Kontakt zum Finanzamt Cottbus
Ihre Nachricht an das Finanzamt Cottbus
Mit nachfolgendem Link gelangen Sie zu einem Kontaktformular auf dem Portal „Mein ELSTER“.
Eine Anmeldung bei „Mein ELSTER“ zur Übermittlung der Nachricht ist nicht erforderlich.
Auf der zweiten Seite des Formulars können Sie Dokumente hochladen, die Sie ans Finanzamt übermitteln wollen.
Bitte beachten Sie: Für bestimmte Funktionen des ELSTER-Portals benötigen Sie eine Registrierung, so z. B. für die elektronische Erstellung und Abgabe der Steuererklärung, Steueranmeldungen, Einspruchseinlegungen, Nachreichen von Belegen, Anträge etc..
Kontaktformular für steuerliche Fragen (ohne Registrierung)
Der folgende Link dient ausschließlich für Anliegen OHNE steuerlichen Bezug (z. B. für Bewerbungen oder für Lieferanten und Dienstleister des Finanzamtes): Kontaktformular für NICHT-steuerliche Fragen
Mit nachfolgendem Link gelangen Sie zu einem Kontaktformular auf dem Portal „Mein ELSTER“.
Eine Anmeldung bei „Mein ELSTER“ zur Übermittlung der Nachricht ist nicht erforderlich.
Auf der zweiten Seite des Formulars können Sie Dokumente hochladen, die Sie ans Finanzamt übermitteln wollen.
Bitte beachten Sie: Für bestimmte Funktionen des ELSTER-Portals benötigen Sie eine Registrierung, so z. B. für die elektronische Erstellung und Abgabe der Steuererklärung, Steueranmeldungen, Einspruchseinlegungen, Nachreichen von Belegen, Anträge etc..
Kontaktformular für steuerliche Fragen (ohne Registrierung)
Der folgende Link dient ausschließlich für Anliegen OHNE steuerlichen Bezug (z. B. für Bewerbungen oder für Lieferanten und Dienstleister des Finanzamtes): Kontaktformular für NICHT-steuerliche Fragen
Ihr Besuch im Finanzamt Cottbus
Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.
Die SIS
- nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de. - bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). - erteilt allgemeine Auskünfte.
Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.
Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.
Die SIS
- nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de. - bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). - erteilt allgemeine Auskünfte.
Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.
Kontakt zum Finanzamt Cottbus
- Organisation
-
- Organisation:
- Finanzamt Cottbus
- Standort
-
- Straße:
- Vom-Stein-Straße 29
- PLZ Ort:
- 03050 Cottbus
- Ansprechpartner:
-
- Telefon:
- (0355) 4991-4922
Öffnungszeiten des Finanzamtes Cottbus
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag |
08:00 bis 12:00 Uhr |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag |
08:00 bis 12:00 Uhr |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
Ansprechpersonen
-
Ansprechpartner nach Steuer(Themen)
Arbeiternehmerveranlagung (Einkommensteuer)
Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.(0355) 4991-4922 Betriebsprüfung
Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.(0355) 4991-4988 Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert).(0355) 4991-4734 Einkommensteuer für Arbeitnehmer
Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.(0355) 4991-4922 Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen.(0355) 4991-4515 Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen.(0355) 4991-4104 Einkommensteuer für polnische Bauunternehmen
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen.(0355) 4991-4877 Elektronische Bilanz
Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen.
Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.(0355) 4991-4860 Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
Beitreibung rückständiger Steuerschulden.Finanzkasse: (0355) 4991-4226
Zahlungsverkehr: (0355) 4991-4424Geschäftsstelle
Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes.(0355) 4991-4303 Grunderwerbsteuer
Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung.Die Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Calau abgegeben. Körperschaften und Vereine
Festsetzung der Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und ggf. Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) und andere Körperschaften.
