Erläuterungen zum Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid

- Erschienen am 18.01.2023
Grundsteuerreform: Von der Erklärung zum Bescheid

Nach der Abgabe der Grundsteuerwerterklärung erhalten Sie von Ihrem Finanzamt

  • den Grundsteuerwertbescheid und
  • den Grundsteuermessbescheid.

Die Bescheide befinden sich regelmäßig in einem Umschlag. Wichtig zu wissen ist, dass diese beiden Bescheide des Finanzamtes keine Zahlungsverpflichtung enthalten und auch nicht Auskunft darüber geben, in welcher Höhe Sie künftig Grundsteuer an Ihre Stadt oder Gemeinde zu entrichten haben.

Wie bisher auch, wird Ihnen die Stadt bzw. Gemeinde – in der sich der Grundbesitz befindet – mit dem Grundsteuerbescheid mitteilen, in welcher Höhe Sie Grundsteuer ab 2025 für das jeweilige Grundstück zu zahlen haben.

Dennoch sind Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid wichtig. Prüfen Sie, ob Sie die Angaben zu Grundstücks- oder Wohnungsgröße oder beispielsweise dem Bodenrichtwert richtig angegeben haben. Sollte ein Fehler wie etwa ein Zahlendreher unterlaufen sein, haben Sie vier Wochen Zeit, beim Finanzamt Einspruch einzulegen. In den genannten Fällen wird das Finanzamt die Änderung der betroffenen Bescheide prüfen. Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen.

Wie wird ermittelt, in welcher Höhe ich ab 2025 Grundsteuer zu zahlen habe?

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt nach einem dreistufigen Modell:

  1. Auf Grundlage Ihrer Grundsteuerwerterklärung berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert Ihres Grundstücks. Dieser wird durch den Grundsteuerwertbescheid festgestellt.
  2. Auf Grundlage des Grundsteuerwertbescheids berechnet das Finanzamt unter Anwendung einer gesetzlichen festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag. Dieser wird durch den Grundsteuermessbescheid festgesetzt.
  3. Auf Grundlage des Grundsteuermessbescheids berechnet die Stadt bzw. Gemeinde unter Anwendung eines Hebesatzes die Grundsteuer. Diese wird durch den Grundsteuerbescheid festgesetzt. Erst dieser Grundsteuerbescheid begründet für Sie ab dem 1. Januar 2025 eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Stadt bzw. der Gemeinde. In welcher Höhe die Grundsteuer zu zahlen ist hängt davon ab, welcher Hebesatz durch die Stadt bzw. Gemeinde festgelegt wird.

Den Grundsteuerbescheid erhalten Sie von Ihrer Stadt bzw. Gemeinde. Damit diese die Grundsteuer festsetzen kann, übermittelt das Finanzamt die Daten des Grundsteuermessbescheids an die Stadt bzw. Gemeinde.

Die Erläuterungen finden Sie in den untenstehenden PDF-Dateien.