Kontakt zum Finanzamt Kyritz
Ihre Nachricht an das Finanzamt Kyritz
Mit nachfolgendem Link gelangen Sie zu einem Kontaktformular auf dem Portal „Mein ELSTER“.
Eine Anmeldung bei „Mein ELSTER“ zur Übermittlung der Nachricht ist nicht erforderlich.
Auf der zweiten Seite des Formulars können Sie Dokumente hochladen, die Sie ans Finanzamt übermitteln wollen.
Bitte beachten Sie: Für bestimmte Funktionen des ELSTER-Portals benötigen Sie eine Registrierung, so z. B. für die elektronische Erstellung und Abgabe der Steuererklärung, Steueranmeldungen, Einspruchseinlegungen, Nachreichen von Belegen, Anträge etc..
Kontaktformular für steuerliche Fragen (ohne Registrierung)
Der folgende Link dient ausschließlich für Anliegen OHNE steuerlichen Bezug (z. B. für Bewerbungen oder für Lieferanten und Dienstleister des Finanzamtes): Kontaktformular für NICHT-steuerliche Fragen
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Ihr Besuch im Finanzamt Kyritz
Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.
Die SIS
- nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de. - bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). - erteilt allgemeine Auskünfte.
Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.
Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.
Die SIS
- nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de. - bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). - erteilt allgemeine Auskünfte.
Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.
Kontakt zum Finanzamt Kyritz
- Organisation
-
- Organisation:
- Finanzamt Kyritz
- Standort
-
- Straße:
- Perleberger Straße 1
- PLZ Ort:
- 16866 Kyritz
- Ansprechpartner:
-
- Telefon:
- (033971) 65-0
Öffnungszeiten des Finanzamtes Kyritz
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag |
08:00 bis 12:00 Uhr |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag |
08:00 bis 12:00 Uhr |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
-
Vor-Ort-Service Perleberg
Kontakt
- Organisation
-
- Organisation:
- Vor-Ort-Service Perleberg des Finanzamtes Kyritz
- Standort
-
- Straße:
- Karl-Liebknecht-Straße 35
- PLZ Ort:
- 19348 Perleberg
- Ansprechpartner:
-
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 17:00 UhrDienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 17:00 Uhr
Kontakt zur SIS Pritzwalk
- Organisation
-
- Standort
-
- Standort:
- Besucheradresse der SIS Pritzwalk
- Zusatzname 1:
- Stadtverwaltung Pritzwalk
- Straße:
- Gartenstraße 12
- PLZ Ort:
- 16928 Pritzwalk
- Ansprechpartner:
-
- Organisationsname:
- (Ihre Post richten Sie bitte an nebenstehende Adresse des Finanzamtes Kyritz.)
Öffnungszeiten der SIS Pritzwalk
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
-
Vor-Ort-Service Neuruppin
Kontakt
- Organisation
-
- Organisation:
- Vor-Ort-Service Neuruppin des Finanzamtes Kyritz
- Standort
-
- Zusatzname 1:
- Landesbehördenzentrum Neuruppin
- Straße:
- Fehrbelliner Straße 4f
- PLZ Ort:
- 16816 Neuruppin
- Ansprechpartner:
-
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 17:00 UhrDienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 17:00 Uhr
Ansprechpersonen
-
Ansprechpartner nach (Steuer)Themen
Anmeldesteuern (Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen)
Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen(033971) 65-211 Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer)
Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.(033971) 65-0 Betriebsprüfung
Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.(033971) 65-213 Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert).(033971) 65-0 Bodenschätzung (033971) 65-0 Einkommensteuer für Arbeitnehmer
Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.(033971) 65-0 Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler)(033971) 65-0 Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte).(033971) 65-502 Elektronische Bilanz (033971) 65-590 Erbschaft- und Schenkungsteuer
Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.Die Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
Beitreibung rückständiger Steuerschulden.(033971) 65-0 Geschäftsstelle
Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes.(033971) 65-472 Grunderwerbsteuerstelle
Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei Grundstückserwerben und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung(033971) 65-112 Kraftfahrzeugsteuer
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: (0351) 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.deInvestitionszulage
Festsetzung sowie Anordnung und Durchführung der Prüfung von Investitionszulagen für Unternehmen nach den §§ 2, 3, 3a, 4 und 5a InvZuIG 1999 und dem InvZuIG 2005.(033971) 65-252 Land- und Forstwirte
