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Gemeinnützige und sonstige steuerbefreite Körperschaften
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Gemeinnützige Körperschaften (insbesondere Vereine und Stiftungen), sonstige steuerbefreite Körperschaften (insbesondere Parteien, Kassen, Berufsverbände, Wirtschaftsförderungsgesellschaften) – ab 2017
Hinsichtlich der Erklärungsvordrucke haben sich ab dem Veranlagungszeitraum 2017 gegenüber dem Vorjahr einige Änderungen ergeben. Steuerbefreite Körperschaften geben ab Veranlagungszeitraum 2017 die für sie zutreffende Anlage als Anlage zum Hauptvordruck KSt 1 ab. Damit wird ab 2017 die elektronische Übermittlung der Steuererklärung auch für steuerbefreite Körperschaften ermöglicht. Die bisherigen Vordrucke Gem 1, Gem 1 A, KSt Ber 1, KSt Kassen 1, KSt Part 1 und KSt WiFö 1 sind ab Veranlagungszeitraum 2017 nicht mehr zu verwenden. Damit entfällt auch für die steuerbefreiten Körperschaften eine Bereitstellung von Vordrucken über das Internetangebot des Formular-Management-Systems (FMS) ab Veranlagungszeitraum 2017.
Die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 14 Abs. 5 KStG, § 27 Abs. 2 KStG, § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG und § 38 Abs. 1 Satz 1 und 2 KStG sowie die Erklärung zur Zerlegung der Körperschaftsteuer sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (§ 31 Abs. 1a KStG, § 6 Abs. 7 ZerlG).
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf der Internetseite www.elster.de. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann.
Nur in den Fällen, in denen das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, dürfen Steuererklärungen in Papierform abgegeben werden.
Bei der Veranlagung von steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen sind ab 2017 die Angaben in die Körperschaftsteuererklärung integriert. Es ist nunmehr je nach Rechtsform eine „Körperschaftsteuererklärung (Vordruck KSt 1)“ in Verbindung mit einer der nachfolgend genannten Anlagen einzureichen:
- Steuerbefreiung von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG und §§ 51 bis 68 AO) (Vordruck Anlage Gem); die „Anlage Sportvereine“ (bisheriger Vordruck Gem 1 A) entfällt, da diese in der „Anlage Gem“ enthalten ist;
- Steuerbefreiung von rechtsfähigen Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG) (Vordruck Anlage Kassen);
- Steuerbefreiung von Berufsverbänden ohne öffentlich-rechtlichen Charakter (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG) (Vordruck Anlage Ber);
- Steuerbefreiung von politischen Parteien i. S. des § 2 PartG und ihren Gebietsverbänden sowie von kommunalen Wählervereinigungen und ihren Dachverbänden (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG) (Vordruck Anlage Part);
- Steuerbefreiung von Wirtschaftsförderungsgesellschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG, § 3 Nr. 25 GewStG) (Vordruck Anlage WiFö)
Übersicht über die Änderungen:
Vordrucke bis 2016
Vordrucke ab 2017
KSt 1
Gem 1 (ggf. Gem 1 A)
Anlage Gem
KSt Kassen 1
Anlage Kassen
KSt Ber 1
Anlage Ber
KSt Part 1
Anlage Part
KSt WiFö 1
Anlage WiFö
Hinsichtlich der Erklärungsvordrucke haben sich ab dem Veranlagungszeitraum 2017 gegenüber dem Vorjahr einige Änderungen ergeben. Steuerbefreite Körperschaften geben ab Veranlagungszeitraum 2017 die für sie zutreffende Anlage als Anlage zum Hauptvordruck KSt 1 ab. Damit wird ab 2017 die elektronische Übermittlung der Steuererklärung auch für steuerbefreite Körperschaften ermöglicht. Die bisherigen Vordrucke Gem 1, Gem 1 A, KSt Ber 1, KSt Kassen 1, KSt Part 1 und KSt WiFö 1 sind ab Veranlagungszeitraum 2017 nicht mehr zu verwenden. Damit entfällt auch für die steuerbefreiten Körperschaften eine Bereitstellung von Vordrucken über das Internetangebot des Formular-Management-Systems (FMS) ab Veranlagungszeitraum 2017.
Die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 14 Abs. 5 KStG, § 27 Abs. 2 KStG, § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG und § 38 Abs. 1 Satz 1 und 2 KStG sowie die Erklärung zur Zerlegung der Körperschaftsteuer sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (§ 31 Abs. 1a KStG, § 6 Abs. 7 ZerlG).
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf der Internetseite www.elster.de. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann.
Nur in den Fällen, in denen das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, dürfen Steuererklärungen in Papierform abgegeben werden.
