Kontakt zum Finanzamt Potsdam
Ihre Nachricht an das Finanzamt Potsdam
Mit nachfolgendem Link gelangen Sie zu einem Kontaktformular auf dem Portal „Mein ELSTER“.
Eine Anmeldung bei „Mein ELSTER“ zur Übermittlung der Nachricht ist nicht erforderlich.
Auf der zweiten Seite des Formulars können Sie Dokumente hochladen, die Sie ans Finanzamt übermitteln wollen.
Bitte beachten Sie: Für bestimmte Funktionen des ELSTER-Portals benötigen Sie eine Registrierung, so z. B. für die elektronische Erstellung und Abgabe der Steuererklärung, Steueranmeldungen, Einspruchseinlegungen, Nachreichen von Belegen, Anträge etc..
Kontaktformular für steuerliche Fragen (ohne Registrierung)
Der folgende Link dient ausschließlich für Anliegen OHNE steuerlichen Bezug (z. B. für Bewerbungen oder für Lieferanten und Dienstleister des Finanzamtes): Kontaktformular für NICHT-steuerliche Fragen
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Ihr Besuch im Finanzamt Potsdam
Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.
Die SIS
- nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de. - bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). - erteilt allgemeine Auskünfte.
Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.
Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.
Die SIS
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Kontakt zum Finanzamt Potsdam
- Organisation
-
- Organisation:
- Finanzamt Potsdam
- Standort
-
- Straße:
- Steinstraße 104-106
- Büro/Einheit:
- Haus 9
- PLZ Ort:
- 14480 Potsdam
- Ansprechpartner:
-
- Telefon:
- (0331) 287-0
Öffungszeiten des Finanzamtes Potsdam
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | geschlossen |
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
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Freitag | geschlossen |
Ansprechpersonen
Ansprechpartner nach Steuer(Themen)
Betriebsüberprüfung und Kassennachschau Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Groß- und Konzernbetriebsprüfung bestehen. |
Betriebsprüfung: (0331) 287-1227 Kassennachschau: (0331) 287-1232 |
Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung) Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert). |
(0331) 287-1721 |
Einkommenssteuer für Arbeitnehmer Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren |
(0331) 287-0 |
Einkommenssteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler). |
(0331) 287-0 |
Einkommenssteuer für beschränkt Steuerpflichtige Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte). |
(0331) 287-1383 |
Elektronische Bilanz Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen. Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen. |
(0331) 287-1356 |
Erbschaft- und Schenkungsteuer Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer |
Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. |
Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass und Vollstreckung) Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung. Beitreibung rückständiger Steuerschulden. |
(0331) 287-1134 |
Geschäftsstelle Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes. |
(0331) 287-1372 |
Groß- und Konzernbetriebsprüfung | Die Zuständigkeit für die Groß- und Konzernbetriebsprüfung ist zum 01.01.2015 auf das Finanzamt Königs Wusterhausen übergegangen. |
Grunderwerbsteuer Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung. |
Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Kyritz abgegeben. |
Haftungsstelle Hier werden mögliche Haftungen natürlicher Personen für Steuerschulden von Gesellschaften geprüft.