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der Land- und Forstwirte.(033971) 65-0 Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle
Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern(033971) 65-209 Lohnsteueraußenprüfung
Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen.(033971) 65-214 Neuaufnahmestelle - Neugründung von Unternehmen
- Aushändigung von Formularen zur steuerlichen Erfassung einschließlich
entsprechender Informationsbroschüren zu diesem Thema - Klärung einiger grundlegender steuerlicher und organisatorischer Fragen
im Zusammenhang mit der Anmeldung Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt
(zur steuerlichen Beratung selbst ist das Finanzamt jedoch nicht
befugt)
(033971) 65-216 o. 802 Rechtsbehelfe (Allgemeine Fragen des Steuerverfahrensrechts)
In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.(033971) 65-0 Rennwett- und Lotteriesteuer
Bearbeitung von Lotteriesteueranmeldungen und Rennwettsteueranmeldungen.Die Zuständigkeit liegt im Finanzamt Cottbus. Sonstige Steuerpflichtige (Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermietung und Verpachtung)
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler)(033971) 65-0 Umsatzsteuersonderprüfung
Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht.(033971) 65-263 Anmeldesteuern (Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen)
Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen(033971) 65-211 Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer)
Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.(033971) 65-0 Betriebsprüfung
Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.(033971) 65-213 Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert).(033971) 65-0 Bodenschätzung (033971) 65-0 Einkommensteuer für Arbeitnehmer
Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.(033971) 65-0 Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler)(033971) 65-0 Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte).(033971) 65-502 Elektronische Bilanz (033971) 65-590 Erbschaft- und Schenkungsteuer
Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.Die Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
Beitreibung rückständiger Steuerschulden.(033971) 65-0 Geschäftsstelle
Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes.(033971) 65-472 Grunderwerbsteuerstelle
Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei Grundstückserwerben und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung(033971) 65-112 Kraftfahrzeugsteuer
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: (0351) 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.deInvestitionszulage
Festsetzung sowie Anordnung und Durchführung der Prüfung von Investitionszulagen für Unternehmen nach den §§ 2, 3, 3a, 4 und 5a InvZuIG 1999 und dem InvZuIG 2005.(033971) 65-252 Land- und Forstwirte
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der Land- und Forstwirte.(033971) 65-0 Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle
Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern(033971) 65-209 Lohnsteueraußenprüfung
Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen.(033971) 65-214 Neuaufnahmestelle - Neugründung von Unternehmen
- Aushändigung von Formularen zur steuerlichen Erfassung einschließlich
entsprechender Informationsbroschüren zu diesem Thema - Klärung einiger grundlegender steuerlicher und organisatorischer Fragen
im Zusammenhang mit der Anmeldung Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt
(zur steuerlichen Beratung selbst ist das Finanzamt jedoch nicht
befugt)
(033971) 65-216 o. 802 Rechtsbehelfe (Allgemeine Fragen des Steuerverfahrensrechts)
In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.(033971) 65-0 Rennwett- und Lotteriesteuer
Bearbeitung von Lotteriesteueranmeldungen und Rennwettsteueranmeldungen.Die Zuständigkeit liegt im Finanzamt Cottbus. Sonstige Steuerpflichtige (Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermietung und Verpachtung)
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler)(033971) 65-0 Umsatzsteuersonderprüfung
Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht.(033971) 65-263 - Aushändigung von Formularen zur steuerlichen Erfassung einschließlich
-
Amtsleitung
Amtsbezeichnung
NameTelefonnummer Vorsteher
Christian Schrinner(033971) 65-470 Ständiger Vertreter
des Vorstehers
Ingo Zwolinski(033971) 65-440 Geschäftsstellenleiterin
Sally Dauksch-Röhrig(033971) 65-472 Amtsbezeichnung
NameTelefonnummer Vorsteher
Christian Schrinner(033971) 65-470 Ständiger Vertreter
des Vorstehers
Ingo Zwolinski(033971) 65-440 Geschäftsstellenleiterin
Sally Dauksch-Röhrig(033971) 65-472
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