Kontakt zum Finanzamt Angermünde
Ihre Nachricht an das Finanzamt Angermünde
Mit nachfolgendem Link gelangen Sie zu einem Kontaktformular auf dem Portal „Mein ELSTER“.
Eine Anmeldung bei „Mein ELSTER“ zur Übermittlung der Nachricht ist nicht erforderlich.
Auf der zweiten Seite des Formulars können Sie Dokumente hochladen, die Sie ans Finanzamt übermitteln wollen.
Bitte beachten Sie: Für bestimmte Funktionen des ELSTER-Portals benötigen Sie eine Registrierung, so z. B. für die elektronische Erstellung und Abgabe der Steuererklärung, Steueranmeldungen, Einspruchseinlegungen, Nachreichen von Belegen, Anträge etc..
Kontaktformular für steuerliche Fragen (ohne Registrierung)
Der folgende Link dient ausschließlich für Anliegen OHNE steuerlichen Bezug (z. B. für Bewerbungen oder für Lieferanten und Dienstleister des Finanzamtes): Kontaktformular für NICHT-steuerliche Fragen
Mit nachfolgendem Link gelangen Sie zu einem Kontaktformular auf dem Portal „Mein ELSTER“.
Eine Anmeldung bei „Mein ELSTER“ zur Übermittlung der Nachricht ist nicht erforderlich.
Auf der zweiten Seite des Formulars können Sie Dokumente hochladen, die Sie ans Finanzamt übermitteln wollen.
Bitte beachten Sie: Für bestimmte Funktionen des ELSTER-Portals benötigen Sie eine Registrierung, so z. B. für die elektronische Erstellung und Abgabe der Steuererklärung, Steueranmeldungen, Einspruchseinlegungen, Nachreichen von Belegen, Anträge etc..
Kontaktformular für steuerliche Fragen (ohne Registrierung)
Der folgende Link dient ausschließlich für Anliegen OHNE steuerlichen Bezug (z. B. für Bewerbungen oder für Lieferanten und Dienstleister des Finanzamtes): Kontaktformular für NICHT-steuerliche Fragen
Ihr Besuch im Finanzamt Angermünde
Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.
Die SIS
- nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de. - bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). - erteilt allgemeine Auskünfte.
Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.
Die SIS ist Ihre zentrale Ansprechstelle, wenn Sie das Finanzamt besuchen.
Die SIS
- nimmt Ihre Steuerklärung entgegen.
Ihre Steuererklärung kann nur ohne inhaltliche Prüfung entgegengenommen werden. Sie wird digitalisiert und dann erst der zuständigen Stelle zur Bearbeitung übermittelt. Sie können Ihre Steuererklärung daher auch am Informationstresen abgeben oder in den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch beim Finanzamt einreichen, erreicht diese schneller den zuständigen Bearbeiter bzw. die zuständige Bearbeiterin. Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt finden Sie unter www.elster.de. - bearbeitet Anträge auf Lohnsteuerermäßigung.
Sie erhalten auch allgemeine Informationen rund um die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). - erteilt allgemeine Auskünfte.
Bitte beachten Sie, dass eine detaillierte steuerliche Beratung grundsätzlich den steuerberatenden Berufen (z. B. Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Lohnsteuerhilfevereinen) vorbehalten ist.
Kontakt zum Finanzamt Angermünde
- Organisation
-
- Organisation:
- Finanzamt Angermünde
- Standort
-
- Straße:
- Jahnstraße 49
- PLZ Ort:
- 16278 Angermünde
- Ansprechpartner:
-
- Telefon:
- (03331) 267-0
Öffnungszeiten des Finanzamtes Angermünde
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag |
08:00 bis 12:00 Uhr |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag |
08:00 bis 12:00 Uhr |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
Ansprechpersonen
-
Ansprechpersonen nach (Steuer)Themen
Mit Ihren Fragen können Sie sich auch weiterhin während der Sprechzeiten an die entsprechenden Arbeitsgebiete des Finanzamtes wenden. Anfragen zu Ihren persönlichen steuerlichen Verhältnissen richten Sie bitte grundsätzlich an Ihren für Sie zuständigen Bearbeiter, dessen Telefonnummer sich aus dem Schriftverkehr oder aus dem Steuerbescheid ergibt. Darüber hinaus steht Ihnen die Leitung des Finanzamtes für Auskünfte zur Verfügung.
Die Telefonnummern finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.Steuerthema/Anliegen Telefonnummer Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer) Bearbeitung von Steuererklärungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Beamtinnen und Beamten, Rentnerinnen und Rentnern auch wenn diese Einkünfte aus Kapitalvermögen und/oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen.
