Steuertipp kompakt: Merkblatt für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (Verkehrswert) für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer
Das Bewertungsgesetz eröffnet den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, im Rahmen der Bedarfsbewertung von den gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsmethoden abzuweichen und unter anderem mit Hilfe eines fachgerecht erstellten Verkehrswertgutachtens die Höhe des niedrigeren gemeinen Werts nachzuweisen (§ 198 Absatz 1 Bewertungsgesetz). Das Merkblatt für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (Verkehrswert) soll Steuerpflichtigen, Gutachtern der örtlichen Gutachterausschüsse sowie Sachverständigen die Anforderungen an ein fachgerecht erstelltes Verkehrswertgutachten für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer aufzeigen, um von der Finanzverwaltung als Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts anerkannt zu werden.