Unternehmen müssen elektronische Kassen bei Finanzverwaltung registrieren

© AdobeStock/phonlamaiphoto
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Unternehmen, die elektronische Kassensysteme oder vergleichbare digitale Aufzeichnungssysteme verwenden, müssen diese erstmals über die neue elektronische Schnittstelle der Finanzverwaltung registrieren und fortan Änderungen mitteilen.

Die Mitteilung nach § 146a AO für elektronische Aufzeichnungssysteme ist ausschließlich elektronisch über das bereit gestellte ELSTER-Formular oder die ERiC-Schnittstelle ab 1. Januar 2025 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Elster-Webseite.

Das Formular ist in ELSTER unter Formulare & Leistungen „Alle Formulare > Sonstige Formulare > „Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssystem (§ 146a Absatz 4 AO)“ aufrufbar.

FAQs zum Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO sind auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.


Letzte Aktualisierung: 26.06.2025 um 10:33 Uhr
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