(Hinweis: Für die Änderung der ELSTAM - elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträge z. B. Entfernungspauschalen für Fahrten zur Arbeit ist die Service- und Informationsstelle zuständig.)(03331) 267-0 Außensteuerrecht/Internationales Steuerrecht
Besondere Probleme bei der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte.
(03331) 267-341 Betriebsprüfung und Kassennachschau
Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.
(03331) 267-285 Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung), Grundsteuerreform
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert).
(03331) 267-0 Einkommensteuer für Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter und Verpächter
Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für Personen mit Lohneinkünften.
(03331) 267-0 Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).
(03331) 267-0 Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte).
(03331) 267-0 Erbschaft- und Schenkungsteuer
Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
Beitreibung rückständiger Steuerschulden.(03331) 267-327 Geschäftsstelle
Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes.
(03331) 267-173 Grunderwerbsteuer
Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
(03331) 267-138
Körperschaften und Vereine
Festsetzung der Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und ggf. Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) und andere Körperschaften.
Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften und Stiftungen..
(03331) 267-0
Kraftfahrzeugsteuer
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: (0351) 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.deLand- und Forstwirte
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der Land- und Forstwirte.
(03331) 267-0 Landwirtschaftliche Betriebsprüfung Die Zuständigkeit liegt beim Finanzamt Eberswalde. Lohnsteuerstelle Arbeitgeber/Lohnsteueranmeldung
Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.
(03331) 267-163 Lohnsteueranmeldung (Anmeldesteuerstelle)
Bearbeitung von Lohnsteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldungen.
(03331) 267-0 Lohnsteueraußenprüfung
Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen.
(03331) 267-285 Neugründung von Unternehmen – Neuaufnahmestelle
Die Neuaufnahmestelle (NAST) ist für die steuerliche Erfassung bei Existenzgründungen zuständig. Wer einen Betrieb eröffnet oder eine freiberufliche Tätigkeit neu aufnimmt, ist verpflichtet den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ binnen 4 Wochen an das Finanzamt zu übermitteln.
Um eine schnelle und reibungslose Vergabe der Steuernummer zu gewährleisten, wird empfohlen, in „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ unter www.elster.de unter der Rubrik „Formulare & Leistungen > Alle Formulare“ den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auszufüllen und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Beachten Sie bitte, dass Sie dazu ein Benutzerkonto bei ELSTER haben müssen. Die Registrierung ist einmalig, kostenfrei und erfordert keine Programminstallation! Die Zugangsdaten zur erfolgreichen Registrierung werden aus Sicherheitsgründen in einem zweistufigen Verfahren (per Mail und per Post) bereitgestellt.
Eine Registrierung bei ELSTER ist – unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens – stets erforderlich und sollte zeitnah erfolgen, da gesetzliche Verpflichtungen bestehen. Zu den gesetzlichen Verpflichtungen zählen beispielsweise die elektronische Übermittlung von Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen (§ 18 Abs. 1 und 3 UStG, § 41a Abs. 1 EStG) sowie von Einkommensteuererklärungen bzw. Körperschaftsteuererklärungen und Erklärungen zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen sowie E-Bilanzen bzw. Anlagen EÜR (= Einnahmen-Überschuss-Rechnung) (§ 25 Abs. 4 EStG, § 60 Abs. 4 EStDV, § 31 Abs. 1a KStG, § 181 Abs. 2a AO).
Eine Zuteilung der Steuernummer und eine umsatzsteuerliche Erfassung beim Finanzamt können grundsätzlich erst dann erfolgen, wenn der ausgefüllte Fragebogen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Finanzamt vorliegt. Die zugeteilte Steuernummer wird im Anschluss auf postalischem Wege bekannt gegeben.
Wenn Sie die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) mit dem o.g. „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ beantragen, wird nach der umsatzsteuerlichen Erfassung beim Finanzamt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert. Das BZSt teilt Ihnen Ihre USt-IdNr. daraufhin mit.
(03331) 267-0
Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG)
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
- Festsetzung
- der Umsatzsteuer
- des Gewerbesteuermessbetrages und ggf. Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages
- Bearbeitung von E-Bilanzen und Einnahmeüberschussrechnungen
- Erteilung von
- Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG (Steuerabzug bei Bauleistungen)
- Bescheinigungen nach § 22f Abs. 1 S. 2 UStG (Erfassung als Steuerpflichtiger/Unternehmer)
- Bescheinigungen in Steuersachen
(03331) 267-0 Rechtsbehelfe (Allgemeine Fragen des Steuerverfahrensrechts)
In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.
