Zentralzuständigkeit für ausländische Unternehmer und Arbeitnehmer
Für folgende Gebiete liegt die zentrale Zuständigkeit bei den Finanzämtern Cottbus und Oranienburg, sofern Umsätze in Deutschland erbracht werden:
Für folgende Gebiete liegt die zentrale Zuständigkeit bei den Finanzämtern Cottbus und Oranienburg, sofern Umsätze in Deutschland erbracht werden:
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Umsatzbesteuerung für die in der Republik Polen ansässigen Unternehmer mit den
- Anfangsbuchstaben H bis Ł des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften mit den Anfangsbuchstaben H bis Ł des Firmennamens → Finanzamt Oranienburg
- Anfangsbuchstaben M bis R des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften mit den Anfangsbuchstaben M bis R des Firmennamens → Finanzamt Cottbus
- Anfangsbuchstaben A bis G des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften mit den Anfangsbuchstaben A bis G des Firmennamens → Finanzamt Hameln
- Anfangsbuchstaben S bis Ź des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften mit den Anfangsbuchstaben S bis Ź des Firmennamens → Finanzamt Nördlingen mit Außenstelle Donauwört
Umsatzbesteuerung für die in der Republik Slowenien ansässigen Unternehmer → Finanzamt Oranienburg
Umsatzbesteuerung für die in der Republik Polen ansässigen Unternehmer mit den
- Anfangsbuchstaben H bis Ł des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften mit den Anfangsbuchstaben H bis Ł des Firmennamens → Finanzamt Oranienburg
- Anfangsbuchstaben M bis R des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften mit den Anfangsbuchstaben M bis R des Firmennamens → Finanzamt Cottbus
- Anfangsbuchstaben A bis G des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften mit den Anfangsbuchstaben A bis G des Firmennamens → Finanzamt Hameln
- Anfangsbuchstaben S bis Ź des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften mit den Anfangsbuchstaben S bis Ź des Firmennamens → Finanzamt Nördlingen mit Außenstelle Donauwört
Umsatzbesteuerung für die in der Republik Slowenien ansässigen Unternehmer → Finanzamt Oranienburg
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Besteuerung von Einkommen und Ertrag für die in der Republik Polen ansässigen Bauunternehmen
- mit den Anfangsbuchstaben H bis Ł des Nachnamens und deren Arbeitnehmer oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften mit den Anfangsbuchstaben H bis Ł des Firmennamens und deren Arbeitnehmer → Finanzamt Oranienburg
- mit den Anfangsbuchstaben M bis R des Nachnamens und deren Arbeitnehmer oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften mit den Anfangsbuchstaben M bis R des Firmennamens und deren Arbeitnehmer → Finanzamt Cottbus
- mit den Anfangsbuchstaben A bis G des Nachnamens und deren Arbeitnehmer oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften mit den Anfangsbuchstaben A bis G des Firmennamens und deren Arbeitnehmer → Finanzamt Hameln
- mit den Anfangsbuchstaben S bis Ź des Nachnamens und deren Arbeitnehmer oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften mit den Anfangsbuchstaben S bis Ź des Firmennamens und deren Arbeitnehmer → Finanzamt Nördlingen mit Außenstelle Donauwörth
Besteuerung von Einkommen und Ertrag für die in der Republik Slowenien ansässigen Bauunternehmen und deren Arbeitnehmer → Finanzamt Oranienburg
Besteuerung von Einkommen und Ertrag für die in der Republik Polen ansässigen Bauunternehmen
- mit den Anfangsbuchstaben H bis Ł des Nachnamens und deren Arbeitnehmer oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften mit den Anfangsbuchstaben H bis Ł des Firmennamens und deren Arbeitnehmer → Finanzamt Oranienburg
- mit den Anfangsbuchstaben M bis R des Nachnamens und deren Arbeitnehmer oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften mit den Anfangsbuchstaben M bis R des Firmennamens und deren Arbeitnehmer → Finanzamt Cottbus
- mit den Anfangsbuchstaben A bis G des Nachnamens und deren Arbeitnehmer oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften mit den Anfangsbuchstaben A bis G des Firmennamens und deren Arbeitnehmer → Finanzamt Hameln
