Versicherung- und Feuerschutzsteuer

Die Versicherung- und die Feuerschutzsteuer sind bundesgesetzlich geregelte Verkehrsteuern, für die dem Bundeszentralamt für Steuern mit Wirkung zum 1. Juli 2010 die Verwaltungskompetenz übertragen wurde.

Während bei der Versicherungsteuer die alleinige Ertragskompetenz beim Bund liegt, ist bei der Feuerschutzsteuer die Ertragskompetenz bei den Ländern verblieben.

Die Versicherung- und die Feuerschutzsteuer sind bundesgesetzlich geregelte Verkehrsteuern, für die dem Bundeszentralamt für Steuern mit Wirkung zum 1. Juli 2010 die Verwaltungskompetenz übertragen wurde.

Während bei der Versicherungsteuer die alleinige Ertragskompetenz beim Bund liegt, ist bei der Feuerschutzsteuer die Ertragskompetenz bei den Ländern verblieben.

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Letzte Aktualisierung: 11.12.2020 um 00:00 Uhr
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