Steuertipp kompakt: Steuerbegünstigungen für Baudenkmäler und Gebäude in städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten
Baudenkmäler und Gebäude in städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten, sind unverzichtbare Bestandteile unserer Kulturlandschaft. Als sichtbare Zeichen der Vergangenheit verkörpern sie unser kulturelles Erbe. Es liegt im Interesse der Allgemeinheit dieses Erbe zu erhalten. Der Erhalt dieser historischen Gebäude erfordert allerdings häufig einen hohen finanziellen Aufwand. Deshalb helfen Bund, Länder und Gemeinden teilweise direkt mit Zuschüssen aus Denkmalpflegemitteln und Fördermitteln zur Altbausanierung, aber auch indirekt durch die Schaffung von Steuererleichterungen, insbesondere bei der Einkommensteuer. Gefördert werden sogar Gebäude, die eigenen Wohnzwecken dienen.
Dieser Steuertipp kompakt soll Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen und den Verfahrensgang zur Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung geben. Das Blatt ersetzt die letztmalig in 2014 erschienene Broschüre.