Kontakt zum Finanzamt Angermünde
Ihre Nachricht an das Finanzamt Angermünde
Mit nachfolgendem Link gelangen Sie zu einem Kontaktformular auf dem Portal „Mein ELSTER“.
Eine Anmeldung bei „Mein ELSTER“ zur Übermittlung der Nachricht ist nicht erforderlich.
Auf der zweiten Seite des Formulars können Sie Dokumente hochladen, die Sie ans Finanzamt übermitteln wollen.
Bitte beachten Sie: Für bestimmte Funktionen des ELSTER-Portals benötigen Sie eine Registrierung, so z. B. für die elektronische Erstellung und Abgabe der Steuererklärung, Steueranmeldungen, Einspruchseinlegungen, Nachreichen von Belegen, Anträge etc..
Kontaktformular für steuerliche Fragen (ohne Registrierung)
Der folgende Link dient ausschließlich für Anliegen OHNE steuerlichen Bezug (z. B. für Bewerbungen oder für Lieferanten und Dienstleister des Finanzamtes): Kontaktformular für NICHT-steuerliche Fragen
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Ihr Besuch im Finanzamt Angermünde
Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.
Die SIS
- nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de. - bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). - erteilt allgemeine Auskünfte.
Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.
Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.
Die SIS
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Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de. - bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). - erteilt allgemeine Auskünfte.
Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.
Kontakt zum Finanzamt Angermünde
- Organisation
-
- Organisation:
- Finanzamt Angermünde
- Standort
-
- Straße:
- Jahnstraße 49
- PLZ Ort:
- 16278 Angermünde
- Ansprechpartner:
-
- Telefon:
- (03331) 267-0
Öffnungszeiten des Finanzamtes Angermünde
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag |
08:00 bis 12:00 Uhr |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag |
08:00 bis 12:00 Uhr |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
Ansprechpersonen
Ansprechpersonen nach (Steuer)Themen
Mit Ihren Fragen können Sie sich auch weiterhin während der Sprechzeiten an die entsprechenden Arbeitsgebiete des Finanzamtes wenden. Anfragen zu Ihren persönlichen steuerlichen Verhältnissen richten Sie bitte grundsätzlich an Ihren für Sie zuständigen Bearbeiter, dessen Telefonnummer sich aus dem Schriftverkehr oder aus dem Steuerbescheid ergibt. Darüber hinaus steht Ihnen die Leitung des Finanzamtes für Auskünfte zur Verfügung.
Die Telefonnummern finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.
Steuerthema/Anliegen | Telefonnummer |
---|---|
Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer)
Bearbeitung von Steuererklärungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Beamtinnen und Beamten, Rentnerinnen und Rentnern auch wenn diese Einkünfte aus Kapitalvermögen und/oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. |
(03331) 267-0 |
Außensteuerrecht/Internationales Steuerrecht Besondere Probleme bei der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte. |
(03331) 267-341 |
Betriebsprüfung und Kassennachschau Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen. |
(03331) 267-285 |
Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung), Grundsteuerreform Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert). |
(03331) 267-0 |
Einkommensteuer für Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter und Verpächter Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für Personen mit Lohneinkünften. |
(03331) 267-0 |
Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler). |
(03331) 267-0 |
Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte). |
(03331) 267-0 |
Erbschaft- und Schenkungsteuer |
Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. |
Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung) Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung. |
(03331) 267-327 |
Geschäftsstelle Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes. |
(03331) 267-173 |
Grunderwerbsteuer Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung |
(03331) 267-138 |
Körperschaften und Vereine Festsetzung der Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und ggf. Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) und andere Körperschaften. Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften und Stiftungen.. |
