Belege zur Einkommensteuererklärung nur nach Aufforderung einsenden

Brandenburgs Finanzämter senden Belege künftig ohne Prüfung zurück

Kein Steuerpflichtiger sollte sich wundern, wenn er kurz nach Abgabe seiner auf Papier abgegebenen Einkommensteuererklärung die miteingereichten Belege wieder in der Post hat. Die brandenburgischen Finanzämter werden künftig Belege ohne Prüfung zurücksenden. Denn es ist nicht erforderlich, Belege direkt mit der Steuererklärung einzureichen. Stattdessen müssen Steuerpflichtige die Belege lediglich bereithalten und dem Finanzamt nur auf gesonderte Anforderung hin vorlegen. Die prompte Rücksendung soll dazu beitragen, das Bearbeiten der Steuererklärungen und das Erstellen der Bescheide weiter zu beschleunigen.

Im Einzelfall kann es vorkommen, dass ein Steuerpflichtiger seine Belege erst zurückerhält und anschließend das Finanzamt einzelne Belege anfordert. Dies ist jedoch im Sinne der Beschleunigung des Gesamtverfahrens unabdingbar.

Einkommensteuererklärung: Belege einreichen seit 2017 nicht mehr nötig!

Obwohl die Belege bereits seit 2017 nur nach Anforderung durch das Finanzamt eingereicht werden müssen, gehen nach wie vor viele Belege unaufgefordert und vor allem auf Papier ein. Die Verarbeitung von Papierbelegen ist allerdings sehr aufwendig. Diese müssen zunächst sortiert und künftig dann digitalisiert werden, auch wenn sie für das jeweilige Besteuerungsverfahren tatsächlich gar nicht benötigt werden. Eine Sondererhebung in den Finanzämtern im Jahr 2024 ergab, dass in den 13 Finanzämtern des Landes Brandenburg 4,6 Millionen Belege eingingen, deren Vorlage tatsächlich nur zu einem sehr geringen Teil erforderlich war. Dass alles verursacht enorm viel Aufwand. Ein Aufwand, der unter anderem das Erstellen der Steuerbescheide unnötig verlangsamt.

Von heute an werden die brandenburgischen Finanzämter daher alle Papierbelege ungeprüft zurücksenden, die zu einer auf Papier abgegebenen Steuererklärung eingereicht werden. Die Rücksendung der ungeprüften Belege erfolgt mit einem Informationsschreiben, in dem erläutert wird, dass es oftmals genügt, vollständige Angaben und detaillierte, verständliche Eintragungen in der Steuererklärung vorzunehmen.

Nur auf Anforderung des Finanzamtes hin müssen Belege übermittelt werden.

Die Finanzverwaltung appelliert zugleich auch an die vielen Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung digital einreichen, ebenfalls auf das unaufgeforderte Einsenden von Belegen ob nun in Papier oder digital zu verzichten. Grundsätzlich gilt: Belege müssen nur auf Anforderung des Finanzamtes hin vorgelegt werden.

Die weit überwiegende Mehrheit der Steuerpflichtigen in Brandenburg reicht seit vielen Jahren die Einkommensteuererklärung elektronisch ein, entweder im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ unter www.elster.de oder mit einer anderen Steuersoftware. Im Jahr 2022 lag bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Quote der elektronisch eingereichten Steuererklärungen bei 62 Prozent. Nur 38 Prozent gaben die Einkommensteuererklärung noch auf Papier ab.

Eine elektronische Erstellung der Steuererklärung bietet mehrere Vorteile. Bei der Finanzverwaltung gespeicherte Daten können direkt in die Steuererklärung übernommen werden. Gleiches gilt für Daten aus den Vorjahren. Das spart Zeit. Fehler beim Ausfüllen der Erklärung werden sofort erkannt und es wird auf fehlende Angaben hingewiesen, die sonst zu Nachfragen des Finanzamtes führen würden. Zudem entfallen Ausdruck und Versenden der Steuererklärung per Post an das Finanzamt.

Was ist, wenn Steuerpflichtige ihre Belege dennoch zusammen mit der Steuererklärung einreichen möchten?

