Kontakt zum Finanzamt Eberswalde
Ihre Nachricht an das Finanzamt Eberswalde
Mit nachfolgendem Link gelangen Sie zu einem Kontaktformular auf dem Portal „Mein ELSTER“.
Eine Anmeldung bei „Mein ELSTER“ zur Übermittlung der Nachricht ist nicht erforderlich.
Auf der zweiten Seite des Formulars können Sie Dokumente hochladen, die Sie ans Finanzamt übermitteln wollen.
Bitte beachten Sie: Für bestimmte Funktionen des ELSTER-Portals benötigen Sie eine Registrierung, so z. B. für die elektronische Erstellung und Abgabe der Steuererklärung, Steueranmeldungen, Einspruchseinlegungen, Nachreichen von Belegen, Anträge etc..
Kontaktformular für steuerliche Fragen (ohne Registrierung)
Der folgende Link dient ausschließlich für Anliegen OHNE steuerlichen Bezug (z. B. für Bewerbungen oder für Lieferanten und Dienstleister des Finanzamtes): Kontaktformular für NICHT-steuerliche Fragen
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Ihr Besuch im Finanzamt Eberswalde
Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.
Die SIS
- nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de. - bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). - erteilt allgemeine Auskünfte.
Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.
Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.
Die SIS
- nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de. - bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). - erteilt allgemeine Auskünfte.
Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.
Kontakt zum Finanzamt Eberswalde
- Organisation
-
- Organisation:
- Finanzamt Eberswalde
- Standort
-
- Straße:
- Tramper Chaussee 5
- PLZ Ort:
- 16225 Eberswalde
- Ansprechpartner:
-
- Telefon:
- (03334) 275-4000
Öffnungszeiten des Finanzamtes Eberswalde
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag |
08:00 bis 12:00 Uhr |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
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Freitag |
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Ansprechpersonen
-
Ansprechpartner nach (Steuer)Themen
Mit Ihren Fragen zu allgemeinen Fragen des Steuerrechts und seiner Anwendung können Sie sich auch an die entsprechenden Arbeitsgebiete des Finanzamtes wenden, insbesondere in solchen Fällen, in denen die Service- und Informationsstelle (SIS) nicht zuständig ist.
Anfragen zu persönlichen Verhältnissen richten Sie bitte an Ihren zuständigen Bearbeiter, dessen Telefonnummer sich aus dem Schriftverkehr oder dem Steuerbescheid ergibt. Die nachfolgend bezeichneten Ansprechpartner können zu diesen Fragen keine Auskünfte erteilen.
Beachten Sie bitte auch, dass verbindliche Auskünfte telefonisch nicht erteilt werden können.
Die Ansprechpartner aus den Arbeitsgebieten des Finanzamtes erreichen Sie während der Sprechzeiten. Die Telefonnummern finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.
Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer) (03334) 275-4000
Außensteuerrechtsfragen/Internationales Steuerrecht
Besondere Probleme bei der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte.(03334) 275-4197 Betriebsprüfung
Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.(03334) 275-4217 Bewertung von Haus- und Grundbesitz, Bedarfsbewertung
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung)(03334) 275-4127 Einkommensteuer für Arbeitnehmer
Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.(03334) 275-4000 Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler). E-Bilanz-Betreuer.(03334) 275-4000 Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler). E-Bilanz-Betreuer.(03334) 275-4000 Elektronische Bilanz
Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen.
Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.(03334) 275-4000 Erbschaft- und Schenkungsteuer Die Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
Beitreibung rückständiger Steuerschulden.Finanzkasse: (03334) 275-4218
Stundung, Erlass, Vollstreckung: (03334) 275-4138Geschäftsstelle
Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes.(03334) 275-5999 Grunderwerbsteuer
Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der UnbedenklichkeitsbescheinigungDie Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Angermünde abgegeben. Körperschaften und Vereine
Festsetzung der Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und ggf. Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) und andere Körperschaften.Besondere Probleme bei der Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften, insbesondere Vereine.(03334) 275-4000
Kraftfahrzeugsteuer
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung. Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: (0351) 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.deLand- und Forstwirte
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der Land- und Forstwirte.(03334) 275-4000 Lohnsteuer Arbeitgeber/Lohnsteueranmeldung
Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.(03334) 275-4149 Lohnsteueraußenprüfung Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen. Die Zuständigkeit hat das Finanzamt Angermünde. Personengesellschaften (03334) 275-4000 Rechtsbehelfe, Steuerverfahrensrecht, Einspruchs- und Klageverfahren in Steuersachen
In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.(03334) 275-4302 Sonstige Steuerpflichtige (03334) 275-4000 Straf- und Bußgeldsachen
Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung.Die Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. Steuerfahndung
Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen.Die Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. Umsatzsteuervoranmeldung
Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen(03334) 275-4153 Umsatzsteuersonderprüfung (03334) 275-4147 Mit Ihren Fragen zu allgemeinen Fragen des Steuerrechts und seiner Anwendung können Sie sich auch an die entsprechenden Arbeitsgebiete des Finanzamtes wenden, insbesondere in solchen Fällen, in denen die Service- und Informationsstelle (SIS) nicht zuständig ist.
Anfragen zu persönlichen Verhältnissen richten Sie bitte an Ihren zuständigen Bearbeiter, dessen Telefonnummer sich aus dem Schriftverkehr oder dem Steuerbescheid ergibt. Die nachfolgend bezeichneten Ansprechpartner können zu diesen Fragen keine Auskünfte erteilen.
Beachten Sie bitte auch, dass verbindliche Auskünfte telefonisch nicht erteilt werden können.
Die Ansprechpartner aus den Arbeitsgebieten des Finanzamtes erreichen Sie während der Sprechzeiten. Die Telefonnummern finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.
Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer) (03334) 275-4000
Außensteuerrechtsfragen/Internationales Steuerrecht
Besondere Probleme bei der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte.(03334) 275-4197 Betriebsprüfung
Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.(03334) 275-4217 Bewertung von Haus- und Grundbesitz, Bedarfsbewertung
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung)(03334) 275-4127 Einkommensteuer für Arbeitnehmer
Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.(03334) 275-4000 Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler). E-Bilanz-Betreuer.(03334) 275-4000 Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler). E-Bilanz-Betreuer.(03334) 275-4000 Elektronische Bilanz
Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen.
Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.(03334) 275-4000 Erbschaft- und Schenkungsteuer Die Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
Beitreibung rückständiger Steuerschulden.Finanzkasse: (03334) 275-4218
Stundung, Erlass, Vollstreckung: (03334) 275-4138Geschäftsstelle
Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes.(03334) 275-5999 Grunderwerbsteuer
Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der UnbedenklichkeitsbescheinigungDie Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Angermünde abgegeben. Körperschaften und Vereine
Festsetzung der Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und ggf. Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) und andere Körperschaften.Besondere Probleme bei der Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften, insbesondere Vereine.(03334) 275-4000
Kraftfahrzeugsteuer
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung. Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: (0351) 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.deLand- und Forstwirte
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der Land- und Forstwirte.(03334) 275-4000 Lohnsteuer Arbeitgeber/Lohnsteueranmeldung
Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.(03334) 275-4149 Lohnsteueraußenprüfung Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen. Die Zuständigkeit hat das Finanzamt Angermünde. Personengesellschaften (03334) 275-4000 Rechtsbehelfe, Steuerverfahrensrecht, Einspruchs- und Klageverfahren in Steuersachen
In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.(03334) 275-4302 Sonstige Steuerpflichtige (03334) 275-4000 Straf- und Bußgeldsachen
Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung.Die Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. Steuerfahndung
Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen.Die Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. Umsatzsteuervoranmeldung
Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen(03334) 275-4153 Umsatzsteuersonderprüfung (03334) 275-4147 -
Amtsleitung
Amtsbezeichnung
NameTelefonnummer Vorsteher
Thomas Langbecker(03334) 275-5900 Ständige Vertreterin
des Vorstehers
Sally Isabella Owczarek-Pawlak (m.d.W.d.G.b.)(03334) 275-5900 Geschäftsstellenleiter
Ingo Graf(03334) 275-5900 Amtsbezeichnung
NameTelefonnummer Vorsteher
Thomas Langbecker(03334) 275-5900 Ständige Vertreterin
des Vorstehers
Sally Isabella Owczarek-Pawlak (m.d.W.d.G.b.)(03334) 275-5900 Geschäftsstellenleiter
Ingo Graf(03334) 275-5900
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