Weitere Formulare Körperschaftssteuer
Gemeinnützige und sonstige steuerbefreite Körperschaften
Gemeinnützige Körperschaften (insbesondere Vereine und Stiftungen), sonstige steuerbefreite Körperschaften (insbesondere Parteien, Kassen, Berufsverbände, Wirtschaftsförderungsgesellschaften) – ab 2017
Hinsichtlich der Erklärungsvordrucke haben sich ab dem Veranlagungszeitraum 2017 gegenüber dem Vorjahr einige Änderungen ergeben. Steuerbefreite Körperschaften geben ab Veranlagungszeitraum 2017 die für sie zutreffende Anlage als Anlage zum Hauptvordruck KSt 1 ab. Damit wird ab 2017 die elektronische Übermittlung der Steuererklärung auch für steuerbefreite Körperschaften ermöglicht. Die bisherigen Vordrucke Gem 1, Gem 1 A, KSt Ber 1, KSt Kassen 1, KSt Part 1 und KSt WiFö 1 sind ab Veranlagungszeitraum 2017 nicht mehr zu verwenden. Damit entfällt auch für die steuerbefreiten Körperschaften eine Bereitstellung von Vordrucken über das Internetangebot des Formular-Management-Systems (FMS) ab Veranlagungszeitraum 2017.
Die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 14 Abs. 5 KStG, § 27 Abs. 2 KStG, § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG und § 38 Abs. 1 Satz 1 und 2 KStG sowie die Erklärung zur Zerlegung der Körperschaftsteuer sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (§ 31 Abs. 1a KStG, § 6 Abs. 7 ZerlG).
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf der Internetseite www.elster.de. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann.
Nur in den Fällen, in denen das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, dürfen Steuererklärungen in Papierform abgegeben werden.
Bei der Veranlagung von steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen sind ab 2017 die Angaben in die Körperschaftsteuererklärung integriert. Es ist nunmehr je nach Rechtsform eine „Körperschaftsteuererklärung (Vordruck KSt 1)“ in Verbindung mit einer der nachfolgend genannten Anlagen einzureichen:
- Steuerbefreiung von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG und §§ 51 bis 68 AO) (Vordruck Anlage Gem); die „Anlage Sportvereine“ (bisheriger Vordruck Gem 1 A) entfällt, da diese in der „Anlage Gem“ enthalten ist;
- Steuerbefreiung von rechtsfähigen Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG) (Vordruck Anlage Kassen);
- Steuerbefreiung von Berufsverbänden ohne öffentlich-rechtlichen Charakter (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG) (Vordruck Anlage Ber);
- Steuerbefreiung von politischen Parteien i. S. des § 2 PartG und ihren Gebietsverbänden sowie von kommunalen Wählervereinigungen und ihren Dachverbänden (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG) (Vordruck Anlage Part);
- Steuerbefreiung von Wirtschaftsförderungsgesellschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG, § 3 Nr. 25 GewStG) (Vordruck Anlage WiFö)
Übersicht über die Änderungen:
Vordrucke bis 2016 |
Vordrucke ab 2017 |
KSt 1 |
|
Gem 1 (ggf. Gem 1 A) |
Anlage Gem |
KSt Kassen 1 |
Anlage Kassen |
KSt Ber 1 |
Anlage Ber |
KSt Part 1 |
Anlage Part |
KSt WiFö 1 |
Anlage WiFö |
Hinsichtlich der Erklärungsvordrucke haben sich ab dem Veranlagungszeitraum 2017 gegenüber dem Vorjahr einige Änderungen ergeben. Steuerbefreite Körperschaften geben ab Veranlagungszeitraum 2017 die für sie zutreffende Anlage als Anlage zum Hauptvordruck KSt 1 ab. Damit wird ab 2017 die elektronische Übermittlung der Steuererklärung auch für steuerbefreite Körperschaften ermöglicht. Die bisherigen Vordrucke Gem 1, Gem 1 A, KSt Ber 1, KSt Kassen 1, KSt Part 1 und KSt WiFö 1 sind ab Veranlagungszeitraum 2017 nicht mehr zu verwenden. Damit entfällt auch für die steuerbefreiten Körperschaften eine Bereitstellung von Vordrucken über das Internetangebot des Formular-Management-Systems (FMS) ab Veranlagungszeitraum 2017.
Die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 14 Abs. 5 KStG, § 27 Abs. 2 KStG, § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG und § 38 Abs. 1 Satz 1 und 2 KStG sowie die Erklärung zur Zerlegung der Körperschaftsteuer sind nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (§ 31 Abs. 1a KStG, § 6 Abs. 7 ZerlG).
