Handicap und Steuern. Steuertipps für Menschen mit Behinderungen

im Land Brandenburg lebten im Jahr 2021 ungefähr 267.820 Menschen mit einer Schwerbehinderung. Das sind rund ein Zehntel der Einwohner Brandenburgs, denen ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde. Darüber hinaus müssen viel mehr Menschen mit weniger gravierenden Beeinträchtigungen ihren Alltag bestreiten. Für viele Betroffene geht das Leben mit einer Behinderung mit besonderen Belastungen einher, welche allzu oft mit höheren finanziellen Aufwendungen verbunden sind. Daher sieht das Steuerrecht zurecht zahlreiche Erleichterungen für Menschen mit Handicap vor. Diese finden Sie im Folgenden anschaulich beschrieben.

Mit der vorliegenden Publikation hat das Brandenburger Finanzministerium seine Informationsbroschüre für Menschen mit Behinderungen erneut aktualisiert, sie erscheint nun in fünfter Auflage. Wir geben mit diesem Heft einen Überblick über die für Sie relevanten steuerrechtlichen Regelungen und hoffen, damit praktische Hilfe zu Ihrer finanziellen Entlastung leisten zu können.

Für weitere – in dieser Broschüre nicht beantwortete Fragen – stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Finanzämter und der steuerberatenden Berufe gern zur Verfügung.

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