(03331) 267-0 |
Kraftfahrzeugsteuer Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung. |
Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung: Informations- und Wissensmanagement Zoll |
Land- und Forstwirte Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der Land- und Forstwirte. |
(03331) 267-0 |
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung | Die Zuständigkeit liegt beim Finanzamt Eberswalde. |
Lohnsteuerstelle Arbeitgeber/Lohnsteueranmeldung Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern. |
(03331) 267-163 |
Lohnsteueranmeldung (Anmeldesteuerstelle) Bearbeitung von Lohnsteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldungen. |
(03331) 267-0 |
Lohnsteueraußenprüfung Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen. |
(03331) 267-285 |
Neugründung von Unternehmen – Neuaufnahmestelle Die Neuaufnahmestelle (NAST) ist für die steuerliche Erfassung bei Existenzgründungen zuständig. Wer einen Betrieb eröffnet oder eine freiberufliche Tätigkeit neu aufnimmt, ist verpflichtet den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ binnen 4 Wochen an das Finanzamt zu übermitteln. Um eine schnelle und reibungslose Vergabe der Steuernummer zu gewährleisten, wird empfohlen, in „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ unter www.elster.de unter der Rubrik „Formulare & Leistungen > Alle Formulare“ den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auszufüllen und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Beachten Sie bitte, dass Sie dazu ein Benutzerkonto bei ELSTER haben müssen. Die Registrierung ist einmalig, kostenfrei und erfordert keine Programminstallation! Die Zugangsdaten zur erfolgreichen Registrierung werden aus Sicherheitsgründen in einem zweistufigen Verfahren (per Mail und per Post) bereitgestellt. Eine Registrierung bei ELSTER ist – unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens – stets erforderlich und sollte zeitnah erfolgen, da gesetzliche Verpflichtungen bestehen. Zu den gesetzlichen Verpflichtungen zählen beispielsweise die elektronische Übermittlung von Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen (§ 18 Abs. 1 und 3 UStG, § 41a Abs. 1 EStG) sowie von Einkommensteuererklärungen bzw. Körperschaftsteuererklärungen und Erklärungen zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen sowie E-Bilanzen bzw. Anlagen EÜR (= Einnahmen-Überschuss-Rechnung) (§ 25 Abs. 4 EStG, § 60 Abs. 4 EStDV, § 31 Abs. 1a KStG, § 181 Abs. 2a AO). Eine Zuteilung der Steuernummer und eine umsatzsteuerliche Erfassung beim Finanzamt können grundsätzlich erst dann erfolgen, wenn der ausgefüllte Fragebogen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Finanzamt vorliegt. Die zugeteilte Steuernummer wird im Anschluss auf postalischem Wege bekannt gegeben. Wenn Sie die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) mit dem o.g. „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ beantragen, wird nach der umsatzsteuerlichen Erfassung beim Finanzamt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert. Das BZSt teilt Ihnen Ihre USt-IdNr. daraufhin mit. |
(03331) 267-0 |
Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
|
(03331) 267-0 |
Rechtsbehelfe (Allgemeine Fragen des Steuerverfahrensrechts) In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. |
(03331) 267-162 |
Straf- und Bußgeldsachen Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung. |
Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. |
Steuerfahndung Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen. |
Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgeben. |
Umsatzsteuervoranmeldung (Anmeldesteuerstelle) Bearbeitung von Lohnsteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldungen. |
(03331) 267-0 |
Umsatzsteuerfragen Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht |
(03331) 267-115 |
Mit Ihren Fragen können Sie sich auch weiterhin während der Sprechzeiten an die entsprechenden Arbeitsgebiete des Finanzamtes wenden. Anfragen zu Ihren persönlichen steuerlichen Verhältnissen richten Sie bitte grundsätzlich an Ihren für Sie zuständigen Bearbeiter, dessen Telefonnummer sich aus dem Schriftverkehr oder aus dem Steuerbescheid ergibt. Darüber hinaus steht Ihnen die Leitung des Finanzamtes für Auskünfte zur Verfügung.
Die Telefonnummern finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.