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf der Internetseite www.elster.de. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann.
Nur in den Fällen, in denen das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, dürfen Steuererklärungen in Papierform abgegeben werden.
Bei der Veranlagung von steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen sind ab 2017 die Angaben in die Körperschaftsteuererklärung integriert. Es ist nunmehr je nach Rechtsform eine „Körperschaftsteuererklärung (Vordruck KSt 1)“ in Verbindung mit einer der nachfolgend genannten Anlagen einzureichen:
- Steuerbefreiung von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG und §§ 51 bis 68 AO) (Vordruck Anlage Gem); die „Anlage Sportvereine“ (bisheriger Vordruck Gem 1 A) entfällt, da diese in der „Anlage Gem“ enthalten ist;
- Steuerbefreiung von rechtsfähigen Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG) (Vordruck Anlage Kassen);
- Steuerbefreiung von Berufsverbänden ohne öffentlich-rechtlichen Charakter (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG) (Vordruck Anlage Ber);
- Steuerbefreiung von politischen Parteien i. S. des § 2 PartG und ihren Gebietsverbänden sowie von kommunalen Wählervereinigungen und ihren Dachverbänden (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG) (Vordruck Anlage Part);
- Steuerbefreiung von Wirtschaftsförderungsgesellschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG, § 3 Nr. 25 GewStG) (Vordruck Anlage WiFö)
Übersicht über die Änderungen:
Vordrucke bis 2016 |
Vordrucke ab 2017 |
KSt 1 |
|
Gem 1 (ggf. Gem 1 A) |
Anlage Gem |
KSt Kassen 1 |
Anlage Kassen |
KSt Ber 1 |
Anlage Ber |
KSt Part 1 |
Anlage Part |
KSt WiFö 1 |
Anlage WiFö |
Gemeinnützigkeit (insbesondere Vereine und Stiftungen) (bis 2016)
Achtung: gilt nur bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2016!
Hinweis: Die Erklärung zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienen, ist ab dem Veranlagungszeitraum 2011 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübermittlung zu übermitteln. Somit ist die Abgabe der vorgenannten Erklärungen nur noch in sog. Härtefällen (§ 150 Abs. 8 AO) in Papierform/auf Papiervordrucken möglich.
Folgende Papiervordrucke werden Ihnen als FormsForWeb-Dateien angeboten. Steuervordrucke können mit FormsForWeb online ausgefüllt und gespeichert oder als leeres pdf-Dokument heruntergeladen werden. Zum Ausfüllen der Formulare benötigen Sie lediglich Ihren gewohnten Internet Browser (z. B. Internet Explorer oder Firefox). Weitere Informationen zu FormsForWeb-Dateien finden Sie auf der Internetseite https://www.formulare-bfinv.de.
Achtung: gilt nur bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2016!
Hinweis: Die Erklärung zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienen, ist ab dem Veranlagungszeitraum 2011 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübermittlung zu übermitteln. Somit ist die Abgabe der vorgenannten Erklärungen nur noch in sog. Härtefällen (§ 150 Abs. 8 AO) in Papierform/auf Papiervordrucken möglich.
Folgende Papiervordrucke werden Ihnen als FormsForWeb-Dateien angeboten. Steuervordrucke können mit FormsForWeb online ausgefüllt und gespeichert oder als leeres pdf-Dokument heruntergeladen werden. Zum Ausfüllen der Formulare benötigen Sie lediglich Ihren gewohnten Internet Browser (z. B. Internet Explorer oder Firefox). Weitere Informationen zu FormsForWeb-Dateien finden Sie auf der Internetseite https://www.formulare-bfinv.de.