- mit den Anfangsbuchstaben S bis Ź des Nachnamens und deren Arbeitnehmer oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften mit den Anfangsbuchstaben S bis Ź des Firmennamens und deren Arbeitnehmer → Finanzamt Nördlingen mit Außenstelle Donauwörth
Besteuerung von Einkommen und Ertrag für die in der Republik Slowenien ansässigen Bauunternehmen und deren Arbeitnehmer → Finanzamt Oranienburg
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Lohnsteuerabzug bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung
- von Verleihern, deren Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung sich in der Republik Polen befindet
- für Unternehmen mit den Anfangsbuchstaben H bis Ł des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften mit den Anfangsbuchstaben H bis Ł des Firmennamens → Finanzamt Oranienburg
- für Unternehmen mit den Anfangsbuchstaben M bis R des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften mit den Anfangsbuchstaben M bis R des Firmennamens → Finanzamt Cottbus
- für Unternehmen mit den Anfangsbuchstaben A bis G des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften mit den Anfangsbuchstaben A bis G des Firmennamens → Finanzamt Hameln
- für Unternehmen mit den Anfangsbuchstaben S bis Ź des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften mit den Anfangsbuchstaben S bis Ź des Firmennamens → Finanzamt Nördlingen mit Außenstelle Donauwörth
- von Verleihern, deren Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung sich in der Republik Slowenien befindet → Finanzamt Oranienburg
- für die Besteuerung der Leiharbeitnehmer entsprechend der Zuständigkeiten für den Arbeitgeber (Verleiher)
wenn die entsandten Arbeitnehmer im Baubereich tätig sind.
Das Finanzamt Oranienburg ist auch zuständig für den Lohnsteuerabzug bei gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung, wenn die entsandten Arbeitnehmer eines ausländischen Verleihers von einem Unternehmen (Entleiher) im Land Brandenburg beschäftigt werden.
Lohnsteuerabzug bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung
- von Verleihern, deren Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung sich in der Republik Polen befindet
- für Unternehmen mit den Anfangsbuchstaben H bis Ł des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften mit den Anfangsbuchstaben H bis Ł des Firmennamens → Finanzamt Oranienburg
- für Unternehmen mit den Anfangsbuchstaben M bis R des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften mit den Anfangsbuchstaben M bis R des Firmennamens → Finanzamt Cottbus
- für Unternehmen mit den Anfangsbuchstaben A bis G des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften mit den Anfangsbuchstaben A bis G des Firmennamens → Finanzamt Hameln
- für Unternehmen mit den Anfangsbuchstaben S bis Ź des Nachnamens oder bei Personen- und Kapitalgesellschaften mit den Anfangsbuchstaben S bis Ź des Firmennamens → Finanzamt Nördlingen mit Außenstelle Donauwörth
- von Verleihern, deren Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung sich in der Republik Slowenien befindet → Finanzamt Oranienburg
- für die Besteuerung der Leiharbeitnehmer entsprechend der Zuständigkeiten für den Arbeitgeber (Verleiher)
wenn die entsandten Arbeitnehmer im Baubereich tätig sind.
Das Finanzamt Oranienburg ist auch zuständig für den Lohnsteuerabzug bei gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung, wenn die entsandten Arbeitnehmer eines ausländischen Verleihers von einem Unternehmen (Entleiher) im Land Brandenburg beschäftigt werden.
- von Verleihern, deren Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung sich in der Republik Polen befindet
Hinweis
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen diese Seiten keine steuerberatende Hilfe anbieten. Sollten Sie inhaltliche Fragen zu Ihrer gewerblichen, grenzüberschreitenden Tätigkeit beziehungsweise zur Erstellung von Steuererklärungen/Steueranmeldungen haben, wenden Sie sich bitte an eine zur Hilfeleistung in Steuersachen befugte Person (zum Beispiel Steuerberater) Ihrer Wahl.
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