Steuertipp kompakt: Aufwandsentschädigungen von Kommunalvertretern
Mitglieder von Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistagen erhalten in der Regel eine Aufwandsentschädigung. Wie diese bei der Einkommensteuer berücksichtigt wird, erklärt diese Steuerkurzinformation.
Das Ministerium der Finanzen und für Europa veröffentlicht Steuerkurzinformationen auf seinen Webseiten als PDF-Download. Eine gedruckte Version wird in der Regel nicht angeboten.