Digital ist das kein Problem. Nur Papierbelege werden zurückgesandt. Digitale Belege können zudem seit Mai dieses Jahres bereits bei der digitalen Erstellung der Einkommensteuererklärung ab dem Jahr 2023 mit den dazugehörigen Angaben verknüpft werden. Dabei ist es egal, ob die Erklärung im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ unter www.elster.de oder mit einer anderen Steuersoftware erstellt wird. Weitere Infos erhalten Sie auch unter:

Kein Steuerpflichtiger sollte sich wundern, wenn er kurz nach Abgabe seiner auf Papier abgegebenen Einkommensteuererklärung die miteingereichten Belege wieder in der Post hat. Die brandenburgischen Finanzämter werden künftig Belege ohne Prüfung zurücksenden. Denn es ist nicht erforderlich, Belege direkt mit der Steuererklärung einzureichen. Stattdessen müssen Steuerpflichtige die Belege lediglich bereithalten und dem Finanzamt nur auf gesonderte Anforderung hin vorlegen. Die prompte Rücksendung soll dazu beitragen, das Bearbeiten der Steuererklärungen und das Erstellen der Bescheide weiter zu beschleunigen.

Im Einzelfall kann es vorkommen, dass ein Steuerpflichtiger seine Belege erst zurückerhält und anschließend das Finanzamt einzelne Belege anfordert. Dies ist jedoch im Sinne der Beschleunigung des Gesamtverfahrens unabdingbar.

Einkommensteuererklärung: Belege einreichen seit 2017 nicht mehr nötig!

Obwohl die Belege bereits seit 2017 nur nach Anforderung durch das Finanzamt eingereicht werden müssen, gehen nach wie vor viele Belege unaufgefordert und vor allem auf Papier ein. Die Verarbeitung von Papierbelegen ist allerdings sehr aufwendig. Diese müssen zunächst sortiert und künftig dann digitalisiert werden, auch wenn sie für das jeweilige Besteuerungsverfahren tatsächlich gar nicht benötigt werden. Eine Sondererhebung in den Finanzämtern im Jahr 2024 ergab, dass in den 13 Finanzämtern des Landes Brandenburg 4,6 Millionen Belege eingingen, deren Vorlage tatsächlich nur zu einem sehr geringen Teil erforderlich war. Dass alles verursacht enorm viel Aufwand. Ein Aufwand, der unter anderem das Erstellen der Steuerbescheide unnötig verlangsamt.

Von heute an werden die brandenburgischen Finanzämter daher alle Papierbelege ungeprüft zurücksenden, die zu einer auf Papier abgegebenen Steuererklärung eingereicht werden. Die Rücksendung der ungeprüften Belege erfolgt mit einem Informationsschreiben, in dem erläutert wird, dass es oftmals genügt, vollständige Angaben und detaillierte, verständliche Eintragungen in der Steuererklärung vorzunehmen.

Nur auf Anforderung des Finanzamtes hin müssen Belege übermittelt werden.

Die Finanzverwaltung appelliert zugleich auch an die vielen Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung digital einreichen, ebenfalls auf das unaufgeforderte Einsenden von Belegen ob nun in Papier oder digital zu verzichten. Grundsätzlich gilt: Belege müssen nur auf Anforderung des Finanzamtes hin vorgelegt werden.

Die weit überwiegende Mehrheit der Steuerpflichtigen in Brandenburg reicht seit vielen Jahren die Einkommensteuererklärung elektronisch ein, entweder im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ unter www.elster.de oder mit einer anderen Steuersoftware. Im Jahr 2022 lag bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Quote der elektronisch eingereichten Steuererklärungen bei 62 Prozent. Nur 38 Prozent gaben die Einkommensteuererklärung noch auf Papier ab.

Eine elektronische Erstellung der Steuererklärung bietet mehrere Vorteile. Bei der Finanzverwaltung gespeicherte Daten können direkt in die Steuererklärung übernommen werden. Gleiches gilt für Daten aus den Vorjahren. Das spart Zeit. Fehler beim Ausfüllen der Erklärung werden sofort erkannt und es wird auf fehlende Angaben hingewiesen, die sonst zu Nachfragen des Finanzamtes führen würden. Zudem entfallen Ausdruck und Versenden der Steuererklärung per Post an das Finanzamt.

Was ist, wenn Steuerpflichtige ihre Belege dennoch zusammen mit der Steuererklärung einreichen möchten?

