Kontakt zum Finanzamt Luckenwalde

Ihre Nachricht an das Finanzamt Luckenwalde

Mit nachfolgendem Link gelangen Sie zu einem Kontaktformular auf dem Portal „Mein ELSTER“.

Eine Anmeldung bei „Mein ELSTER“ zur Übermittlung der Nachricht ist nicht erforderlich.

Auf der zweiten Seite des Formulars können Sie Dokumente hochladen, die Sie ans Finanzamt übermitteln wollen.

Bitte beachten Sie: Für bestimmte Funktionen des ELSTER-Portals benötigen Sie eine Registrierung, so z. B. für die elektronische Erstellung und Abgabe der Steuererklärung, Steueranmeldungen, Einspruchseinlegungen, Nachreichen von Belegen, Anträge etc..

Kontaktformular für steuerliche Fragen (ohne Registrierung)


Der folgende Link dient ausschließlich für Anliegen OHNE steuerlichen Bezug (z. B. für Bewerbungen oder für Lieferanten und Dienstleister des Finanzamtes): Kontaktformular für NICHT-steuerliche Fragen

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Ihr Besuch im Finanzamt Luckenwalde

Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.

Die SIS

  • nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
    Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
    Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de.
  • bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
    Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
  • erteilt allgemeine Auskünfte.
    Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.

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  • bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
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Kontakt zum Finanzamt Luckenwalde

Organisation
Organisation:
Finanzamt Luckenwalde
Standort
Straße:
Erich-Mendelsohn-Straße 2
PLZ Ort:
14943 Luckenwalde
Ansprechpartner:
Telefon:
(03371) 606-0

Öffnungszeiten des Finanzamtes Luckenwalde

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.


Ansprechpersonen

  • Ansprechpartner nach Steuer(Themen)

    Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer, Vermietung und Verpachtung)
    Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.

    (03371) 606-0

    Betriebsprüfung
    Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.
    (03371) 606-213
    Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert). 
    (03371) 606-171
    Einkommensteuer (Veranlagung natürlicher Personen, Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte)

    (03371) 606-0

    Elektronische Bilanz
    Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen.
    Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.
    (03371) 606-222
    Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
    Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Beitreibung rückständiger Steuerschulden.
    (03371) 606-417
    Grunderwerbsteuer Die Zuständigkeit der Grunderwerbsteuer wurde an das Finanzamt Calau übergegeben. 
    Insolvenzordnung
    Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach der Insolvenzordnung.
    (03371) 606-417
    Investitionszulage
    Festsetzung sowie Anordnung und Durchführung der Prüfung von Investitionszulagen für Unternehmen nach den §§ 2, 3, 3a, 4 und 5a InvZuIG 1999 und dem InvZuIG 2005.
    (03371) 606-215
    Körperschaften und Vereine
    Festsetzung der Ertrag- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitionszulage der Körperschaften (z. B. GmbH, AG), Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften, Stiftungen.
    (03371) 606-518
    Kraftfahrzeugsteuer

    Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.

    Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.

    Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:

    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Telefon: (0351) 44834-550
    E-Mail: info.kraftst@zoll.de

    Lohnsteuerstelle Arbeitgeber
    Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.
    (03371) 606-218
    Lohnsteueranmeldung (03371) 606-301
    Neuaufnahmestelle (03371) 606-201, -202, -251
    Personengesellschaften
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer und Bearbeitung der Anträge auf Investitionszulage für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG).
    (03371) 606-504

    Umsatzsteuersonderprüfung
    Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen
    Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht


    (03371) 606-402
    (03371) 606-219

    Umsatzsteuervoranmeldung
    Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
    (03371) 606-301

    Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer, Vermietung und Verpachtung)
    Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.

    (03371) 606-0

    Betriebsprüfung
    Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.
    (03371) 606-213
    Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert). 
    (03371) 606-171
    Einkommensteuer (Veranlagung natürlicher Personen, Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte)

    (03371) 606-0

    Elektronische Bilanz
    Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen.
    Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.
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    Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
    Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Beitreibung rückständiger Steuerschulden.
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    Grunderwerbsteuer Die Zuständigkeit der Grunderwerbsteuer wurde an das Finanzamt Calau übergegeben. 
    Insolvenzordnung
    Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach der Insolvenzordnung.
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    Festsetzung sowie Anordnung und Durchführung der Prüfung von Investitionszulagen für Unternehmen nach den §§ 2, 3, 3a, 4 und 5a InvZuIG 1999 und dem InvZuIG 2005.
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    Körperschaften und Vereine
    Festsetzung der Ertrag- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitionszulage der Körperschaften (z. B. GmbH, AG), Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften, Stiftungen.
    (03371) 606-518
    Kraftfahrzeugsteuer

    Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.

    Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.

    Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:

    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Telefon: (0351) 44834-550
    E-Mail: info.kraftst@zoll.de

    Lohnsteuerstelle Arbeitgeber
    Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.
    (03371) 606-218
    Lohnsteueranmeldung (03371) 606-301
    Neuaufnahmestelle (03371) 606-201, -202, -251
    Personengesellschaften
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer und Bearbeitung der Anträge auf Investitionszulage für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG).
    (03371) 606-504

    Umsatzsteuersonderprüfung
    Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen
    Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht


    (03371) 606-402
    (03371) 606-219

    Umsatzsteuervoranmeldung
    Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen
    (03371) 606-301

  • Amtsleitung

    Amtsbezeichnung
    Name
    Telefonnummer
    Vorsteherin
    D. Otto
    (03371) 606-314
    Ständiger Vertreter der
    Vorsteherin

    M. Finschow 
    (03371) 606-318
    Geschäftsstellenleiter
    M. Mählis
    (03371) 606-313

    Amtsbezeichnung
    Name
    Telefonnummer
    Vorsteherin
    D. Otto
    (03371) 606-314
    Ständiger Vertreter der
    Vorsteherin

    M. Finschow 
    (03371) 606-318
    Geschäftsstellenleiter
    M. Mählis
    (03371) 606-313


Letzte Aktualisierung: 19.07.2024 um 11:32 Uhr
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