Renten und Steuern

Seit dem Jahr 2005 werden Alterseinkünfte nachgelagert besteuert. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Alterseinkünfte erst dann versteuert werden, wenn diese an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden – also im Alter. Dafür mindern die Beiträge zur Altersvorsorge in der Erwerbstätigenphase die Steuerlast. Die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung erfolgt schrittweise – wie, das erfahren Sie in der Broschüre.

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde auch das Rentenbezugsmitteilungsverfahren eingeführt. In diesem Verfahren übermitteln die gesetzlichen Rentenversicherungsträger und alle anderen Anbieter von Altersvorsorgeprodukten der zentralen Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Angaben über Höhe, Zeitpunkt und Empfänger des Rentenbezuges. Die zentrale Stelle stellt die Daten den zuständigen Finanzämtern zur Verfügung. Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren entbindet aber keinen Steuerpflichtigen von der Abgabe einer Steuererklärung.

Seit 2019 bietet die Finanzverwaltung des Landes Brandenburg zusätzlich eine vereinfachte Steuererklärung, die „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ an, die speziell auf solche Rentnerinnen und Rentner bzw. Pensionärinnen und Pensionäre zugeschnitten ist, die ausschließlich Renten-/Pensionseinkünfte beziehen.

12. Auflage, Juli 2023, 32 Seiten

Die Formulare für die vereinfachte Steuererklärung finden Sie unter dem Menüpunkt „Formulare und Vordrucke“.

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