Unternehmen müssen elektronische Kassen bei Finanzverwaltung registrieren

Unternehmen, die elektronische Kassensysteme oder vergleichbare digitale Aufzeichnungssysteme verwenden, müssen diese erstmals über die neue elektronische Schnittstelle der Finanzverwaltung registrieren und fortan Änderungen mitteilen.
Die Mitteilung nach § 146a AO für elektronische Aufzeichnungssysteme ist ausschließlich elektronisch über das bereit gestellte ELSTER-Formular oder die ERiC-Schnittstelle ab 1. Januar 2025 möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Elster-Webseite.
Das Formular ist in ELSTER unter Formulare & Leistungen „Alle Formulare > Sonstige Formulare > „Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssystem (§ 146a Absatz 4 AO)“ aufrufbar.
FAQs zum Mitteilungsverfahren nach § 146a Absatz 4 AO sind auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.
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