(03331) 267-162 Straf- und Bußgeldsachen
Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung.
Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. Steuerfahndung
Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen.
Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgeben. Umsatzsteuervoranmeldung (Anmeldesteuerstelle)
Bearbeitung von Lohnsteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldungen.
(03331) 267-0 Umsatzsteuerfragen
Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht
(03331) 267-115 Mit Ihren Fragen können Sie sich auch weiterhin während der Sprechzeiten an die entsprechenden Arbeitsgebiete des Finanzamtes wenden. Anfragen zu Ihren persönlichen steuerlichen Verhältnissen richten Sie bitte grundsätzlich an Ihren für Sie zuständigen Bearbeiter, dessen Telefonnummer sich aus dem Schriftverkehr oder aus dem Steuerbescheid ergibt. Darüber hinaus steht Ihnen die Leitung des Finanzamtes für Auskünfte zur Verfügung.
Die Telefonnummern finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.Steuerthema/Anliegen Telefonnummer Arbeitnehmerveranlagung (Einkommensteuer) Bearbeitung von Steuererklärungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Beamtinnen und Beamten, Rentnerinnen und Rentnern auch wenn diese Einkünfte aus Kapitalvermögen und/oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen.
(Hinweis: Für die Änderung der ELSTAM - elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträge z. B. Entfernungspauschalen für Fahrten zur Arbeit ist die Service- und Informationsstelle zuständig.)(03331) 267-0 Außensteuerrecht/Internationales Steuerrecht
Besondere Probleme bei der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte.
(03331) 267-341 Betriebsprüfung und Kassennachschau
Prüfung von Betrieben aller Größenklassen, soweit nicht Sonderzuständigkeiten der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung oder der Sonderbetriebsprüfung bestehen.
(03331) 267-285 Bewertung (Haus und Grundbesitz, Bedarfsbewertung), Grundsteuerreform
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer (Einheitswert, Grundsteuermessbetrag, Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen) und für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung/Grundbesitzwert).
(03331) 267-0 Einkommensteuer für Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter und Verpächter
Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen, Anträgen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für Personen mit Lohneinkünften.
(03331) 267-0 Einkommensteuer für Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Verpächter
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler).
(03331) 267-0 Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der sonstigen Steuerpflichtigen (z. B. Vermieter, Einzelgewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte).
(03331) 267-0 Erbschaft- und Schenkungsteuer
Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. Erhebungsangelegenheiten (Finanzkasse, Stundung, Erlass, Vollstreckung)
Bearbeitung von Anträgen auf Stundung oder Erlass rückständiger Steuerschulden, Entscheidung über Anträge auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach Insolvenzordnung.
Beitreibung rückständiger Steuerschulden.(03331) 267-327 Geschäftsstelle
Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten des Finanzamtes.
(03331) 267-173 Grunderwerbsteuer
Ermittlung der Grunderwerbsteuer und Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
(03331) 267-138
Körperschaften und Vereine
Festsetzung der Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und ggf. Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) und andere Körperschaften.
Prüfung und Feststellung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften und Stiftungen..
(03331) 267-0
Kraftfahrzeugsteuer
Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrsteuer, deren Ertrags- und Verwaltungshoheit gemäß den Artikeln 106 und 108 des Grundgesetzes dem Bund obliegt. Zuständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer ist die Zollverwaltung.
Detaillierte Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer, einen interaktiven Rechner zur Berechnung Ihrer individuellen Kraftfahrzeug-Jahressteuer und die Kontaktstellen des Zolls finden Sie unter www.zoll.de.Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer beantwortet die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung:
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: (0351) 44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.deLand- und Forstwirte
Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer der Land- und Forstwirte.
(03331) 267-0 Landwirtschaftliche Betriebsprüfung Die Zuständigkeit liegt beim Finanzamt Eberswalde. Lohnsteuerstelle Arbeitgeber/Lohnsteueranmeldung
Bearbeitung von Lohnsteueranmeldungen von Arbeitgebern.
(03331) 267-163 Lohnsteueranmeldung (Anmeldesteuerstelle)
Bearbeitung von Lohnsteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldungen.
(03331) 267-0 Lohnsteueraußenprüfung
Anordnung und Durchführung von Lohnsteueraußenprüfungen.
