Steuertipp kompakt: Homeoffice-Pauschale sowie Abgrenzungsfragen zum häuslichen Arbeitszimmer in Zeiten der Corona-Pandemie
Sie sind
- Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer,
- gewerblich/selbständig tätig oder
- Sie befinden sich in Erstausbildung bzw. im Erststudium
und haben Ihre entsprechende Tätigkeit wegen der Corona-Pandemie seit März 2020 vermehrt zu Hause ausgeübt? Die folgenden Ausführungen geben Ihnen einen Überblick, wann und welche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Homeoffice stehen, steuerlich geltend gemacht werden können.
Inhaltsübersicht:
- Begriff „Homeoffice“
- Homeoffice-Pauschale oder tatsächliche Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer?
- Arbeitsmittel sind immer abzugsfähig!
- Gesetzliche Regelung der Homeoffice-Pauschale
- Homeoffice-Pauschale und Fahrtkosten
- Welche Kosten sind durch die Homeoffice-Pauschale abgegolten?
- Eintragung in der Einkommensteuererklärung
- Homeoffice-Pauschale und doppelte Haushaltsführung
- Gesetzliche Regelung zum häuslichen Arbeitszimmer
- Häusliches Arbeitszimmer während Corona-Zeit