Besondere Probleme bei der Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften, insbesondere Vereine.(0355) 4991-4612 Kraftfahrzeugsteuer
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: (0351) 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.deLand- und Forstwirte
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der Land- und Forstwirte.(0355) 4991-4939 Lohnsteuerstelle Arbeitgeber / Lohnsteueranmeldung
Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.(0355) 4991-4629 Lohnsteueraußenprüfung
Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen.Die Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Calau abgegeben. Personengesellschaften
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer und Bearbeitung der Anträge auf Investitionszulage für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG).(0355) 4991-4515 Rechtsbehelfe (Allgemein Fragen des Steuerverfahrenrechts)
In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtsmäßigkeit geprüft.(0355) 4991-4420 Rennwett- und Lotteriesteuer
Bearbeitung von Lotteriesteueranmeldungen und Rennwettsteueranmeldungen.(0355) 4991-4209 Starf- und Bußgeldsachen
Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung.(0355) 4991-4802 Steuerfahndung
Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen.(0355) 4991-4802 Umsatzsteuervoranmeldung
Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen.(0355) 4991-4620 Umsatzsteuersonderprüfung
Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht.(0355) 4991-4627 Arbeiternehmerveranlagung (Einkommensteuer)
Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.(0355) 4991-4922 Betriebsprüfung
Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.(0355) 4991-4988 Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert).(0355) 4991-4734 Einkommensteuer für Arbeitnehmer
Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren, Anträgen auf Eigenheimzulage und Investitionszulage für Personen mit Lohneinkünften.(0355) 4991-4922 Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen.(0355) 4991-4515 Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen.(0355) 4991-4104 Einkommensteuer für polnische Bauunternehmen
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der sonstigen Steuerpflichtigen.(0355) 4991-4877 Elektronische Bilanz
Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Jahr 2012 wird es aber nicht beanstandet, wenn Unternehmen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht in elektronischer Form, sondern in Papierform einreichen.
Für steuerbefreite Körperschaften, ausländische Betriebsstätten und inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen besteht die Pflicht zur elektronischen Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2014 beginnen.(0355) 4991-4860 Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
Beitreibung rückständiger Steuerschulden.Finanzkasse: (0355) 4991-4226
Zahlungsverkehr: (0355) 4991-4424Geschäftsstelle
Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes.(0355) 4991-4303 Grunderwerbsteuer
Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung.Die Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Calau abgegeben. Körperschaften und Vereine
Festsetzung der Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und ggf. Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) und andere Körperschaften.
Besondere Probleme bei der Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften, insbesondere Vereine.(0355) 4991-4612 Kraftfahrzeugsteuer
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: (0351) 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.deLand- und Forstwirte
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Bearbeitung der Anträge auf Investitions- und Eigenheimzulage der Land- und Forstwirte.(0355) 4991-4939 Lohnsteuerstelle Arbeitgeber / Lohnsteueranmeldung
Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.(0355) 4991-4629 Lohnsteueraußenprüfung
Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen.Die Zuständigkeit hierfür ist an das Finanzamt Calau abgegeben. Personengesellschaften
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer und Bearbeitung der Anträge auf Investitionszulage für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG).(0355) 4991-4515 Rechtsbehelfe (Allgemein Fragen des Steuerverfahrenrechts)
In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtsmäßigkeit geprüft.(0355) 4991-4420 Rennwett- und Lotteriesteuer
Bearbeitung von Lotteriesteueranmeldungen und Rennwettsteueranmeldungen.(0355) 4991-4209 Starf- und Bußgeldsachen
Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung.(0355) 4991-4802 Steuerfahndung
Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen.(0355) 4991-4802 Umsatzsteuervoranmeldung
Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen.(0355) 4991-4620 Umsatzsteuersonderprüfung
Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht.(0355) 4991-4627 -
Amtsleitung
Amtsbezeichnung
NameTelefonnummer Vorsteherin
Christiane Wrede(0355) 4991-4300 Ständiger Vertreter
der Vorsteherin
Doris Schaller(0355) 4991-4319 Geschäftsstellenleiter
Michael Thiele(0355) 4991-4303 Amtsbezeichnung
NameTelefonnummer Vorsteherin
Christiane Wrede(0355) 4991-4300 Ständiger Vertreter
der Vorsteherin
Doris Schaller(0355) 4991-4319 Geschäftsstellenleiter
Michael Thiele(0355) 4991-4303
Seite drucken