Digital ist das kein Problem. Nur Papierbelege werden zurückgesandt. Digitale Belege können zudem seit Mai dieses Jahres bereits bei der digitalen Erstellung der Einkommensteuererklärung ab dem Jahr 2023 mit den dazugehörigen Angaben verknüpft werden. Dabei ist es egal, ob die Erklärung im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ unter www.elster.de oder mit einer anderen Steuersoftware erstellt wird. Weitere Infos erhalten Sie auch unter:


Falls Belege, dann richtig benennen

Belege werden nur noch im Einzelfall für die Bearbeitung von Steuererklärungen benötigt. Ihr Finanzamt fordert diese im Bedarfsfall gesondert bei Ihnen an. Bitte verzichten Sie darauf, Belege unaufgefordert einzureichen. Sie sparen sich die Mühe der Übermittlung der Belege und beschleunigen unsere Bearbeitungsprozesse.

Wenn Ihr Finanzamt Belege nachgefordert hat, können Sie diese schnell und sicher über die Software, die Sie für Ihre Steuererklärung verwenden, oder selbstverständlich auch über ELSTER elektronisch einreichen. Die Belege gelangen direkt zur zuständigen Stelle in Ihrem Finanzamt.

Sie können Ihr Finanzamt bei einer schnelleren Bearbeitung Ihrer Steuererklärung unterstützen, indem Sie die in der Steuererklärung geltend gemachten Sachverhalte (z. B. Werbungskosten, Spenden, Haushaltsnahe Dienstleistungen) nicht als Gesamtsumme, sondern möglichst in Einzelpositionen aufschlüsseln. So können auch Beleganforderungen auf ein Minimum reduziert werden.

 Beispiele für eine nicht aussagekräftige Darstellung:

  • Spende 250 €
  • Fortbildung 700 €
  • Reparaturen 800 €

Beispiele für eine aussagekräftige Darstellung:

  • SOS-Kinderdorf (06/2021) 250 €
  • Ärztekongress München (13.–16.05.2021) – Teilnahmegebühr 700 €
  • 26.06.2021: Lohnanteil Reparatur Heizung (Heizungsbau GbR) 500 €

Auch wenn Sie verpflichtet sind, die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) einzureichen (betrifft freiberuflich Tätge und Gewerbetreibende), ist es erforderlich, die Einzelpositionen einzutragen, um dem Finanzamt alle relevanten Informationen für eine Bearbeitung zu liefern. Vergleichbares gilt auch für die Anlage V, die bei Vermietung oder Verpachtung einzureichen ist.

Belege werden nur noch im Einzelfall für die Bearbeitung von Steuererklärungen benötigt. Ihr Finanzamt fordert diese im Bedarfsfall gesondert bei Ihnen an. Bitte verzichten Sie darauf, Belege unaufgefordert einzureichen. Sie sparen sich die Mühe der Übermittlung der Belege und beschleunigen unsere Bearbeitungsprozesse.

Wenn Ihr Finanzamt Belege nachgefordert hat, können Sie diese schnell und sicher über die Software, die Sie für Ihre Steuererklärung verwenden, oder selbstverständlich auch über ELSTER elektronisch einreichen. Die Belege gelangen direkt zur zuständigen Stelle in Ihrem Finanzamt.

Sie können Ihr Finanzamt bei einer schnelleren Bearbeitung Ihrer Steuererklärung unterstützen, indem Sie die in der Steuererklärung geltend gemachten Sachverhalte (z. B. Werbungskosten, Spenden, Haushaltsnahe Dienstleistungen) nicht als Gesamtsumme, sondern möglichst in Einzelpositionen aufschlüsseln. So können auch Beleganforderungen auf ein Minimum reduziert werden.

 Beispiele für eine nicht aussagekräftige Darstellung:

  • Spende 250 €
  • Fortbildung 700 €
  • Reparaturen 800 €

Beispiele für eine aussagekräftige Darstellung:

  • SOS-Kinderdorf (06/2021) 250 €
  • Ärztekongress München (13.–16.05.2021) – Teilnahmegebühr 700 €
  • 26.06.2021: Lohnanteil Reparatur Heizung (Heizungsbau GbR) 500 €

Auch wenn Sie verpflichtet sind, die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) einzureichen (betrifft freiberuflich Tätge und Gewerbetreibende), ist es erforderlich, die Einzelpositionen einzutragen, um dem Finanzamt alle relevanten Informationen für eine Bearbeitung zu liefern. Vergleichbares gilt auch für die Anlage V, die bei Vermietung oder Verpachtung einzureichen ist.


Letzte Aktualisierung: 07.08.2025 um 12:09 Uhr
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