Anlage EÜR 2007 |
Einnahmenüberschussrechnung (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) |
Schuldzinsenberechnung EÜR 2007 |
Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen zur Anlage EÜR |
Anlageverzeichnis EÜR 2007 Anlageverzeichnis EÜR 2008 Anlageverzeichnis EÜR 2009 Anlageverzeichnis EÜR 2010 Anlageverzeichnis EÜR 2011 Anlageverzeichnis EÜR 2012 Anlageverzeichnis EÜR 2013 Anlageverzeichnis EÜR 2014 Anlageverzeichnis EÜR 2015 |
Anlageverzeichnis / Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage EÜR |
Sonstige ggf. wichtige Papiervordrucke für Vereine und StiftungenKörperschaftsteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige, bei denen auch andere Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb vorliegen können
Mantelbogen KSt 1 B 2007 |
|
Anlage GR 2007 |
Genossenschaften und Vereine |
Anlage SP 2007 Anlage SP 2008 Anlage SP 2009 Anlage SP 2010 Anlage SP 2011 Anlage SP 2012 Anlage SP 2013 Anlage SP 2014 |
Besonderer Spendenabzug |
NV 2 a (jahresneutral) | Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß Einkommensteuergesetz/Körperschaftsteuergesetz (§ 43 Abs. 2 Satz 4; § 44a Abs. 4, 5, 7 und 8; § 11 Abs. 2 InvStG und § 38 Abs. 3 KStG) |
Anlage EÜR 2007 |
Einnahmenüberschussrechnung (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) |
Schuldzinsenberechnung EÜR 2007 |
Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen zur Anlage EÜR |
Anlageverzeichnis EÜR 2007 Anlageverzeichnis EÜR 2008 Anlageverzeichnis EÜR 2009 Anlageverzeichnis EÜR 2010 Anlageverzeichnis EÜR 2011 Anlageverzeichnis EÜR 2012 Anlageverzeichnis EÜR 2013 Anlageverzeichnis EÜR 2014 Anlageverzeichnis EÜR 2015 |
Anlageverzeichnis / Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage EÜR |
Sonstige ggf. wichtige Papiervordrucke für Vereine und StiftungenKörperschaftsteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige, bei denen auch andere Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb vorliegen können
Mantelbogen KSt 1 B 2007 |
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Anlage GR 2007 |
Genossenschaften und Vereine |
Anlage SP 2007 Anlage SP 2008 Anlage SP 2009 Anlage SP 2010 Anlage SP 2011 Anlage SP 2012 Anlage SP 2013 Anlage SP 2014 |
Besonderer Spendenabzug |
NV 2 a (jahresneutral) | Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß Einkommensteuergesetz/Körperschaftsteuergesetz (§ 43 Abs. 2 Satz 4; § 44a Abs. 4, 5, 7 und 8; § 11 Abs. 2 InvStG und § 38 Abs. 3 KStG) |
Sonstige steuerbefreite Körperschaften (Parteien, Kassen, Berufsverbände, Wirtschaftsförderungsgesellschaften) (bis 2016)
Achtung: gilt nur bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2016!
Die Vordrucke zu sonstige steuerbefreite Körperschaften werden Ihnen zum Ausfüllen am PC zum Downloaden angeboten. Bitte beachten Sie, dass eine Speicherung der eingegebenen Daten mit dem Adobe Reader nicht möglich ist. Sie können das ausgefüllte Formular nur ausdrucken.
Formulare zum Ausfüllen am PC (FormsForWeb)
KSt Kassen 1 (nur bis 2015) | Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG) |
KSt Kassen 1 (nur für 2016) | Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG) |
KSt Part 1 | Parteien im Sinne des § 2 Parteiengesetz und ihrer Gebietsverbände sowie kommunaler Wählervereinigungen und ihrer Dachverbände (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG) |
KSt WiFö | Erklärung zur Körperschafsteuer- und Gewerbesteuerpflicht von Wirtschaftsförderungsgesellschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG, § 3 Nr. 25 GewStG) |
KSt Ber 1 | Erklärung zur Körperschaftsteuerpflicht von Berufsverbänden ohne öffentlich-rechtlichen Charakter (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG) |
Achtung: gilt nur bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2016!
Die Vordrucke zu sonstige steuerbefreite Körperschaften werden Ihnen zum Ausfüllen am PC zum Downloaden angeboten. Bitte beachten Sie, dass eine Speicherung der eingegebenen Daten mit dem Adobe Reader nicht möglich ist. Sie können das ausgefüllte Formular nur ausdrucken.
Formulare zum Ausfüllen am PC (FormsForWeb)
KSt Kassen 1 (nur bis 2015) | Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG) |
KSt Kassen 1 (nur für 2016) | Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG) |
KSt Part 1 | Parteien im Sinne des § 2 Parteiengesetz und ihrer Gebietsverbände sowie kommunaler Wählervereinigungen und ihrer Dachverbände (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG) |
KSt WiFö | Erklärung zur Körperschafsteuer- und Gewerbesteuerpflicht von Wirtschaftsförderungsgesellschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG, § 3 Nr. 25 GewStG) |
KSt Ber 1 | Erklärung zur Körperschaftsteuerpflicht von Berufsverbänden ohne öffentlich-rechtlichen Charakter (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG) |