Einkommen- und Lohnsteuer
Bei Arbeitnehmern wird die vom Arbeitslohn zu zahlende Einkommensteuer im Wege des Abzugs vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch die Arbeitgeber wird von den Finanzverwaltungen der Länder überwacht. Jeweils 42,5 Prozent der Lohnsteuer steht dem Bund und den Ländern und 15 Prozent den Gemeinden zu.
Wissenswertes zur Steuer finden Sie auch im Glossar auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums
Bei Arbeitnehmern wird die vom Arbeitslohn zu zahlende Einkommensteuer im Wege des Abzugs vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer). Die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer durch die Arbeitgeber wird von den Finanzverwaltungen der Länder überwacht. Jeweils 42,5 Prozent der Lohnsteuer steht dem Bund und den Ländern und 15 Prozent den Gemeinden zu.
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