Lockerungen in Brandenburgs Finanzämtern ab 4. April

Maskenpflicht fällt – Besuch der Service- und Informationsstellen ohne Termin möglich

- Erschienen am 01.04.2022

Die Finanzämter im Land Brandenburg lockern ab Montag, den 4. April 2022, die Corona-bedingten Zutrittsbeschränkungen. Besucherinnen und Besucher können die Service- und Informationsstellen (SIS) in den Finanzämtern ab dem 4. April wieder ohne Maske und vorherige Terminvereinbarung aufsuchen. Das teilte das Finanzministerium heute in Potsdam mit. 

Für eine Elster-Vor-Ort-Registrierung ist allerdings auch weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig. Auch bei Fragen, die außerhalb der Zuständigkeit der Service- und Informationsstellen (SIS) liegen, wie etwa individuellen Fragen an die zuständigen Bearbeiter, muss weiterhin zuvor ein Termin vereinbart werden (Kontaktmöglichkeiten zu den Finanzämtern siehe Anlage).

Brandenburgs Finanzministerium verweist zudem darauf, dass Steuervordrucke nach wie vor auf der Seite https://www.formulare-bfinv.de/ heruntergeladen oder beim Finanzamt auch schriftlich oder telefonisch angefordert werden können.

Mein ELSTER – Ihr komfortabler Draht zum Finanzamt

Generell empfiehlt das Finanzministerium, Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten so einen schnellen, bequemen und papierlosen Zugang zum Finanzamt. Ein Drucker ist dann nicht erforderlich. Bei elektronisch erstellten Steuererklärungen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass die Finanzämter Einkommensteuerbescheide ab dem Veranlagungszeitraum 2019 über einen Datenabruf in „Mein ELSTER“ elektronisch bekanntgeben. Hierfür muss in der mit ELSTER oder einer anderen Software erstellten Steuererklärung die Einwilligung gegeben werden. Über die Bereitstellung des Bescheids wird per E-Mail informiert. Der Einkommensteuerbescheid kann sofort nach Erhalt der E-Mail im PDF-Format sicher abgerufen werden.

Zur Nutzung des Online-Finanzamtes „Mein ELSTER“ unter www.elster.de ist zur Sicherheit eine einmalige Registrierung erforderlich. Es wird ein Benutzerkonto erstellt. Nicht nur die Steuererklärung, sondern auch elektronische Nachrichten können darüber an das Finanzamt gesendet werden. Ein Antrag auf Fristverlängerung oder ein Einspruch sind ebenso elektronisch möglich.

Hintergrund:

Die Adressen und Öffnungszeiten der Finanzämter im Land Brandenburg finden Sie unter https://finanzamt.brandenburg.de.