Steuerthema/Anliegen | Telefonnummer |
---|---|
Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer)
Bearbeitung von Steuererklärungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Beamtinnen und Beamten, Rentnerinnen und Rentnern auch wenn diese Einkünfte aus Kapitalvermögen und/oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. |
(03331) 267-0 |
Außensteuerrecht/Internationales Steuerrecht Besondere Probleme bei der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte. |
(03331) 267-341 |
Betriebsprüfung und Kassennachschau Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen. |
(03331) 267-285 |
Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung), Grundsteuerreform Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert). |
(03331) 267-0 |
Einkommensteuer für Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter und Verpächter Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für Personen mit Lohneinkünften. |
(03331) 267-0 |
Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler). |
(03331) 267-0 |
Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte). |
(03331) 267-0 |
Erbschaft- und Schenkungsteuer |
Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. |
Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung) Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung. |
(03331) 267-327 |
Geschäftsstelle Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes. |
(03331) 267-173 |
Grunderwerbsteuer Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung |
(03331) 267-138 |
Körperschaften und Vereine Festsetzung der Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und ggf. Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) und andere Körperschaften. Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften und Stiftungen.. |
(03331) 267-0 |
Kraftfahrzeugsteuer Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung. |
Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung: Informations- und Wissensmanagement Zoll |
Land- und Forstwirte Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der Land- und Forstwirte. |
(03331) 267-0 |
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung | Die Zuständigkeit liegt beim Finanzamt Eberswalde. |
Lohnsteuerstelle Arbeitgeber/Lohnsteueranmeldung Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern. |
(03331) 267-163 |
Lohnsteueranmeldung (Anmeldesteuerstelle) Bearbeitung von Lohnsteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldungen. |
(03331) 267-0 |
Lohnsteueraußenprüfung Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen. |
(03331) 267-285 |
Neugründung von Unternehmen – Neuaufnahmestelle Die Neuaufnahmestelle (NAST) ist für die steuerliche Erfassung bei Existenzgründungen zuständig. Wer einen Betrieb eröffnet oder eine freiberufliche Tätigkeit neu aufnimmt, ist verpflichtet den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ binnen 4 Wochen an das Finanzamt zu übermitteln. Um eine schnelle und reibungslose Vergabe der Steuernummer zu gewährleisten, wird empfohlen, in „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ unter www.elster.de unter der Rubrik „Formulare & Leistungen > Alle Formulare“ den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auszufüllen und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Beachten Sie bitte, dass Sie dazu ein Benutzerkonto bei ELSTER haben müssen. Die Registrierung ist einmalig, kostenfrei und erfordert keine Programminstallation! Die Zugangsdaten zur erfolgreichen Registrierung werden aus Sicherheitsgründen in einem zweistufigen Verfahren (per Mail und per Post) bereitgestellt. Eine Registrierung bei ELSTER ist – unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens – stets erforderlich und sollte zeitnah erfolgen, da gesetzliche Verpflichtungen bestehen. Zu den gesetzlichen Verpflichtungen zählen beispielsweise die elektronische Übermittlung von Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen (§ 18 Abs. 1 und 3 UStG, § 41a Abs. 1 EStG) sowie von Einkommensteuererklärungen bzw. Körperschaftsteuererklärungen und Erklärungen zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen sowie E-Bilanzen bzw. Anlagen EÜR (= Einnahmen-Überschuss-Rechnung) (§ 25 Abs. 4 EStG, § 60 Abs. 4 EStDV, § 31 Abs. 1a KStG, § 181 Abs. 2a AO). Eine Zuteilung der Steuernummer und eine umsatzsteuerliche Erfassung beim Finanzamt können grundsätzlich erst dann erfolgen, wenn der ausgefüllte Fragebogen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Finanzamt vorliegt. Die zugeteilte Steuernummer wird im Anschluss auf postalischem Wege bekannt gegeben. Wenn Sie die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) mit dem o.g. „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ beantragen, wird nach der umsatzsteuerlichen Erfassung beim Finanzamt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert. Das BZSt teilt Ihnen Ihre USt-IdNr. daraufhin mit. |
(03331) 267-0 |
Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
|
(03331) 267-0 |
Rechtsbehelfe (Allgemeine Fragen des Steuerverfahrensrechts) In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. |
(03331) 267-162 |
Straf- und Bußgeldsachen Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung. |
Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. |
Steuerfahndung Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen. |
Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgeben. |
Umsatzsteuervoranmeldung (Anmeldesteuerstelle) Bearbeitung von Lohnsteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldungen. |
(03331) 267-0 |
Umsatzsteuerfragen Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht |
(03331) 267-115 |
Amtsleitung
Amtsbezeichung Name |
Telefonnummer |
---|---|
Vorsteherin |
(03331) 267-177 |
Ständige Vertreterin |
(03331) 267-159 |
Geschäftsstellenleiterin |
(03331) 267-173 |
Amtsbezeichung Name |
Telefonnummer |
---|---|
Vorsteherin |
(03331) 267-177 |
Ständige Vertreterin |
(03331) 267-159 |
Geschäftsstellenleiterin |
(03331) 267-173 |
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