Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und -erstattungen
Zinssatz wird rückwirkend zum 1. Januar 2019 von 6 auf 1,8 Prozent gesenkt
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 8. Juli 2021 die Verfassungswidrigkeit des pro Jahr festgelegten Zinssatzes von 6 Prozent für Steuernachzahlungen und -erstattungen festgestellt. Aufgrund dessen wird der Zinssatz für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 rückwirkend auf 1,8 Prozent pro Jahr gesenkt.
Die entsprechende Gesetzesänderung der Abgabenordnung vom 12. Juli 2022 durch den Bundestag führt jetzt dazu, dass in Brandenburg Ende Dezember 2022 in allen offenen Fällen rund 400.000 geänderte Zinsbescheide an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger versendet werden. Ein Antrag ist dazu nicht erforderlich. Das teilte heute das Finanzministerium in Potsdam mit. Eine Erstellung von Bescheiden für Zinsen ab dem 1. Januar 2019 war bereits seit September 2021 ausgesetzt worden.
In jenen Fällen, in denen keine Änderung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger möglich ist (z. B. bei festgesetzten Erstattungszinsen), ergeht auch kein geänderter Bescheid. Es ist daher keine teilweise Zins-Rückzahlung durch die dadurch begünstigten Bürgerinnen und Bürger notwendig.
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