Kontakt zum Finanzamt Kyritz

Ihre Nachricht an das Finanzamt Kyritz

Mit nachfolgendem Link gelangen Sie zu einem Kontaktformular auf dem Portal „Mein ELSTER“.

Eine Anmeldung bei „Mein ELSTER“ zur Übermittlung der Nachricht ist nicht erforderlich.

Auf der zweiten Seite des Formulars können Sie Dokumente hochladen, die Sie ans Finanzamt übermitteln wollen.

Bitte beachten Sie: Für bestimmte Funktionen des ELSTER-Portals benötigen Sie eine Registrierung, so z. B. für die elektronische Erstellung und Abgabe der Steuererklärung, Steueranmeldungen, Einspruchseinlegungen, Nachreichen von Belegen, Anträge etc..

Kontaktformular für steuerliche Fragen (ohne Registrierung)


Der folgende Link dient ausschließlich für Anliegen OHNE steuerlichen Bezug (z. B. für Bewerbungen oder für Lieferanten und Dienstleister des Finanzamtes): Kontaktformular für NICHT-steuerliche Fragen

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Ihr Besuch im Finanzamt Kyritz

Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.

Die SIS

  • nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
    Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
    Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de.
  • bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
    Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
  • erteilt allgemeine Auskünfte.
    Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.

Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.

Die SIS

  • nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
    Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
    Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de.
  • bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
    Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
  • erteilt allgemeine Auskünfte.
    Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.


Kontakt zum Finanzamt Kyritz

Organisation
Organisation:
Finanzamt Kyritz
Standort
Straße:
Perleberger Straße 1
PLZ Ort:
16866 Kyritz
Ansprechpartner:
Telefon:
(033971) 65-0

Öffnungszeiten des Finanzamtes Kyritz

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.

  • Vor-Ort-Service Perleberg

    Kontakt

    Organisation
    Organisation:
    Vor-Ort-Service Perleberg des Finanzamtes Kyritz
    Standort
    Straße:
    Karl-Liebknecht-Straße 35
    PLZ Ort:
    19348 Perleberg
    Ansprechpartner:
    Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
    14:00 bis 17:00 Uhr

    Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
    14:00 bis 17:00 Uhr

Kontakt zur SIS Pritzwalk

Organisation
Standort
Standort:
Besucheradresse der SIS Pritzwalk
Zusatzname 1:
Stadtverwaltung Pritzwalk
Straße:
Gartenstraße 12
PLZ Ort:
16928 Pritzwalk
Ansprechpartner:
Organisationsname:
(Ihre Post richten Sie bitte an nebenstehende Adresse des Finanzamtes Kyritz.)

Öffnungszeiten der SIS Pritzwalk

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

  • Vor-Ort-Service Neuruppin

    Kontakt

    Organisation
    Organisation:
    Vor-Ort-Service Neuruppin des Finanzamtes Kyritz
    Standort
    Zusatzname 1:
    Landesbehördenzentrum Neuruppin
    Straße:
    Fehrbelliner Straße 4f
    PLZ Ort:
    16816 Neuruppin
    Ansprechpartner:
    Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
    14:00 bis 17:00 Uhr

    Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
    14:00 bis 17:00 Uhr

Schließzeiten während des Jahreswechsels

Information

Das Finanzamt Kyritz mit seinen Service- und Informationsstellen Pritzwalk, Neuruppin und Perleberg bleibt über die Weihnachts- und Silvesterzeit wie folgt geschlossen:

  • Das Finanzamt Kyritz bleibt vom 23.12.2024 bis zum 26.12.2024 und vom 30.12.2024 bis zum 01.01.2025 geschlossen.
  • Die SIS Pritzwalk bleibt vom 23.12.2024 bis zum 01.01.2025 geschlossen.
  • Die SIS Neuruppin und Perleberg bleiben vom 23.12.2024 bis zum 03.01.2025 geschlossen.
Information

Das Finanzamt Kyritz mit seinen Service- und Informationsstellen Pritzwalk, Neuruppin und Perleberg bleibt über die Weihnachts- und Silvesterzeit wie folgt geschlossen:

  • Das Finanzamt Kyritz bleibt vom 23.12.2024 bis zum 26.12.2024 und vom 30.12.2024 bis zum 01.01.2025 geschlossen.
  • Die SIS Pritzwalk bleibt vom 23.12.2024 bis zum 01.01.2025 geschlossen.
  • Die SIS Neuruppin und Perleberg bleiben vom 23.12.2024 bis zum 03.01.2025 geschlossen.

Ansprechpersonen

  • Ansprechpartner nach (Steuer)Themen

    Anmeldesteuern (Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen)
    Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen

    (033971) 65-211
    Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer)
    Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.
    (033971) 65-0
    Betriebsprüfung
    Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.
    (033971) 65-213
    Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert).  
    (033971) 65-0
    Bodenschätzung (033971) 65-0
    Einkommensteuer für Arbeitnehmer
    Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.
    (033971) 65-0
    Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler)
    (033971) 65-0
    Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte).
    (033971) 65-502
    Elektronische Bilanz (033971) 65-590
    Erbschaft- und Schenkungsteuer
    Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
    Die Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben.
    Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
    Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
    Beitreibung rückständiger Steuerschulden.
    (033971) 65-0
    Geschäftsstelle
    Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes.
    (033971) 65-472
    Grunderwerbsteuerstelle
    Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei Grundstückserwerben und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
    (033971) 65-112
    Kraftfahrzeugsteuer
    Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
    Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.

    Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:

    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Telefon: (0351) 44834-550
    E-Mail: info.kraftst@zoll.de

    Investitionszulage
    Festsetzung sowie Anordnung und Durchführung der Prüfung von Investitionszulagen für Unternehmen nach den §§ 2, 3, 3a, 4 und 5a InvZuIG 1999 und dem InvZuIG 2005.
    (033971) 65-252
    Land- und Forstwirte
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der Land- und Forstwirte.
    (033971) 65-0
    Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle
    Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern
    (033971) 65-209
    Lohnsteueraußenprüfung
    Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen.
    (033971) 65-214​
    Neuaufnahmestelle - Neugründung von Unternehmen
    • Aushändigung von Formularen zur steuerlichen Erfassung einschließlich
      entsprechender Informationsbroschüren zu diesem Thema
    • Klärung einiger grundlegender steuerlicher und organisatorischer Fragen
      im Zusammenhang mit der Anmeldung Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt
      (zur steuerlichen Beratung selbst ist das Finanzamt jedoch nicht
      befugt)
    (033971) 65-216 o. 802
    Rechtsbehelfe (Allgemeine Fragen des Steuerverfahrensrechts)
    In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.
    (033971) 65-0
    Rennwett- und Lotteriesteuer
    Bearbeitung von Lotteriesteueranmeldungen und Rennwettsteueranmeldungen.
    Die Zuständigkeit liegt im Finanzamt Cottbus.
    Sonstige Steuerpflichtige (Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermietung und Verpachtung)
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler)
    (033971) 65-0
    Umsatzsteuersonderprüfung
    Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht.
    (033971) 65-263​

    Anmeldesteuern (Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen)
    Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen

    (033971) 65-211
    Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer)
    Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.
    (033971) 65-0
    Betriebsprüfung
    Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.
    (033971) 65-213
    Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
    Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert).  
    (033971) 65-0
    Bodenschätzung (033971) 65-0
    Einkommensteuer für Arbeitnehmer
    Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.
    (033971) 65-0
    Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler)
    (033971) 65-0
    Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte).
    (033971) 65-502
    Elektronische Bilanz (033971) 65-590
    Erbschaft- und Schenkungsteuer
    Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
    Die Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben.
    Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
    Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
    Beitreibung rückständiger Steuerschulden.
    (033971) 65-0
    Geschäftsstelle
    Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes.
    (033971) 65-472
    Grunderwerbsteuerstelle
    Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei Grundstückserwerben und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
    (033971) 65-112
    Kraftfahrzeugsteuer
    Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
    Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.

    Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:

    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Telefon: (0351) 44834-550
    E-Mail: info.kraftst@zoll.de

    Investitionszulage
    Festsetzung sowie Anordnung und Durchführung der Prüfung von Investitionszulagen für Unternehmen nach den §§ 2, 3, 3a, 4 und 5a InvZuIG 1999 und dem InvZuIG 2005.
    (033971) 65-252
    Land- und Forstwirte
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der Land- und Forstwirte.
    (033971) 65-0
    Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle
    Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern
    (033971) 65-209
    Lohnsteueraußenprüfung
    Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen.
    (033971) 65-214​
    Neuaufnahmestelle - Neugründung von Unternehmen
    • Aushändigung von Formularen zur steuerlichen Erfassung einschließlich
      entsprechender Informationsbroschüren zu diesem Thema
    • Klärung einiger grundlegender steuerlicher und organisatorischer Fragen
      im Zusammenhang mit der Anmeldung Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt
      (zur steuerlichen Beratung selbst ist das Finanzamt jedoch nicht
      befugt)
    (033971) 65-216 o. 802
    Rechtsbehelfe (Allgemeine Fragen des Steuerverfahrensrechts)
    In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.
    (033971) 65-0
    Rennwett- und Lotteriesteuer
    Bearbeitung von Lotteriesteueranmeldungen und Rennwettsteueranmeldungen.
    Die Zuständigkeit liegt im Finanzamt Cottbus.
    Sonstige Steuerpflichtige (Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermietung und Verpachtung)
    Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler)
    (033971) 65-0
    Umsatzsteuersonderprüfung
    Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht.
    (033971) 65-263​

  • Amtsleitung

    Amtsbezeichnung
    Name
    Telefonnummer
    Vorsteher
    Christian Schrinner
    (033971) 65-470
    Ständiger Vertreter
    des Vorstehers
    Ingo Zwolinski
    (033971) 65-440
    Geschäftsstellenleiterin
    Sally Dauksch-Röhrig
    (033971) 65-472

    Amtsbezeichnung
    Name
    Telefonnummer
    Vorsteher
    Christian Schrinner
    (033971) 65-470
    Ständiger Vertreter
    des Vorstehers
    Ingo Zwolinski
    (033971) 65-440
    Geschäftsstellenleiterin
    Sally Dauksch-Röhrig
    (033971) 65-472


Letzte Aktualisierung: 03.04.2024 um 13:42 Uhr
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