Kontakt zum Finanzamt Brandenburg a.d.H.

Ihre Nachricht an das Finanzamt Brandenburg

Mit nachfolgendem Link gelangen Sie zu einem Kontaktformular auf dem Portal „Mein ELSTER“.

Eine Anmeldung bei „Mein ELSTER“ zur Übermittlung der Nachricht ist nicht erforderlich.

Auf der zweiten Seite des Formulars können Sie Dokumente hochladen, die Sie ans Finanzamt übermitteln wollen.

Bitte beachten Sie: Für bestimmte Funktionen des ELSTER-Portals benötigen Sie eine Registrierung, so z. B. für die elektronische Erstellung und Abgabe der Steuererklärung, Steueranmeldungen, Einspruchseinlegungen, Nachreichen von Belegen, Anträge etc..

Kontaktformular für steuerliche Fragen (ohne Registrierung)


Der folgende Link dient ausschließlich für Anliegen OHNE steuerlichen Bezug (z. B. für Bewerbungen oder für Lieferanten und Dienstleister des Finanzamtes): Kontaktformular für NICHT-steuerliche Fragen

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Ihr Besuch im Finanzamt Brandenburg

Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.

Die SIS

  • nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
    Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
    Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de.
  • bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
    Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).
  • erteilt allgemeine Auskünfte.
    Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.

Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.

Die SIS

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  • bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
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Kontakt zum Finanzamt Brandenburg

Organisation
Organisation:
Finanzamt Brandenburg
Standort
Straße:
Magdeburger Straße 46
PLZ Ort:
14770 Brandenburg a.d.H.
Ansprechpartner:
Telefon:
(03381) 397-100

Öffnungszeiten des Finanzamtes Brandenburg

Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.

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Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr

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Ansprechpersonen

Ansprechpartner nach (Steuer)Themen

Betriebsprüfung und Kassennachschau
Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.
Betriebsprüfung: (03381) 397-314
Kassennachschau: (03381) 397-382
Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert). 
(03381) 397-244
Einkommensteuer für Arbeitnehmer
Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren

(03381) 397-100
Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).
(03381) 397-219
Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der beschränkt Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte).
(03381) 397-354

Elektronische Bilanz
Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben.

(03381) 397-362
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben.
Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
Beitreibung rückständiger Steuerschulden.
(03381) 397-148
Geschäftsstelle
Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten sowie allgemeine organisatorische Angelegenheiten des Finanzamtes.
(03381) 397-301
Grunderwerbsteuer
Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Finanzamt Kyritz.
Haftungsstelle
Hier werden mögliche Haftungen natürlicher Personen für Steuerschulden von Gesellschaften geprüft.
(03381) 397-221
Körperschaften und Vereine
Festsetzung der Ertrag- und Umsatzsteuer der Körperschaften (z.B. GmbH, AG), Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften, Stiftungen.
(03381) 397-338
Kraftfahrzeugsteuer
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.

Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:

Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: (0351) 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de

Land- und Forstwirtschaft
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der Land- und Forstwirte.
(03381) 397-355
Lohnsteueranmeldung/Umsatzsteuervoranmeldung
Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen
(03381) 397-135
Lohnsteuerstelle Arbeitgeber
Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.
(03381) 397-221
Personengesellschaften
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG).
(03381) 397-100
Rechtsbehelfe (Allgemeine Fragen des Steuerverfahrensrechts)
In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.
(03381) 397-360
Straf- und Bußgeldsachen
Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung.

Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Potsdam abgegeben.

Steuerfahndung
Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen.

Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Potsdam abgegeben.

Umsatzsteuersonderprüfung
Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht
(03381) 397-106

Betriebsprüfung und Kassennachschau
Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.
Betriebsprüfung: (03381) 397-314
Kassennachschau: (03381) 397-382
Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung)
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert). 
(03381) 397-244
Einkommensteuer für Arbeitnehmer
Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren

(03381) 397-100
Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).
(03381) 397-219
Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der beschränkt Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte).
(03381) 397-354

Elektronische Bilanz
Die elektronische Übermittlung ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben.

(03381) 397-362
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben.
Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
Beitreibung rückständiger Steuerschulden.
(03381) 397-148
Geschäftsstelle
Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten sowie allgemeine organisatorische Angelegenheiten des Finanzamtes.
(03381) 397-301
Grunderwerbsteuer
Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Finanzamt Kyritz.
Haftungsstelle
Hier werden mögliche Haftungen natürlicher Personen für Steuerschulden von Gesellschaften geprüft.
(03381) 397-221
Körperschaften und Vereine
Festsetzung der Ertrag- und Umsatzsteuer der Körperschaften (z.B. GmbH, AG), Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften, Stiftungen.
(03381) 397-338
Kraftfahrzeugsteuer
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.

Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:

Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: (0351) 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de

Land- und Forstwirtschaft
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der Land- und Forstwirte.
(03381) 397-355
Lohnsteueranmeldung/Umsatzsteuervoranmeldung
Bearbeitung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen
(03381) 397-135
Lohnsteuerstelle Arbeitgeber
Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.
(03381) 397-221
Personengesellschaften
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Festsetzung der Umsatzsteuer für Personengesellschaften (z. B. GbR, oHG, KG).
(03381) 397-100
Rechtsbehelfe (Allgemeine Fragen des Steuerverfahrensrechts)
In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.
(03381) 397-360
Straf- und Bußgeldsachen
Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung.

Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Potsdam abgegeben.

Steuerfahndung
Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen.

Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Potsdam abgegeben.

Umsatzsteuersonderprüfung
Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht
(03381) 397-106

Amtsleitung

Amtsbezeichnung
Name
Telefonnummer
Vorsteher
Herr Bausen
(03381) 397-303
Ständige Vertreterin
des Vorstehers

Frau Schlüter
(03381) 397-357
Geschäftsstellenleiterin
Frau Thiele
(03381) 397-301

Amtsbezeichnung
Name
Telefonnummer
Vorsteher
Herr Bausen
(03381) 397-303
Ständige Vertreterin
des Vorstehers

Frau Schlüter
(03381) 397-357
Geschäftsstellenleiterin
Frau Thiele
(03381) 397-301


Letzte Aktualisierung: 27.02.2025 um 13:00 Uhr
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