Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen

wenn Sie für den privaten Haushalt Handwerker oder Dienstleister beauftragen, ist dies in vielen Fällen zum Teil steuerlich absetzbar.

Immerhin 20 Prozent der Handwerkerleistungen (maximal 1.200 Euro) und maximal 4.000 Euro für Dienst-, Pflege- und Betreuungsleistungen können Privathaushalte steuerlich geltend machen.

Wer sogenannte „Minijobber“ zu Hause beschäftigt, beispielsweise eine Haushaltshilfe auf derzeit 538-Euro-Basis (bis einschließlich 2023 520-Euro-Basis), kann ebenfalls 20 Prozent der Aufwendungen (maximal 510 Euro) in der Steuererklärung geltend machen.

Mit dieser Handreichung möchten wir Ihnen einen praktischen Überblick über die bestehenden steuerlichen Regelungen zu haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen geben.

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