|
(0331) 287-1197 |
Kassennnachschau Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Groß- und Konzernbetriebsprüfung bestehen. |
(0331) 287-1232 |
Körperschaft und Vereine Festsetzung der Ertrag- und Umsatzsteuer der Körperschaften (z. B. GmbH, AG), Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften, Stiftungen. |
(0331) 287-1354 (0331) 287-1362 (0331) 287-1363 |
Kraftfahrzeugsteuer Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung. Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de. |
Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung: Informations- und Wissensmanagement Zoll |
Land- und Forstwirte Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der Land- und Forstwirte. |
(0331) 287-0 |
Lohnsteueranmeldung / Umsatzsteuervoranmeldung Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen |
(0331) 287-1139 |
Lohnsteuerstelle Arbeitgeber Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern. |
(0331) 287-1187 |
Neugründung von Unternehmen / Neuanmeldestelle
|
(0331) 287-1107 |
Personengesellschaften Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG). |
(0331) 287-0 |
Rechtsbehelfe (Allgemeine Fragen des Steuerverfahrensrecht) In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. |
(0331) 287-1385 (0331) 287-1600 |
Straf- und Bußgeldsachen Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung. |
(0331) 287-1308 |
Steuerfahndung Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten und Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen. |
(0331) 287-1308 |
Umsatzsteuersonderprüfung Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht. |
(0331) 287-1188 |
Betriebsüberprüfung und Kassennachschau Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Groß- und Konzernbetriebsprüfung bestehen. |
Betriebsprüfung: (0331) 287-1227 Kassennachschau: (0331) 287-1232 |
Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung) Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert). |
(0331) 287-1721 |
Einkommenssteuer für Arbeitnehmer Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren |
(0331) 287-0 |
Einkommenssteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler). |
(0331) 287-0 |
Einkommenssteuer für beschränkt Steuerpflichtige Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte). |
(0331) 287-1383 |
Elektronische Bilanz Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen. Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen. |
(0331) 287-1356 |
Erbschaft- und Schenkungsteuer Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer |
Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. |
Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass und Vollstreckung) Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung. Beitreibung rückständiger Steuerschulden. |
(0331) 287-1134 |
Geschäftsstelle Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes. |
(0331) 287-1372 |
Groß- und Konzernbetriebsprüfung | Die Zuständigkeit für die Groß- und Konzernbetriebsprüfung ist zum 01.01.2015 auf das Finanzamt Königs Wusterhausen übergegangen. |
Grunderwerbsteuer Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung. |
Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Kyritz abgegeben. |
Haftungsstelle Hier werden mögliche Haftungen natürlicher Personen für Steuerschulden von Gesellschaften geprüft.
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(0331) 287-1197 |
Kassennnachschau Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Groß- und Konzernbetriebsprüfung bestehen. |
(0331) 287-1232 |
Körperschaft und Vereine Festsetzung der Ertrag- und Umsatzsteuer der Körperschaften (z. B. GmbH, AG), Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften, Stiftungen. |
(0331) 287-1354 (0331) 287-1362 (0331) 287-1363 |
Kraftfahrzeugsteuer Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung. Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de. |
Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung: Informations- und Wissensmanagement Zoll |
Land- und Forstwirte Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der Land- und Forstwirte. |
(0331) 287-0 |
Lohnsteueranmeldung / Umsatzsteuervoranmeldung Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen |
(0331) 287-1139 |
Lohnsteuerstelle Arbeitgeber Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern. |
(0331) 287-1187 |
Neugründung von Unternehmen / Neuanmeldestelle
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(0331) 287-1107 |
Personengesellschaften Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG). |
(0331) 287-0 |
Rechtsbehelfe (Allgemeine Fragen des Steuerverfahrensrecht) In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. |
(0331) 287-1385 (0331) 287-1600 |
Straf- und Bußgeldsachen Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung. |
(0331) 287-1308 |
Steuerfahndung Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten und Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen. |
(0331) 287-1308 |
Umsatzsteuersonderprüfung Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht. |
(0331) 287-1188 |
Amtsleitung
Amtsbezeichnung Name |
Telefonnummer |
---|---|
Vorsteherin Frau Jach |
Tel.: (0331) 287-1000 |
Ständige Vertretung der Vorsteherin n.n. |
|
Geschäftsstellenleiterin Frau Gille |
Tel.: (0331) 287-1372 |
Amtsbezeichnung Name |
Telefonnummer |
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Vorsteherin Frau Jach |
Tel.: (0331) 287-1000 |
Ständige Vertretung der Vorsteherin n.n. |
|
Geschäftsstellenleiterin Frau Gille |
Tel.: (0331) 287-1372 |
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