Bei der Veranlagung von steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen sind ab 2017 die Angaben in die Körperschaftsteuererklärung integriert. Es ist nunmehr je nach Rechtsform eine „Körperschaftsteuererklärung (Vordruck KSt 1)“ in Verbindung mit einer der nachfolgend genannten Anlagen einzureichen:
- Steuerbefreiung von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG und §§ 51 bis 68 AO) (Vordruck Anlage Gem); die „Anlage Sportvereine“ (bisheriger Vordruck Gem 1 A) entfällt, da diese in der „Anlage Gem“ enthalten ist;
- Steuerbefreiung von rechtsfähigen Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG) (Vordruck Anlage Kassen);
- Steuerbefreiung von Berufsverbänden ohne öffentlich-rechtlichen Charakter (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG) (Vordruck Anlage Ber);
- Steuerbefreiung von politischen Parteien i. S. des § 2 PartG und ihren Gebietsverbänden sowie von kommunalen Wählervereinigungen und ihren Dachverbänden (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG) (Vordruck Anlage Part);
- Steuerbefreiung von Wirtschaftsförderungsgesellschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG, § 3 Nr. 25 GewStG) (Vordruck Anlage WiFö)
Übersicht über die Änderungen:
Vordrucke bis 2016
Vordrucke ab 2017
KSt 1
Gem 1 (ggf. Gem 1 A)
Anlage Gem
KSt Kassen 1
Anlage Kassen
KSt Ber 1
Anlage Ber
KSt Part 1
Anlage Part
KSt WiFö 1
Anlage WiFö
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Gemeinnützigkeit (insbesondere Vereine und Stiftungen) (bis 2016)
Achtung: gilt nur bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2016!
Hinweis: Die Erklärung zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienen, ist ab dem Veranlagungszeitraum 2011 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübermittlung zu übermitteln. Somit ist die Abgabe der vorgenannten Erklärungen nur noch in sog. Härtefällen (§ 150 Abs. 8 AO) in Papierform/auf Papiervordrucken möglich.
Folgende Papiervordrucke werden Ihnen als FormsForWeb-Dateien angeboten. Steuervordrucke können mit FormsForWeb online ausgefüllt und gespeichert oder als leeres pdf-Dokument heruntergeladen werden. Zum Ausfüllen der Formulare benötigen Sie lediglich Ihren gewohnten Internet Browser (z. B. Internet Explorer oder Firefox). Weitere Informationen zu FormsForWeb-Dateien finden Sie auf der Internetseite https://www.formulare-bfinv.de.
Achtung: gilt nur bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2016!
Hinweis: Die Erklärung zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienen, ist ab dem Veranlagungszeitraum 2011 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübermittlung zu übermitteln. Somit ist die Abgabe der vorgenannten Erklärungen nur noch in sog. Härtefällen (§ 150 Abs. 8 AO) in Papierform/auf Papiervordrucken möglich.
Folgende Papiervordrucke werden Ihnen als FormsForWeb-Dateien angeboten. Steuervordrucke können mit FormsForWeb online ausgefüllt und gespeichert oder als leeres pdf-Dokument heruntergeladen werden. Zum Ausfüllen der Formulare benötigen Sie lediglich Ihren gewohnten Internet Browser (z. B. Internet Explorer oder Firefox). Weitere Informationen zu FormsForWeb-Dateien finden Sie auf der Internetseite https://www.formulare-bfinv.de.
Anlage EÜR 2007
Anlage EÜR 2008
Anlage EÜR 2009
Anlage EÜR 2010
Anlage EÜR 2011
Anlage EÜR 2012
Anlage EÜR 2013
Anlage EÜR 2014
Anlage EÜR 2015Einnahmenüberschussrechnung (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) Schuldzinsenberechnung EÜR 2007
Schuldzinsenberechnung EÜR 2008
Schuldzinsenberechnung EÜR 2009
Schuldzinsenberechnung EÜR 2010
Schuldzinsenberechnung EÜR 2011
Schuldzinsenberechnung EÜR 2012
Schuldzinsenberechnung EÜR 2013
Schuldzinsenberechnung EÜR 2014
Schuldzinsenberechnung EÜR 2015Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen zur Anlage EÜR Anlageverzeichnis EÜR 2007
Anlageverzeichnis EÜR 2008
Anlageverzeichnis EÜR 2009
Anlageverzeichnis EÜR 2010
Anlageverzeichnis EÜR 2011
Anlageverzeichnis EÜR 2012
Anlageverzeichnis EÜR 2013
Anlageverzeichnis EÜR 2014
Anlageverzeichnis EÜR 2015Anlageverzeichnis / Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage EÜR Sonstige ggf. wichtige Papiervordrucke für Vereine und StiftungenKörperschaftsteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige, bei denen auch andere Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb vorliegen können
Mantelbogen KSt 1 B 2007
Mantelbogen KSt 1 B 2008
Mantelbogen KSt 1 B 2009
Mantelbogen KSt 1 B 2010
