Finanzämter bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen

- Erschienen am 01.04.2021

Die Service- und Informationsstellen (SIS) der Finanzämter im Land sind derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Das Finanzministerium reagiert damit auf die Ausbreitung des Corona-Virus und die von Bund und Ländern beschlossenen Corona-Schutzmaßnahmen. In Abhängigkeit vom weiteren Infektionsgeschehen und den dagegen ergriffenen Maßnahmen wird das Ministerium über die Wiederöffnung für den Publikumsverkehr entscheiden.

Steuerpflichtige und Unternehmen können selbstverständlich auch weiterhin ihre steuerlichen Angelegenheiten klären. Die Finanzämter sind zu den gewohnten Zeiten unverändert per Telefon/Fax/Brief oder über elektronische Kommunikationswege zu erreichen. Die entsprechenden Nummern und Adressen finden Sie auf den jeweiligen Seiten ihres Finanzamtes unter „Service- und Informationsstelle (SIS)“. Auf Wunsch sendet Ihnen ihr Finanzamt – für den Zeitraum der Schließung – Erklärungsvordrucke auf telefonische Anforderung zu.

Unabhängig von den Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus empfiehlt das Finanzministerium, Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Die elektronische Abgabe bietet für alle Beteiligten Vorteile: Das Finanzamt muss die Daten nicht mehr eingeben. Und die Bürgerinnen und Bürger erhalten einen schnellen, bequemen und papierlosen Zugang zum Finanzamt. Ein Drucker ist dann nicht erforderlich.

Zur Nutzung von „Mein ELSTER“ unter www.elster.de ist zur Sicherheit eine einmalige Registrierung erforderlich. Es wird ein Benutzerkonto erstellt. Nicht nur die Steuererklärung, sondern auch elektronische Nachrichten können darüber an das Finanzamt gesendet werden. Ein Antrag auf Fristverlängerung oder ein Einspruch ist ebenso elektronisch möglich.

Steuer-Formulare können auch elektronisch im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung heruntergeladen werden.