Besonders von gestiegenen Energiekosten betroffen – das Finanzamt gewährt Aufschub

Finanzministerin Lange: Finanzämter sollen die besondere Situation im jeweiligen Einzelfall angemessen berücksichtigen

- Erschienen am 21.10.2022

Unternehmen und private Steuerzahlerinnen und -zahler, die besonders von den gestiegenen Energiepreisen betroffen sind, können bei ihren Finanzämtern Aufschub bei der Steuerzahlung oder eine Anpassung von Vorauszahlungen beantragen. Darauf haben sich Bund und Länder verständigt. Wie das Bundesfinanzministerium und die Finanzministerien der Länder jetzt vereinbarten, können solche Unternehmen aber auch Privatpersonen die Stundung oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen auf die Körperschaft- oder Einkommensteuer beantragen.

Mit Blick auf die von Bund und Ländern gemeinsam beschlossenen Maßnahmen wies Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange darauf hin, dass die Finanzämter danach gehalten sind, die besondere Situation im jeweiligen Einzelfall angemessen zu berücksichtigen.