Mantelbogen KSt 1 B 2011
Mantelbogen KSt 1 B 2012
Mantelbogen KSt 1 B 2013
Mantelbogen KSt 1 B 2014
Mantelbogen KSt 1 B 2015
Mantelbogen KSt 1 B 2016Anlage GR 2007
Anlage GR 2008
Anlage GR 2009
Anlage GR 2010
Anlage GR 2011
Anlage GR 2012
Anlage GR 2013
Anlage GR 2014
Anlage GR 2015Genossenschaften und Vereine Anlage SP 2007
Anlage SP 2008
Anlage SP 2009
Anlage SP 2010
Anlage SP 2011
Anlage SP 2012
Anlage SP 2013
Anlage SP 2014Besonderer Spendenabzug NV 2 a (jahresneutral) Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß Einkommensteuergesetz/Körperschaftsteuergesetz (§ 43 Abs. 2 Satz 4; § 44a Abs. 4, 5, 7 und 8; § 11 Abs. 2 InvStG und § 38 Abs. 3 KStG) Anlage EÜR 2007
Anlage EÜR 2008
Anlage EÜR 2009
Anlage EÜR 2010
Anlage EÜR 2011
Anlage EÜR 2012
Anlage EÜR 2013
Anlage EÜR 2014
Anlage EÜR 2015Einnahmenüberschussrechnung (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) Schuldzinsenberechnung EÜR 2007
Schuldzinsenberechnung EÜR 2008
Schuldzinsenberechnung EÜR 2009
Schuldzinsenberechnung EÜR 2010
Schuldzinsenberechnung EÜR 2011
Schuldzinsenberechnung EÜR 2012
Schuldzinsenberechnung EÜR 2013
Schuldzinsenberechnung EÜR 2014
Schuldzinsenberechnung EÜR 2015Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen zur Anlage EÜR Anlageverzeichnis EÜR 2007
Anlageverzeichnis EÜR 2008
Anlageverzeichnis EÜR 2009
Anlageverzeichnis EÜR 2010
Anlageverzeichnis EÜR 2011
Anlageverzeichnis EÜR 2012
Anlageverzeichnis EÜR 2013
Anlageverzeichnis EÜR 2014
Anlageverzeichnis EÜR 2015Anlageverzeichnis / Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage EÜR Sonstige ggf. wichtige Papiervordrucke für Vereine und StiftungenKörperschaftsteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige, bei denen auch andere Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb vorliegen können
Mantelbogen KSt 1 B 2007
Mantelbogen KSt 1 B 2008
Mantelbogen KSt 1 B 2009
Mantelbogen KSt 1 B 2010
Mantelbogen KSt 1 B 2011
Mantelbogen KSt 1 B 2012
Mantelbogen KSt 1 B 2013
Mantelbogen KSt 1 B 2014
Mantelbogen KSt 1 B 2015
Mantelbogen KSt 1 B 2016Anlage GR 2007
Anlage GR 2008
Anlage GR 2009
Anlage GR 2010
Anlage GR 2011
Anlage GR 2012
Anlage GR 2013
Anlage GR 2014
Anlage GR 2015Genossenschaften und Vereine Anlage SP 2007
Anlage SP 2008
Anlage SP 2009
Anlage SP 2010
Anlage SP 2011
Anlage SP 2012
Anlage SP 2013
Anlage SP 2014Besonderer Spendenabzug NV 2 a (jahresneutral) Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß Einkommensteuergesetz/Körperschaftsteuergesetz (§ 43 Abs. 2 Satz 4; § 44a Abs. 4, 5, 7 und 8; § 11 Abs. 2 InvStG und § 38 Abs. 3 KStG) -
Sonstige steuerbefreite Körperschaften (Parteien, Kassen, Berufsverbände, Wirtschaftsförderungsgesellschaften) (bis 2016)
Achtung: gilt nur bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2016!
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Formulare zum Ausfüllen am PC (FormsForWeb)
KSt Kassen 1 (nur bis 2015) Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG) KSt Kassen 1 (nur für 2016) Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG) KSt Part 1 Parteien im Sinne des § 2 Parteiengesetz und ihrer Gebietsverbände sowie kommunaler Wählervereinigungen und ihrer Dachverbände (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG) KSt WiFö Erklärung zur Körperschafsteuer- und Gewerbesteuerpflicht von Wirtschaftsförderungsgesellschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG, § 3 Nr. 25 GewStG) KSt Ber 1 Erklärung zur Körperschaftsteuerpflicht von Berufsverbänden ohne öffentlich-rechtlichen Charakter (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG) Achtung: gilt nur bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2016!
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Formulare zum Ausfüllen am PC (FormsForWeb)
KSt Kassen 1 (nur bis 2015) Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG) KSt Kassen 1 (nur für 2016) Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG) KSt Part 1 Parteien im Sinne des § 2 Parteiengesetz und ihrer Gebietsverbände sowie kommunaler Wählervereinigungen und ihrer Dachverbände (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG) KSt WiFö Erklärung zur Körperschafsteuer- und Gewerbesteuerpflicht von Wirtschaftsförderungsgesellschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG, § 3 Nr. 25 GewStG) KSt Ber 1 Erklärung zur Körperschaftsteuerpflicht von Berufsverbänden ohne öffentlich-rechtlichen Charakter (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG)