Digitale Steuerbescheide – was gilt ab 2026?
In den Fällen, in denen Steuerpflichtige bereits in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt haben oder die im Jahr 2026 einwilligen werden, erfolgt die Bekanntgabe bereits grundsätzlich elektronisch. In allen anderen Fällen erfolgt im Jahr 2026 weiterhin eine postalische Bekanntgabe. Ab 1. Januar 2027 wird die elektronische Bekanntgabe dann der Regelfall sein. Nur im Fall eines Widerspruchs gegen die elektronische Bekanntgabe erfolgt die Bekanntgabe dann weiterhin in Papierform. Dieser Widerspruch kann voraussichtlich ab April 2026 elektronisch über ELSTER übermittelt werden.
Haben Steuerpflichtige bereits vor dem 1. Januar 2026 in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt, wird der Bescheid auch weiterhin elektronisch bekanntgegeben. Wer die elektronische Bekanntgabe bisher noch nicht nutzt und nicht bis 2027 warten will, kann die Einwilligung für 2026 noch jederzeit in ELSTER erteilen. Erst ab 2027 ist diese nicht mehr erforderlich.
Vorteile: Die papiersparende, digitale Bekanntgabe kann nach dem Login in „Mein ELSTER“ im Bereich „Formulare und Leistungen“ über „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“ ausgewählt werden. Der Weg von der Abgabe der Steuererklärung bis zum Erhalt des Steuerbescheides ist dann vollständig digital möglich. Auch andere Verwaltungsakte und Schreiben des Finanzamtes können auf diesem Weg schnell und papierlos bekanntgegeben werden.
In den Fällen, in denen Steuerpflichtige bereits in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt haben oder die im Jahr 2026 einwilligen werden, erfolgt die Bekanntgabe bereits grundsätzlich elektronisch. In allen anderen Fällen erfolgt im Jahr 2026 weiterhin eine postalische Bekanntgabe. Ab 1. Januar 2027 wird die elektronische Bekanntgabe dann der Regelfall sein. Nur im Fall eines Widerspruchs gegen die elektronische Bekanntgabe erfolgt die Bekanntgabe dann weiterhin in Papierform. Dieser Widerspruch kann voraussichtlich ab April 2026 elektronisch über ELSTER übermittelt werden.
Haben Steuerpflichtige bereits vor dem 1. Januar 2026 in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt, wird der Bescheid auch weiterhin elektronisch bekanntgegeben. Wer die elektronische Bekanntgabe bisher noch nicht nutzt und nicht bis 2027 warten will, kann die Einwilligung für 2026 noch jederzeit in ELSTER erteilen. Erst ab 2027 ist diese nicht mehr erforderlich.
Vorteile: Die papiersparende, digitale Bekanntgabe kann nach dem Login in „Mein ELSTER“ im Bereich „Formulare und Leistungen“ über „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“ ausgewählt werden. Der Weg von der Abgabe der Steuererklärung bis zum Erhalt des Steuerbescheides ist dann vollständig digital möglich. Auch andere Verwaltungsakte und Schreiben des Finanzamtes können auf diesem Weg schnell und papierlos bekanntgegeben werden.
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