am 21.03.2023

Nachfolgend beantworten wir Ihnen einige häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der abgelaufenenen Abgabefrist für Grundsteuerwerterklärungen und dem weiteren Vorgehen.


Was muss ich tun, wenn ich die Abgabefrist zum 31.01.2023 versäumt habe?

Auch wenn diese Frist nun verstrichen ist, besteht für Sie weiterhin die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung. Wenn Sie Ihre Erklärung bisher noch nicht abgegeben haben, sollten Sie dies zeitnah nachholen, um Sanktionen zu vermeiden.

Muss ich bei Fristversäumnis mit Sanktionen rechnen?

Nach Fristablauf erhalten säumige Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz ein Erinnerungsschreiben. Wer auch nach dieser Erinnerung keine Grundsteuerwerterklärung abgibt, muss mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlages und ggfs. mit Zwangsgeldern rechnen.

Wie ist weiter zu verfahren, wenn ich meine Erklärung nicht fristgemäß abgeben konnte?

Sollten Sie aus besonderem Grund weiterhin verhindert sein, Ihre Erklärung abzugeben, können Sie einen Fristverlängerungsantrag schriftlich unter Angabe der Verhinderungsgründe an das zuständige Finanzamt richten.

Wann bekomme ich meinen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid?

Die brandenburgischen Finanzämter haben 1,25 Million wirtschaftliche Einheiten neu zu bewerten. Die Bearbeitung erfolgt sukzessive, so dass Sie bis Mitte 2024 die neuen Grundsteuerwert- und die neuen Grundsteuermessbescheide erhalten werden. Wir bitten Sie diesbezüglich um Geduld.

Wo finde ich Erläuterungen zu meinem Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid?

Auf unserer Website können Sie Erläuterungen zum Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid abrufen.

Wann entscheidet das Finanzamt über meinen Einspruch?

Die Finanzämter bearbeiten derzeit vorrangig die Grundsteuerwerterklärungen zu den wirtschaftlichen Einheiten, so dass die Einspruchsbearbeitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Wie hoch ist die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer?

Auf der Grundlage des Grundsteuermessbescheids berechnet die Stadt bzw. Gemeinde unter Anwendung eines Hebesatzes die Grundsteuer. Diese wird durch den Grundsteuerbescheid festgesetzt. Erst dieser Grundsteuerbescheid begründet für Sie ab 2025 eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Stadt bzw. der Gemeinde. In welcher Höhe die Grundsteuer zu zahlen ist hängt davon ab, welcher Hebesatz durch die Stadt bzw. Gemeinde festgelegt wird. 

Eingangsbestätigungen und Bearbeitungsstand

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Grundsteuerreform um ein Massenverfahren handelt, das die Finanzämter stark beansprucht. Wir bitten daher von Nachfragen, insbesondere zum Bearbeitungsstand der Grundsteuerwerterklärung, zu Fristverlängerungsanträgen und Einsprüchen abzusehen. Eingangsbestätigungen werden grundsätzlich nicht erteilt. Bei elektronischer Übermittlung der Erklärung, des Antrags oder des Einspruchs via ELSTER, erhalten Sie jedoch ein Transferticket mit dem jeweiligen Übermittlungsdatum.