Kontakt zum Finanzamt Potsdam

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Eine Anmeldung bei „Mein ELSTER“ zur Übermittlung der Nachricht ist nicht erforderlich. Auf der zweiten Seite des Formulars können Sie Dokumente hochladen, die Sie ans Finanzamt übermitteln wollen.

Bitte beachten Sie: Für bestimmte Funktionen des ELSTER-Portals benötigen Sie eine Registrierung, so z. B. für die elektronische Erstellung und Abgabe der Steuererklärung, Steueranmeldungen, Einspruchseinlegungen, Nachreichen von Belegen, Anträge etc..

Kontaktformular für steuerliche Fragen


Der folgende Link dient ausschließlich für Anliegen OHNE steuerlichen Bezug (z. B. für Bewerbungen oder für Lieferanten und Dienstleister des Finanzamtes): Kontaktformular für NICHT-steuerliche Fragen

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Ihr Besuch im Finanzamt Potsdam

Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.

Die SIS

  • nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
    Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
    Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de.
  • bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
    Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
  • erteilt allgemeine Auskünfte.
    Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.

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Kontakt zum Finanzamt Potsdam

Organisation
Organisation:
Finanzamt Potsdam
Standort
Straße:
Steinstraße 104-106
Büro/Einheit:
Haus 9
PLZ Ort:
14480 Potsdam
Ansprechpartner:
E-Mail:
poststelle.fa-potsdam@­fa.brandenburg.de
Telefon:
(0331) 287-0
Fax:
(0331) 287-1515

Öffungszeiten des Finanzamtes Potsdam

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.

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Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

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Ansprechpersonen

  • Ansprechpartner nach Steuer(Themen)

    Betriebsüberprüfung und Kassennachschau
    Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Groß- und Konzernbetriebsprüfung bestehen.
    Betriebsprüfung: (0331) 287-1227
    Kassennachschau: (0331) 287-1232
    Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert).   
    (0331) 287-1721
    Einkommenssteuer für Arbeitnehmer
    Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren
    (0331) 287-0
    Einkommenssteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).
    (0331) 287-0
    Einkommenssteuer für beschränkt Steuerpflichtige
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte).
    (0331) 287-1383
    Elektronische Bilanz
    Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen.
    Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.
    (0331) 287-1356
    Erbschaft- und Schenkungsteuer
    Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
    Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben.
    Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass und Vollstreckung)
    Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
    Beitreibung rückständiger Steuerschulden.
    (0331) 287-1134
    Geschäftsstelle
    Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes.
    (0331) 287-1372
    Groß- und Konzernbetriebsprüfung Die Zuständigkeit für die Groß- und Konzernbetriebsprüfung ist zum 01.01.2015 auf das Finanzamt Königs Wusterhausen übergegangen.
    Grunderwerbsteuer
    Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung.
    Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Kyritz abgegeben.
    Haftungsstelle
    Hier werden mögliche Haftungen natürlicher Personen für Steuerschulden von Gesellschaften geprüft.
    (0331) 287-1197
    Kassennnachschau
    Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Groß- und Konzernbetriebsprüfung bestehen.
    (0331) 287-1232
    Körperschaft und Vereine
    Festsetzung der Ertrag- und Umsatzsteuer der Körperschaften (z. B. GmbH, AG), Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften, Stiftungen.
    (0331) 287-1354
    (0331) 287-1362
    (0331) 287-1363
    Kraftfahrzeugsteuer
    Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
    Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.

    Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:

    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Telefon: (0351) 44834-550
    E-Mail: info.kraftst@zoll.de

    Land- und Forstwirte
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der Land- und Forstwirte.
    (0331) 287-0
    Lohnsteueranmeldung / Umsatzsteuervoranmeldung
    Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen
    (0331) 287-1139
    Lohnsteuerstelle Arbeitgeber
    Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.
    (0331) 287-1187
    Neugründung von Unternehmen / Neuanmeldestelle
    • Aushändigung von Formularen zur steuerlichen Erfassung einschließlich entsprechender Informationsbroschüren zu diesem Thema,
    • Klärung einiger grundlegender steuerlicher und organisatorischer Fragen im Zusammenhang mit der Anmeldung Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt (zur steuerlichen Beratung selbst ist das Finanzamt jedoch nicht befugt),
    • Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei Neugründung Ihres Unternehmens.
    (0331) 287-1107
    Personengesellschaften
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG).
    (0331) 287-0
    Rechtsbehelfe (Allgemeine Fragen des Steuerverfahrensrecht)
    In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. 
    (0331) 287-1385
    (0331) 287-1600
    Straf- und Bußgeldsachen
    Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung.
    (0331) 287-1308
    Steuerfahndung
    Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten und Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen.
    (0331) 287-1308
    Umsatzsteuersonderprüfung
    Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht.
    (0331) 287-1188

    Betriebsüberprüfung und Kassennachschau
    Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Groß- und Konzernbetriebsprüfung bestehen.
    Betriebsprüfung: (0331) 287-1227
    Kassennachschau: (0331) 287-1232
    Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert).   
    (0331) 287-1721
    Einkommenssteuer für Arbeitnehmer
    Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren
    (0331) 287-0
    Einkommenssteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).
    (0331) 287-0
    Einkommenssteuer für beschränkt Steuerpflichtige
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte).
    (0331) 287-1383
    Elektronische Bilanz
    Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen.
    Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.
    (0331) 287-1356
    Erbschaft- und Schenkungsteuer
    Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
    Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben.
    Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass und Vollstreckung)
    Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
    Beitreibung rückständiger Steuerschulden.
    (0331) 287-1134
    Geschäftsstelle
    Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes.
    (0331) 287-1372
    Groß- und Konzernbetriebsprüfung Die Zuständigkeit für die Groß- und Konzernbetriebsprüfung ist zum 01.01.2015 auf das Finanzamt Königs Wusterhausen übergegangen.
    Grunderwerbsteuer
    Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung.
    Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Kyritz abgegeben.
    Haftungsstelle
    Hier werden mögliche Haftungen natürlicher Personen für Steuerschulden von Gesellschaften geprüft.
    (0331) 287-1197
    Kassennnachschau
    Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Groß- und Konzernbetriebsprüfung bestehen.
    (0331) 287-1232
    Körperschaft und Vereine
    Festsetzung der Ertrag- und Umsatzsteuer der Körperschaften (z. B. GmbH, AG), Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften, Stiftungen.
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    (0331) 287-1362
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    Kraftfahrzeugsteuer
    Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
    Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.

    Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:

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    Telefon: (0351) 44834-550
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    Land- und Forstwirte
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der Land- und Forstwirte.
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    Lohnsteueranmeldung / Umsatzsteuervoranmeldung
    Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen
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    Lohnsteuerstelle Arbeitgeber
    Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.
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    • Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei Neugründung Ihres Unternehmens.
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    Personengesellschaften
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG).
    (0331) 287-0
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    In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. 
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    (0331) 287-1600
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    Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung.
    (0331) 287-1308
    Steuerfahndung
    Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten und Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen.
    (0331) 287-1308
    Umsatzsteuersonderprüfung
    Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht.
    (0331) 287-1188

  • Amtsleitung

    Vorsteherin
    Marion Jach
    Tel.: (0331) 287-1000
    Fax: (0331) 287-1515
    Ständige Vertreterin
    der Vorsteherin

    n.n.
    Geschäftsstellenleiterin
    Katrin Gille
    Tel.: (0331) 287-1372
    Fax: (0331) 287-1515

    Vorsteherin
    Marion Jach
    Tel.: (0331) 287-1000
    Fax: (0331) 287-1515
    Ständige Vertreterin
    der Vorsteherin

    n.n.
    Geschäftsstellenleiterin
    Katrin Gille
    Tel.: (0331) 287-1372
    Fax: (0331) 287-1515