(03331) 267-285 Neugründung von Unternehmen – Neuaufnahmestelle
Die Neuaufnahmestelle (NAST) ist für die steuerliche Erfassung bei Existenzgründungen zuständig. Wer einen Betrieb eröffnet oder eine freiberufliche Tätigkeit neu aufnimmt, ist verpflichtet den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ binnen 4 Wochen an das Finanzamt zu übermitteln.
Um eine schnelle und reibungslose Vergabe der Steuernummer zu gewährleisten, wird empfohlen, in „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ unter www.elster.de unter der Rubrik „Formulare & Leistungen > Alle Formulare“ den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auszufüllen und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Beachten Sie bitte, dass Sie dazu ein Benutzerkonto bei ELSTER haben müssen. Die Registrierung ist einmalig, kostenfrei und erfordert keine Programminstallation! Die Zugangsdaten zur erfolgreichen Registrierung werden aus Sicherheitsgründen in einem zweistufigen Verfahren (per Mail und per Post) bereitgestellt.
Eine Registrierung bei ELSTER ist – unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens – stets erforderlich und sollte zeitnah erfolgen, da gesetzliche Verpflichtungen bestehen. Zu den gesetzlichen Verpflichtungen zählen beispielsweise die elektronische Übermittlung von Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen (§ 18 Abs. 1 und 3 UStG, § 41a Abs. 1 EStG) sowie von Einkommensteuererklärungen bzw. Körperschaftsteuererklärungen und Erklärungen zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen sowie E-Bilanzen bzw. Anlagen EÜR (= Einnahmen-Überschuss-Rechnung) (§ 25 Abs. 4 EStG, § 60 Abs. 4 EStDV, § 31 Abs. 1a KStG, § 181 Abs. 2a AO).
Eine Zuteilung der Steuernummer und eine umsatzsteuerliche Erfassung beim Finanzamt können grundsätzlich erst dann erfolgen, wenn der ausgefüllte Fragebogen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Finanzamt vorliegt. Die zugeteilte Steuernummer wird im Anschluss auf postalischem Wege bekannt gegeben.
Wenn Sie die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) mit dem o.g. „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ beantragen, wird nach der umsatzsteuerlichen Erfassung beim Finanzamt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert. Das BZSt teilt Ihnen Ihre USt-IdNr. daraufhin mit.
(03331) 267-0
Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG)
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
- Festsetzung
- der Umsatzsteuer
- des Gewerbesteuermessbetrages und ggf. Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages
- Bearbeitung von E-Bilanzen und Einnahmeüberschussrechnungen
- Erteilung von
- Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG (Steuerabzug bei Bauleistungen)
- Bescheinigungen nach § 22f Abs. 1 S. 2 UStG (Erfassung als Steuerpflichtiger/Unternehmer)
- Bescheinigungen in Steuersachen
(03331) 267-0 Rechtsbehelfe (Allgemeine Fragen des Steuerverfahrensrechts)
In der Rechtsbehelfsstelle werden Steuerverwaltungsakte, die mit außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie Klagen angefochten worden sind, in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.
(03331) 267-162 Straf- und Bußgeldsachen
Die Straf- und Bußgeldsachenstelle übt die Verfahrensherrschaft in Straf- und Bußgeldverfahren aus und nimmt insoweit staatsanwaltschaftliche Rechte und Pflichten wahr. Sie entscheidet über Art, Umfang und Verlauf der Ermittlungen sowie über die Einstellung der Verfahren. Sie ermittelt den Sachverhalt selbst oder beauftragt die Steuerfahndung bzw. andere Stellen mit der Sachverhaltsermittlung.
Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgegeben. Steuerfahndung
Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen.
Die Zuständigkeit ist an das Finanzamt Frankfurt (Oder) abgeben. Umsatzsteuervoranmeldung (Anmeldesteuerstelle)
Bearbeitung von Lohnsteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldungen.
(03331) 267-0 Umsatzsteuerfragen
Durchführung von Umsatzsteuersonderprüfungen und Beantwortung allgemeiner Fragen zum Umsatzsteuerrecht
(03331) 267-115 - Festsetzung
-
Amtsleitung
Amtsbezeichung
NameTelefonnummer Vorsteherin
Antje Langbecker(03331) 267-177
Ständige Vertreterin
der Vorsteherin
Heidelore Probstmeyer(03331) 267-159
Geschäftsstellenleiterin
Ute Sieg(03331) 267-173
Amtsbezeichung
NameTelefonnummer Vorsteherin
Antje Langbecker(03331) 267-177
Ständige Vertreterin
der Vorsteherin
Heidelore Probstmeyer(03331) 267-159
Geschäftsstellenleiterin
Ute Sieg(03331) 267-173
Seite drucken